Die bayerische AfD ist in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht München mit ihrer Klage gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz gescheitert.
🟦 Der bayerische AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka hatte bereits zu Beginn der dreitägigen Verhandlungen angekündigt, sich im Fall einer Niederlage weiter juristisch gegen die Einstufung wehren zu wollen.
🟦 Der AfD-Landesverband kann nun zunächst in Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gehen. Das letzte Mittel sei die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
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