Ist eine Zwangsimpfung tatsächlich ein Kinderrecht?
von Ana Lyst
Bevor wir zum eigentlichen Thema kommen, gilt es einige Hintergründe zu beleuchten, was im Folgenden geschehen soll. Ihre Art der Berichterstattung hat den Mainstream Medien die wenig schmeichelhaften Bezeichungen „Lügenpresse“, beziehungsweise „Lückenpresse“ eingebracht. Dieses nicht immer, aber viel zu oft gerechtfertigte Urteil gründet sich unter anderem auf den hochgelobten Journalisten Claas Relotius und die Vorliebe der Redakteure für Euphemismen wie „Männer“ oder „Partyszene“, um nur die beiden prominentesten Vertreter zu nennen.
Neben diesen relativ plumpen Methode des „Apportier-Journalismus“, gibt es noch eine etwas subtilere, nämlich die Gewichtung der Nachrichten. Versteckt man eine für weite Teile der Bevölkerung bedeutsame Meldung im Nebensatz eines Artikels, muss man sich nicht vorwerfen lassen, etwas verschwiegen zu haben und kann trotzdem beruhigt davon ausgehen, dass sie von den meisten Lesern übersehen wird, oder dass man deren Tragweite nicht erkennt. Dies umso mehr, wenn dafür ein für Land und Leute völlig unwichtiger Sachverhalt zum großen Popanz aufgeblasen wird.
Für diese Art der Berichterstattung gibt es derzeit ein aktuelles Beispiel, nämlich die Diskussion, ob ein Gutachten über Rechtsextremismus in den Reihen der Polizei erstellt werden soll. Der Umfang, den dieses Pseudo-Thema in der Medienberichterstattung eingenommen hat, muss angesichts der wahren Probleme unseres Landes als Frivolität bezeichnet werden. Noch frivoler ist das Ergebnis eines Kuhhandels, der bei einem Treffen der GroKO am Montag im Kanzleramt, zustande gekommen ist:
Und jetzt sind wir beim eigentlichen Thema. Die Aufnahme „der Kinderrechte“ ins Grundgesetz im Rahmen dieses Kompromisses war den meisten Medien nicht einmal eine Erwähnung wert, oder allenfalls einen dürren Satz, versteckt im übrigen Text. Lückenpresse und manipulative Gewichtung in Reinform.
„Kinderrechte“ sind ein Thema, dem die meisten Bürger aufgeschlossen gegenüber stehen, weil der Begriff positiv besetzt ist. Dafür haben Politik und Mainstream Medien durch geschicktes Framing schon bei der Begriffswahl bestens gesorgt. Eigentlich müsste es richtig heißen: „Beschneidung der Elternrechte“.
Was spricht dagegen, „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu verankern? Zunächst einmal, dass das völlig unnötig ist. Alle im Grundgesetz garantierten Rechte gelten für die Kinder ebenso wie für die Erwachsenen. Die Absicht, die hinter dieser Grundgesetzänderung steckt, ist die Schwächung der Elternrechte zugunsten des Staates. Es wird also den Vätern und Müttern ein gewichtiger Teil der „elterlichen Erziehungsgewalt“ entzogen und auf den Staat übertragen.
Was bedeutet das in der Praxis? Ganz einfach: Wenn Kinder und Jugendliche – was eher die Regel, als die Ausnahme ist – mit bestimmten Vorgaben der Eltern nicht einverstanden sind, so können sie künftig mit anwaltschaftlicher Hilfe und Unterstützung des Jugendamtes in bestimmten Fällen dagegen vorgehen.
Ein theoretisches Beispiel, dass schon in Kürze zur erschreckenden Realität werden könnte, ist die Impfung gegen das „Corona-Virus“. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusehen, dass aufgrund der gesundheitlichen Risiken viele Eltern strikt dagegen sein werden, ihren Nachwuchs gegen „Corona“ impfen zu lassen. Wenn allerdings das Kind oder der/die Jugendliche in der Schule, durch Jugendzeitschriften oder das Internet von der Notwendigkeit der Impfung „überzeugt“ wurde, kann es diese gegen den Willen der Eltern durchsetzen.