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Impfstreik: Ein erster konkreter Aktionsvorschlag

swaine1988
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Autor: Jürgen Elsässer
Quelle: https://www.compact-online.de/...
2022-01-08, Ansichten 632
Impfstreik: Ein erster konkreter Aktionsvorschlag

Die Impfpflicht für Klinik- und Pflegeberufe naht mit schnellen Schritten – und Lauterbach macht weiter Druck und schert sich nicht um Einwände eines Teils der FDP! Stichtag ist der 15. März – aber um bis dahin als „geimpft“ zu gelten, müssten Krankenschwestern und Pfleger schon bis Mitte Februar an die Nadel.

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Impfstreik: Streikbereitschaft nach Branchen. Stand 4.1.2022

Deshalb ist es so wichtig, dass wir den Impf-Diktatoren die Streikbereitschaft der betroffenen Berufsgruppen demonstrieren – auf dass sie von ihrem ungeheuerlichen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ablassen. Dieses Potential muss gebündelt werden, damit wir mit ersten Warnstreikaktivitäten beginnen können. Wer sich in die Listen „Impfstreik? Wir sind bereit!“ einträgt, muss nicht seinen echten Namen angeben – eine funktionierende Email-Adresse genügt. Darüber können wir feststellen, in welchen Regionen sich Streikbereite ballen und diese dann gezielt zu Aktivitäten aufrufen.

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NEU: Plakat “Impfstreik” unter compact-shop.de

Werden Mitarbeiter, die bis 15.3. kein Impf-Zertifikat vorweisen können, umstandslos gekündigt oder „ohne Bezüge“ freigestellt? Dazu gibt es eine Rechtsauskunft der Klagepaten (einer Anwälte- und Expertengruppe, die aus der Querdenker-Bewegung entstanden ist), die nur auf den ersten Blick beruhigt – aber jedenfalls Möglichkeiten für den Widerstand bietet. Die Kollegen schreiben:

“Ist die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers ohne Immunitätsnachweis im Gesundheitswesen ab dem 16. März 2022 für den Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit, solange seitens des Gesundheitsamtes kein Betretungsverbot ausgesprochen wird und der Arbeitnehmer schon vor dem 16. März 2022 in der Einrichtung oder dem Unternehmen beschäftigt war?

Unternehmen und Einrichtungen, die ihre Beschäftigten und die sonst bei ihnen Tätigen unabhängig von ihrem Impfstatus weiterbeschäftigen wollen, können dies zunächst ohne Bußgeldrisiko und ohne gegen ein gesetzliches Verbot zu verstoßen, auch über den 16. März 2022 hinaus tun. Sie müssen lediglich unverzüglich nach Ablauf des 15. März 2022 an die zuständige Behörde melden, welche bei ihnen tätigen Personen ggf. die erforderlichen Nachweise (Impf- oder Genesenennachweis oder Impfunfähigkeitsbescheinigung) nicht vorgelegt haben. Ein Verbot, weiter der Tätigkeit nachzugehen, greift für diese Personengruppe erst und nur dann ein, wenn das Gesundheitsamt nach einem zweistufigen Verfahren gegenüber dem Betroffenen, der nicht geimpft oder genesen ist, ein konkretes Betretungsverbot ausspricht. Erst dann ist es nicht mehr zulässig und mit Bußgeld bedroht, Betroffene weiter einzusetzen.

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NEU: Plakat “Impf-Diktatur” unter compact-shop.de

Dieses Tätigkeits- oder Betretungsverbot ergeht aber nicht automatisch, ganz im Gegenteil: Anders, als dies in der Öffentlichkeit suggeriert wird, tritt ein solches Verbot nicht als gesetzliche Folge einer fehlenden Immunisierung ein. Das Gesundheitsamt „kann“ diese Folge lediglich aussprechen, es muss es nicht tun (§ 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG). Wegen der weiteren Einzelheiten ist auf den eingangs genannten Beitrag zu verweisen. Es ist daher nicht zutreffend, wenn in einem Kommentar ausgeführt wird, dass eine Weiterbeschäftigung ab dem 16. März 2022 jeweils eine Ordnungswidrigkeit für die Leitung und auch für die Beschäftigten darstelle und dies auch so geahndet werde.“

Aber Achtung: Viele Klinikbetreiber werden in vorauseilendem Gehorsam trotz dieser nur scheinbar beruhigenden Rechtslage Zutrittsverbote und Freistellungen für den 16. März aussprechen – über erste Fälle haben wir bereits berichtet.

Deswegen ein erster konkreter Aktionsvorschlag: Alle ungeimpften Schwestern, Pfleger und andere Arbeitnehmer im Gesundheitssystem sollten sich am 16. März auf jeden Fall – egal, ob sie vorher von ihrem Arbeitgeber ein Zutrittsverbot, eine Freistellung oder eine Kündigung bekommen haben – an ihrem Arbeitsplatz einfinden und ihre Arbeitskraft anbieten. Unterstützer aus der Bevölkerung sollten sich vor der Einrichtung (Klinik, Heim etc.) versammeln und ihre Solidarität mit dem vom Berufsverbot Betroffenen oder Bedrohten kundtun.

In Regionen mit hoher Aktionsbereitschaft könnte man diese Aktion auch bereits vor dem 16. März ausprobieren – aber dazu müssen wir wissen, in welchen Regionen das der Fall ist. Deshalb noch einmal die Aufforderung: Machen Sie Bekannte, Freunde und Internet-Kontakte darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, sich in die Bereitschaftslisten für einen Impf-Streik einzutragen (impf-streik.de). Zur Werbung für den Impf-Streik empfehlen wir unsere Flyer („Impfstreik – Ich mache mit!“), Aufkleber und unsere neuen Impfstreik-Plakate – das muss bei den nächsten Demos massenhaft unter die Leute. Bitte abonnieren Sie auch den Telegram-Kanal zum Impfstreik und empfehlen Sie ihn weiter.  Aber Telegram-Abonnieren genügt nicht: Sie müssen sich unbedingt in die Bereitschaftslisten zum Streik eintragen, damit wir zum einen die reale Streikbereitschaft einschätzen und Sie zum anderen auf dem Laufenden halten können, auch wenn Telegram gesperrt oder eingeschränkt wird (was immer mehr Politiker fordern).

Gegen die Impf-Diktatur – Für die Freiheit!

Euer Impfstreik-Team


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