Giftiger Zuckerersatzstoff: Aspartam, auch bekannt als Nutra-Sweet oder E951
von Ivelin Borisov
Ob Boulevardzeitungen, Germany’s next Topmodel oder Bekleidungskataloge – der Schlankheitswahn hat längst Einzug in unseren Alltag gefunden. Niemand möchte auch nur ein Pfund zu viel auf den Rippen haben. Eher abgemagert statt gesund aussehende junge Frauen suchen krampfhaft nach jedem Gramm Fett, was noch immer zu viel sein könnte.
Eine zuckerarme Ernährung, so heißt es, helfe beim Abnehmen bzw. beim Halten des eigenen Wohlfühlgewichtes. So ist es nicht verwunderlich, dass sich in den letzten Jahren sogenannte „Light-Produkte“, also Produkte ohne Zucker bzw. Zuckerzusatz, immer größerer Beliebtheit erfreuen. Von Limonaden über Joghurt bis hin zu Süßigkeiten und Kaugummi – die Produktpalette der zuckerfreien Nahrungsmittel ist mithin gewaltig gewachsen. Doch da niemand wirklich auf einen süßen Geschmack verzichten möchte, muss es eine Alternative zum gewöhnlichen Zucker geben.
1965 entdeckte James M. Schlatter (ein Chemiker des pharmazeutischen Unternehmens G.D. Searle & Company) während seiner Forschungsarbeiten durch Zufall einen synthetischen Süßstoff, der heute unter dem Namen Aspartam weltweit bekannt ist. Nachdem aufgrund mehrerer Untersuchungsergebnisse bzgl. der Schädlichkeit von Aspartamdie US-amerikanische Behörde für die Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen (FDA) die Freigabe zunächst ablehnte, wurde diese schließlich im Jahre 1981 trotz massiver Kritik von verschiedenen Forschern dennoch erteilt. In Deutschland wurde Aspartam im Jahre 1990 freigegeben.
Da Aspartam ca. 200 mal süßer als gewöhnlicher Haushaltszucker ist, werden zum Süßen von Nahrungsmitteln nur äußerst geringe Mengen benötigt. Dies senkt die Produktionskosten und erhöht den Gewinn. In Verbindung mit der großen Nachfrage nach Light-, und Wellnessprodukten ist dies für die Produzenten eine win-win-Situation.
Doch wie unbedenklich ist Aspartam? Aspartam besteht aus den Grundsubstanzen Phenylalanin und Asparaginsäure sowie aus dem Alkohol Methanol, in welche der Stoff auch im menschlichen Körper wieder zerfällt. Zumindest für Menschen, die unter der Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie (PKU) leiden, kann der Konsum von Aspartam lebensgefährlich sein. Da diese Personen Phenylalanin nicht abbauen können, reichert es sich im Gehirn an. Verkümmertes Körperwachstum und „Schwachsinn“ sind dann Folgen des Aspartam-Konsums.
Aber auch bei weitestgehend gesunden Menschen reichert sich Phenylalanin regelmäßig im Gehirn an und kann zu Kopfschmerzen oder Depressionen, bis hin zu Gedächtnisverlust, führen. Doch die Liste der Nebenwirkungen durch Aspartam-Konsum ist riesig. Betroffene leiden unter Angstzuständen, chronischer Müdigkeit, Schwindelanfällen, Impotenz, Sehschwierigkeiten oder Gewichtszunahme, um nur einige Symptome zu nennen. Insbesondere Letzteres erscheint geradezu lächerlich, wenn man bedenkt, dass viele Konsumenten bewusst zu aspartamhaltigen Produkten greifen, weil sie abnehmen wollen.
Es ist jedoch nicht nur Phenylalanin, was eine schädliche Wirkung im menschlichen Körper entfaltet. Besonders für Kinder stellt Asparaginsäure ein großes Gesundheitsrisiko dar. Durchbricht dieses die Blut-Hirn-Schranke (je kleiner die Kinder, umso weniger entwickelt), vernichtet es systematisch die Nervenzellen, was beispielsweise zu Gedächtnisverlust, Epilepsie oder Multipler Sklerose führen kann. Konsumiert eine werdende Mutter in großen Mengen Aspartam, steigt das Risiko für eine Erkrankung des ungeborenen Kindes massiv an. Hirnschäden und diverse bleibende Behinderungen sind mögliche Folgen für das Baby.
Auch Methanol entfaltet bei seinem Zerfall im menschlichen Körper seine schädliche Wirkung. Bei der Spaltung entsteht unter anderem Formaldehyd. Der Konsum von Formaldehyd kann zu Allergien, Atemwegsreizungen, Gedächtnisverlust, Schlafproblemen bis hin zur Zerstörung der Netzhaut mit der Folge der Erblindung führen. Im Jahre 2014 wurde Formaldehyd offiziell als krebserregend und erbgutverändernd eingestuft. Ein Verbot des Einsatzes in Nahrungsmitteln blieb jedoch aus.
Angesichts dieser Informationen scheint ein genauerer Blick auf die Zutatenliste der Nahrungsmittel geboten, um gezielt aspartamhaltigen Produkten aus dem Weg zu gehen. Aspartam ist auch unter den Namen „NutraSweet“, „Canderel“ oder als Zusatzstoff E 951 bekannt. Ist auf dem Etikett des Produktes „Enthält Phenylalanin“ bzw. „Enthält eine Phenylalanin-Quelle“ zu lesen, ist dies ebenfalls als Warnhinweis zu betrachten.