Strafverteidiger Dr. Hans-Jochen Schrepfer (l.) und sein Schützling Abdirahman J. (r.)
Ein Jurist, der sich auf YouTube „Anwalt Jun“ nennt, beschrieb am Dienstag, vier Tage nach dem brutalen Terror-Anschlag des somalischen Moslems in Würzburg, in einem Video die Trauer der Bürger für die bedauernswerten Opfer. Er meldete auch, dass die Justiz der Stadt Würzburg als Pflichtverteidiger für den somalischen Dreifachmörder den aus seiner Sicht besten Strafverteidiger Würzburgs, Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochen Schrepfer, bestellte. Auf der Internetseite der Kanzlei ist zu erfahren, dass Dr. Schrepfer seit 2009 im Auftrag des Bayerischen Justizministeriums und der Rechtsanwaltskammer Bamberg auch als Dozent in der Referendarausbildung im Bereich Strafrecht tätig ist.
Man kann also davon ausgehen, dass der radikale somalische Moslem Abdirahman Jibril A. dadurch die bestmögliche juristische Unterstützung zu seiner Verteidigung bekommt. Für jeden Bürger mit gesundem Rechtsverständnis wäre normalerweise eine lebenslängliche Gefängnisstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Mehrfachmörder gerecht, der nach eigenem Bekunden gezielt „seinen Beitrag zum Dschihad“ leistete, bei der Tötung ungläubiger Frauen das Bekenntnis „Allah ist der Allergrößte“ ausrief und sich in seinem Handeln an Anleitungen des Islamischen Staates orientierte. Dieser brandgefährlich moslemische Extremist dürfte eigentlich nie wieder auf die Öffentlichkeit losgelassen werden, wenn man weitere unschuldige Opfer vermeiden möchte.
Eine Auslieferung nach Somalia zum Verbüßen der Strafe wäre sinnvoll, damit dem deutschen Steuerzahler dieser gewissenlose brutale Mörder nicht noch mehr Kosten verursacht, als er seit seinem fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland ohnehin schon verursacht hat. Aber da würde die erhebliche Gefahr bestehen, dass die Scharia-Gesetzgebung in dem fundamental-islamischen Land dieses Dschihad-Attentat möglicherweise ganz anders bewertet und Abdirahman Jibril A. vielleicht wieder bald auf freiem Fuß sein könnte. Und dann über die Hintertür wieder in unser Land eindringt.
Auch vor der Justiz in Würzburg könnte diese Tat nun ganz anders beurteilt werden, als man es nach diesem Killer-Dschihad eigentlich erwarten würde. Mit ziemlicher Sicherheit dürfte versucht werden, auf angebliche „psychische Störungen“ abzuzielen, damit eine „Schuldunfähigkeit“ zugesprochen werden kann. Dann kommt er in eine psychiatrische Anstalt, was weitere erhebliche Kosten verursachen wird. Wenn es der Somalier klug anstellt, dann kommt er dann nach ein paar Jahren „geheilt“ frei.
Dass dieser Abdirahman Jibril A. ein ganz durchtriebener Bursche sein dürfte, erkennt man auch daran, dass er bei seinem Asylgesuch angab, einen Handgranatenanschlag der somalischen Terrormiliz Al-Shabaab verhindert zu haben, weswegen er aus Somalia habe fliehen müssen. Das Gegenteil wiederum berichtete ein anderer Asylbewerber, der ein Telefongespräch von Abdirahman Jibril A. mitgehört habe, in dem jener von einer Mitwirkung bei Al Shabaab erzählte, wobei er auch Zivilisten, Journalisten und Polizisten getötet habe.
Im vergangenen Jahr ging die Münchener Generalstaatsanwaltschaft diesem Verdacht nach und legte den Fall der Bundesanwaltschaft vor. Diese sah aber keine Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht, da Abdirahman Jibril A. den Angaben nach zum Zeitpunkt der potentiellen Teilnahme bei Al Shabaab elf oder zwölf Jahre alt gewesen sein müsse, was aufgrund der Minderjährigkeit in Deutschland strafrechtlich nicht zu ahnden sei. Nachdem in Afrika nicht selten Kindersoldaten mit äußerster Brutalität unterwegs sind, sollte man das Strafrecht dahingehend dringend anpassen.
Bei der Suche nach „mildernden Umständen“ hat Abdirahman Jibril A. wohl auch schon Futter für die ganz Verständnisvollen geliefert. Der tiefgläubige Moslem, in dessen Wohnung zwei Gebetsteppiche und eine Gebetskette gefunden wurden, gibt an, 2018 in Chemnitz einen mutmaßlichen Übergriff durch Neonazis miterlebt zu haben. Die Welt meldet, dass ihr ein Video vorliege, in dem der Somalier erzähle, dass er zusammen mit seinem afghanischen Bekannten Saifullah Z. auf der Straße im Chemnitzer Stadtteil Markersdorf gelaufen sei, als in der Nähe einer Tankstelle sechs schwarz gekleidete Personen auf sie zugekommen sein sollen. Abdirahman Jibril A. sagte, dass „Rechte“ in Chemnitz „Hetzjagd auf Flüchtlinge machen“ würden. Er sei schnell gerannt, deshalb sei ihm im Gegensatz zu seinem Freund nichts passiert, der zusammengeschlagen worden sei und dadurch Prellungen und Schnittwunden im Gesicht erlitten habe. Das Video sei kurz nach den beiden Demonstrationen von AfD und Pegida sowie dem Verein Pro Chemnitz von der Berliner Morgenpost aufgenommen worden. Die sächsische Polizei habe die Attacke damals bestätigt, aber von vier vermummten Personen gesprochen. Es werde wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Es ist davon auszugehen, dass die Verteidigung dies wohl als „traumatische Erfahrung“ vorbringen dürfte, so dass man möglicherweise sogar versuchen wird, eine angebliche Mitschuld von „Rechten“ an den Messermorden von Würzburg in Form eines Rachemotivs zu konstruieren.
Bundesinnenminister Horst Seehofer hat sich auch schon ganz betroffen geäußert, dass der Fall des Somaliers „ein Beispiel von gescheiterter Integration“ sei und spricht laut Zeit allen Ernstes von Versäumnissen des Staates:
„Wie kann es sein, dass ein junger Mann, der sich rechtskonform in Deutschland aufhält, nach sechs Jahren im Land in einer Obdachlosenunterkunft lebt. Damit können wir uns doch nicht abfinden. Bund und Länder müssen überlegen, ob die Integrationsbemühungen verstärkt werden müssen.“
Dieser sich „rechtskonsform“ in Deutschland befindliche „junge Mann“ fiel bereits sechs Monate nach seiner Ankunft in unserem Land 2015 durch eine Körperverletzung im Asylantenheim auf. Im Januar dieses Jahres habe er häufig mit Mitbewohnern und Verwaltern der Obdachlosenunterkunft in Würzburg gestritten und dabei auch mit einem Messer bedroht.
Der Würzburger Oberbürgermeister Christian Schuchardt, der erste Bayerns von der CDU, der in einem Offenen Brief den Bürgern seiner Stadt versicherte, dass „die Verbrechen Einzelner niemals auf Religionen zurückzuführen“ seien, bläst ins gleiche selbstkritische Horn:
„Wenn wir Menschen mit sehr schwierigen Biografien aufnehmen, ist klar, dass das nicht einfach ist, sie womöglich auch eine Form der Begleitung brauchen. Und wenn wir feststellen, dass einige von ihnen, wie der Täter, der ja gerade erst volljährig war, als er nach Deutschland kam, eben nicht genügend staatlich begleitet worden sind, muss sich das für die Zukunft massiv ändern. Das schnelle Hingucken und häufigere Hingucken muss Staatsaufgabe sein, auch im eigenen Interesse.“
Die Komplett-Rundumversorgung und das aufwendige Kümmern des deutschen Nanny-Staates um radikal-moslemische Zuwanderer müsse also nach Ansicht der Unions-Politiker Seehofer und Schuchardt unbedingt noch intensiviert werden. Egal, ob dieser Irrsinn aus Naivität, Ahnungslosigkeit oder eiskaltem politischen Opportunismus erfolgt: Das bewusste Ignorieren, Verschweigen oder Abstreiten der riesengroßen Gefahr des Politischen Islam, der massiv in unser Land eingedrungen ist und sich rasant weiter ausbreitet, stellt eine große Gefährdung der Bevölkerung dar. Die Verharmlosung dieser Bedrohung wird von ganz oben gesteuert, aus der Regierung, deren Sprecher Seibert den Dschihad von Würzburg als „Amoklauf“ hinstellt, der sich „gegen jede Religion“ richte, womit man wieder den Politischen Islam in Schutz nimmt.
Der Terror-Anschlag von Würzburg wird zum Prüfstein werden, ob der Staat weiter zur Lachnummer gerät oder sich endlich willig zeigt, der immensen Bedrohung entgegenzutreten, die unsere Gesellschaft in ihren Grundfesten erschüttern wird.