Schafft das Grundgesetz ab: Angela Merkel (CDU)
von Stefan Schubert
»Verfassungswidrig« und »Corona-Sonderrechtsregime« lauten die jüngsten Vorwürfe gegen die Corona-Politik der Bundesregierung. Doch während die Nachrichtensendungen nun gefühlt jedes neue Telegram-Posting von Schlagerstar Michael Wendler zur »Nachricht« hochstilisieren, herrscht zur verfassungswidrigen Corona-Politik der Kanzlerin hingegen großes Schweigen. Angela Merkel gefällt sich offensichtlich in ihrer selbst gewählten Rolle als Hardliner.
Nicht etwa bei dem seit 2015 täglich anhaltenden Verfassungsbruch (Artikel 16a GG) und der illegalen Masseneinwanderung aus zumeist muslimischen Herkunftsstaaten. Auch im Angesicht von 2645 islamistischen Terrorverfahren durch den Generalbundesanwalt seit 2015 und über 1,3 Millionen Straftaten durch Flüchtlinge, laut BKA-Daten, bleibt die Kanzlerin nicht nur untätig, sondern forciert den Zustrom sogar weiter.
So wie beispielsweise erst kürzlich bei dem Einfliegen lassen einer vierstelligen Anzahl aus dem Brandstifter-Camp Moria, wo in der Vielzahl bereits abgelehnte und nicht selten kriminelle Afghanen den Ton angeben.
Seit der Corona-Krise, die gezielt durch Politik und Medien mit einer perfiden Angst-und Panikkampagne befeuert wird, scheint die Kanzlerin ihrer sozialistischen Agenda vollkommen freien Lauf zu lassen.
Reiseverbote, selbst innerhalb Deutschlands, die sogenannten Beherbergungsverbote, Aufrufe zur Denunziation von Mitbürgern und eine permanente Diffamierung und Kriminalisierung von Oppositionellen und Kritikern, als Covidioten, Rechtsextreme oder Verschwörungstheoretiker sind mittlerweile ein gängiges Machtinstrument der Bundesregierung und ihrer regierungskonformen Medien geworden.
Gelernt ist gelernt, kann man da als Zyniker nur gehaltvoll anerkennen – in dieser Thematik macht der ausgebildeten FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda, Angela Merkel, wohl niemand etwas vor. Dass Merkel ein tragendes Mitglied der SED-Diktatur war, was Merkel bestreitet, haben Historiker und Zeitzeugen längst belegt. Auf n-tv.de heißt es in dem Artikel DDR-Vergangenheit holt Merkel ein:
»Gunther Walther, Chef der FDJ-Gruppe am Akademie-Institut sagt: ›Angela Merkel war Sekretärin für Agitation und Propaganda. ‹ Das hatte Merkel stets bestritten… Merkel sei schon damals zielbewusst gewesen und habe sich system-konform verhalten.«
Von der SED in die Merkel-Diktatur, die Parallelen zu Deutschland im Jahr 2020 sind so erschreckend, dass der Autor aus diesem Grund den Aufstieg Merkels und ihre Verbindungen zu IMs und der Staatssicherheit ausführlich in seinem Bestseller Vorsicht Diktatur! untersucht und belegt hat.
Der sozialistisch-totalitäre Staat konnte sich auch damals nur mit Bespitzelung, Denunziation, Zersetzung und Kriminalisierung der Opposition an der Macht halten. Die Stadt Essen funktioniert nun seine knapp 600 000 Bewohner kurzerhand zu Blockwarten um und stellt ihnen online ein Denunziationsportal zur Anschwärzung von Nachbarn zur Verfügung. Dort können Verstöße gegen die staatlichen Coronaschutz-Verordnungen anonym an die Behörden weitergeleitet werden.
Die Nachbarsfrau trägt keine Maske? Gegenüber findet ein Kindergeburtstag statt? Das Café an der Ecke bedient einen Gast mehr als erlaubt? Der Denunziation sind dort keine Grenzen gesetzt. Selbst Bilder, die ohne Zustimmung der Betroffenen gefertigt wurden, können dort anonym hochgeladen werden.
Das liberale Urgestein, Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki, sprach diesbezüglich von einem »Denunziationsportal«, das »mit Sicherheit rechtswidrig sei und sofort gelöscht werden sollte«.
Noch schwerere Geschütze fährt der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pflanz, Lars Brocker, auf. Dessen Vorwürfe sind systemischer Natur und damit umso schwerwiegender. Der Verfassungsrechtler und damit Verfassungsschützer äußert fundamentale Kritik am Agieren der Merkel-Regierung in der Corona-Krise. Wir befinden uns bereits im zehnten Monat des Berliner Corona-Regimes und trotzdem werden die Parlamente in Bund und Ländern bei der Verhängung selbst schwerster Zwangsmaßnahmen und Eingriffe in die Privatsphäre permanent übergangen.
Statt zwingend, wie von der Verfassung und höchstrichterlicher Rechtsprechung vorgeschrieben, das Parlament einzubeziehen, hat die Bundesregierung ein »Corona- Sonderrechtsregime« installiert, so der Präsident des Verfassungsgerichtshofs. Seine exakten Worte lauten:
»Seit Monaten formulieren Verwaltungsgerichte bundesweit in ihren Beschlüssen Bedenken gegenüber dem bislang weitgehend exekutiven Regelungsregime der Corona-Verordnungen. Diese deutlichen Warnhinweise werden noch nicht hinreichend wahrgenommen.«
Er verweist auf erlassene Vorschriften der Corona-Rechtsverordnungen, die womöglich von Verwaltungsgerichten »von einem Tag auf den anderen kassiert« werden, weil diese gegen den Parlamentsvorbehalt und damit gegen die Verfassung verstoßen.
Die darauf folgenden Worte des Hüters der Verfassung bergen das Potential, eine schwere Regierungskrise bis hin zum Regierungssturz – zumindest in einer funktionsfähigen Demokratie – auszulösen:
»Das vom parlamentarischen Gesetzgeber abgekoppelte Sonderrechtsregime von Corona-Verordnungen gerät zunehmend in Konflikt mit den rechtsstaatlichen Vorgaben der Verfassung, (…) weil weiterhin allein die Exekutive handelt.«
Gerade im Angesicht der aktuellen Verschärfungen der Zwangsmaßnahmen ist die Einbeziehung der Staatsgewalt Bundestag aus verfassungsrechtlichen Vorgaben zwingend erforderlich. Wer die schwerwiegendsten Grundrechtseinschränkungen seit Ende des zweiten Weltkriegs mit Verordnungen regelt, muss sich auch vorwerfen lassen, dass es der »merkelschen Corona-Politik« an jedweder demokratischer Legitimation fehlt.
Als Kritiker der Bundesregierung und dessen Zwangsmaßnahmen im Schatten der Corona-Krise ist genau dieser Punkt der elementare Kern der Merkel-Regierung. Es verfestigt sich der Eindruck, dass ganz bewusst die Gesetzgebung durch den Bundestag missachtet und übergangen wird, weil der Bundesregierung die Verfassungswidrigkeit vieler ihrer Corona-Zwangsmaßnahmen bekannt ist.