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Der Bundestag und das Fähnchen-Verbot

swaine1988
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Autor: Sven Eggers
Quelle: https://www.compact-online.de/...
2024-10-21, Ansichten 132
Der Bundestag und das Fähnchen-Verbot

Verrückt: Einem jungen Besucher wurde es untersagt, im Bundestag einen schwarz-rot-goldenen Anstecker am Revers zu tragen. Wir haben ihn befragt. Passend dazu lesen Sie in unserer neuen Ausgabe alles zum aktuellen Rechtstrend unter jungen Leuten, die „Neue Deutsche Jugend“. Hier mehr erfahren.

Der Vorfall ereignete sich am Rande der Veranstaltung „Jugend und Parlament“ am 14. Oktober. Dabei haben junge Leute die Möglichkeit, Bundestag zu spielen und beispielsweise eine Debatte nachzustellen; letztlich eine etwas spießige, aber sicher recht kurzweilige Angelegenheit, die vom Bundestag selbst organisiert wird und normalerweise einmal jährlich stattfindet.

„Der Sticker muss weg!“

Vorbei sind die Zeiten, da zu solchen Treffen nur linke oder betont gelangweilte Jugendliche kamen. Es herrscht jetzt ein anderer Wind in der Bundesrepublik. Und so waren unter den Besuchern der Veranstaltung auch junge Patrioten. Einer von ihnen hatte sich einen kleinen Deutschland-Sticker ans Revers geheftet, ähnlich wie wir es von AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla kennen, der ja beinahe bei allen öffentlichen Auftritten auf einen solchen Anstecker setzt.

Es dauerte nicht lange, da erschien tatsächlich ein Bundestags-Mitarbeiter und forderte den jungen Mann auf „den Deutschland-Sticker auszuziehen“, da er „die politische Neutralitätspflicht des Hauses nicht bewahre und deshalb nicht erlaubt“, sei. Das bestätigte er gegenüber COMPACT. Sie hatten den Vorfall via TikTok bereits öffentlich gemacht.

Der Fall unterstreicht die ganze Absurdität, der wir alle in diesem Land mittlerweile ausgesetzt sind. Die schwarz-rot-goldene Flagge weht sogar (noch) auf dem Bundestag, ist auch im Plenarsaal (noch) präsent. In Artikel 22 des Grundgesetzes ist (noch) festgelegt: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold“. Das Innenministerium erläutert (noch) auf der eigenen Internetseite auch, warum das so ist:

„Diese Farbgebung knüpft an eine lange Tradition an. Sie ist Sinnbild für Einheit, Freiheit und Demokratie.“

Der Fall sorgte dann für einige Unruhe. Noch am Abend bestätigte eine weitere Mitarbeiterin des Bundestages, dass Anstecker jeglicher Art im Plenarsaal untersagt eine. Der junge Mann mit dem Deutschlandfähnchen beteuert hingegen: „Es wurden durchaus auch andere Anstecker getragen, die tatsächlich politisch waren. Und die wurden nicht untersagt.“

„Bring Dich um“

Was er dann zu erzählen hat, lässt indes aufhorchen: „In der Kantine im Jakob-Kaiser-Haus kam gegen 20 Uhr eine Frau aus der Bundestagsverwaltung auf mich zu. Die Dame sagte, sie habe das TikTok Video gesehen, und die Bundestagsverwaltung habe sich dazu entschieden, den Deutschland-Anstecker am darauffolgenden Tag bei der zweiten und dritten Beratung im Plenarsaal zu genehmigen. Sie behauptete, dass es ein Missverständnis seitens der Betreuer gegeben habe.“

Er berichtet darüber hinaus, von weiteren Teilnehmern der Veranstaltung wiederholt beleidigt worden zu sein. Die jungen Nachwuchs-Demokraten ließen es vor allen Dingen in einer extra eingerichteten WhatsApp-Gruppe für die Teilnehmer ordentlich krachen: „Bring Dich um“, „Faschisten!“, „Nazi“, „Du bekommst auf die Fresse“, „Ihr habt hier nichts zu suchen“. In einem Fall wurde auch geschubst und gestoßen.

Natürlich lassen und ließen sich die jungen Leute nicht einschüchtern. Auch der attackierte junge Mann verließ den Bundestag am Ende – mit der Deutschland-Fahne an der Jacke. Die Zeiten der Einschüchterung sind vorbei. „Neue Deutsche Jugend“ ist das Thema unserer aktuellen Monatsausgabe. Hier bestellen.


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