Das Vorgehen sei mit den anderen drei Bundesländern abgesprochen, sagte sie in diesem Zusammenhang.
Um potenzielle Infektionen nachverfolgen zu können, seien die Prostituierten verpflichtet, Kontaktlisten zu führen und nach Terminvereinbarung zu arbeiten.
„Nicht zulässig sind weiterhin Prostitutionsveranstaltungen und Prostitution in Fahrzeugen“, fügte Leonhard hinzu.
Ausschlaggebend für die Wiederzulassung sei gewesen, dass sie im Einklang mit den benachbarten Bundesländern umgesetzt werde, um Abwanderungen zu umschiffen. Außerdem sei die Entscheidung im Lichte von Gerichtsbeschlüssen gefallen, so die Senatorin weiter.
In der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt entschieden, dass Prostitutionsstätten wieder öffnen dürfen. Ende August hatte auch das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen die von der Landesregierung angeordnete Schließung von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen außer Vollzug gesetzt. In Bremen stehe ebenfalls eine Entscheidung an, sagte Leonhard.
Auch in Hamburg hatten Sexarbeiterinnen und Bordellbetreiber aus der Herbertstraße nach eigenen Angaben einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt. Sie gehe davon aus, dass mit der Entscheidung, die Prostitution ab dem 15. September wieder zuzulassen, der Klagegrund entfallen sei, sagte Leonhard.
ao/mt/dpa