Der Staat nimmt immer mehr Steuern von Rentnern ein. Bei der Schätzung geht das Ministerium von der bisher veranschlagten Rentenerhöhung von 3,15 Prozent im Westen und 3,92 Prozent im Osten aus. Wie die Renten sich genau entwickeln, wird allerdings erst im März feststehen. Die Einkommensteuer von Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften insgesamt dürfte demnach von 40,8 auf 42,9 Milliarden Euro ansteigen. Darunter fließen allerdings nur rund 3,5 Milliarden Euro von Steuerpflichtigen mit überwiegenden oder ausschließlichen Renteneinkünften an den Staat.
Im Jahr 2015 waren rund 34,65 Milliarden Euro Einkommensteuer von Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften an den Staat gegangen – davon knapp 1,3 Milliarden von Menschen, die ausschließlich oder überwiegend Rente bezogen. Die Zahl der steuerpflichtigen Rentner steigt kontinuierlich. Bis ins Jahr 2005 galt ein Freibetrag von 50 Prozent der Rente. Seitdem steigt der Besteuerungsanteil der Rente um zunächst jährlich zwei Prozentpunkte. Ab dem Jahr 2040 sollen gesetzliche Renteneinkünfte von Neurentnern komplett besteuert werden.
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Im Gegenzug können seit dem Jahr 2005 Rentenbeiträge vermehrt vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Geltend gemacht werden können auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und manche alltägliche Ausgaben. Fällig wird die Steuer, wenn die Gesamteinkünfte eines Rentners über dem Grundfreibetrag von rund 9.400 Euro liegen.
Linksfraktionschef Dietmar Bartsch sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wir brauchen eine Generalüberholung unseres Steuer- und Rentensystem."
Rentner müssten heute dreimal mehr Steuern zahlen als im Jahr 2005 – das sei ungerecht:
Die Rentenbesteuerung widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der Mehrheit in unserem Land. Wenn Rentner zehn Mal so viel Steuern zahlen wie Millionenerben, ist es höchste Zeit für eine große Steuer- und Rentenreform.
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/(rt deutsch/dpa)
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