In der gestrigen Bund-Länder-Schalte wurde eine Verschärfung der Lockdown-Regeln zu Ostern beschlossen. Unser TV-Chef Martin Müller-Mertens kommentiert die Beschlüsse vor dem Bundeskanzleramt.
Von Gründonnerstag bis zum Ostermontag soll es eine „erweitere Ruhezeit“ geben, um die sogenannte dritte Welle zu durchbrechen. Gründonnerstag und Ostersamstag werden als „Ruhetage“ deklariert, am Ostersamstag dürfen lediglich Lebensmittelgeschäfte öffnen, Gründonnerstag bleibt alles dicht. Es gelte damit „an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause“, heißt es in dem zwischen Bund und Ländern vereinbarten Beschlusspapier.
Ansammlungen im Freien sind an den Feiertagen verboten. Im privaten Bereich dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Dabei nicht mitgerechnet werden Kinder bis 14 Jahren. Und: Gemeinsame religiöse Feiern an den Ostertages sind ebenfalls untersagt.
„Das ist der offenste, das ist der frontalste Angriff auf das Volk seit langer Zeit“, kommentiert COMPACT-TV-Chef Martin Müller-Mertens die Beschlüsse von Merkels Corona-Politbüro vor dem Kanzleramt. Und weiter:
Sehen Sie hier den vollständigen Beitrag von COMPACT-TV:
https://videos.files.wordpress.com/VTansNMR/aufsagerosterlockdown-1_m4v_dvd.mp4