Bahnhöfe zählen zu den Hotspots von Kriminalität. Nicht von ungefähr findet sich dort verstärkte Polizeipräsenz. Keine Ausnahme bildet die Bahnhofsstraße in Bremen-Gröpelingen, wo der offene Drogenhandel auf der Straße ein großes Problem darstellt. Ein zusätzliches bekamen die Ordnungshüter unlängst, als sie sich vor einem Vertreter der Linken rechtfertigen mussten: für die Kontrolle mutmaßlicher Drogendealer.
Die empfindet Horst Wesemann als „erniedrigend und menschenunwürdig“, obwohl Durchsuchungen mutmaßlicher Drogenhändler zur täglichen Arbeit der Polizei gehören – auch auf offener Straße. Genau diese Öffentlichkeit aber stößt dem stellvertretenden Vorsitzenden in der Innendeputation der Linksfraktion sauer auf, insbesondere, wenn es sich um Männer mit dunkler Hautfarbe handelt, deren Kontrolle durch die Beamten er beobachtet hatte. Die Begründungen für diese Maßnahme, nämlich dass es sich bei dem Kontrollort um eine sogenannte Gefährdungszone handele, in der die Männer in typischer Drogenhändler-Manier agiert hätten und dass die Polizei auch anlasslos jeden kontrollieren dürfe, hätten ihn nicht überzeugt.
Anstatt die Durchsuchungen im Sinne von Diskretion im nahestehenden Mannschaftswagen durchzuführen, seien sie auf dem Gehweg in Anwesenheit weiterer Passanten erfolgt, beschwert sich Wesemann: „Die Inhalte der Taschen wurden auf dem Boden ausgebreitet, die Betroffenen mussten eine intensive Durchsuchung ihrer Bekleidung über sich ergehen lassen, um anschließend persönlich abgetastet zu werden. Meines Erachtens stellt dies eine nicht akzeptable und menschenunwürdige Behandlung dar.“
Gleichwohl verkenne er nicht, dass sich kein Polizeibeamter irgendeiner Gefährdung aussetzen müsse, weil die zu überprüfende Person eventuell Waffen mit sich führe. Doch dazu würde eine erste oberflächliche Durchsuchung am Ort ausreichen – und es seien Menschen mit dunkler Hautfarbe betroffen gewesen. Deshalb habe er die Polizisten auf das Verbot des „racial profiling“ angesprochen.
Für solcherart Vorgehen „gibt es klare rechtliche Vorgaben“, erläutert Nils Matthiesen, Pressesprecher der Bremer Polizei, gegenüber dem Weser Kurier. Gleichzeitig sei man sich „natürlich der besonderen Wirkung dieser Maßnahmen und der damit einhergehenden Verantwortung bewusst“. An welcher Örtlichkeit eine polizeiliche Maßnahme durchgeführt werde, sei abhängig vom konkreten Einzelfall, von der Gefahrenbeurteilung und dem Verhalten des Kontrollierten. Dass nicht selten deren Schamgrenze tangiert würde, sei der Polizei bewusst. Auch deshalb gebe es regelmäßig Schulungen zum verantwortungsvollen Umgang mit diesen Situationen. Kontrollen aber, insbesondere unter dem Aspekt der Eigensicherung und zur Abwehr von Gefahr, seien unumgänglich.
Gleichwohl schützten die Polizisten die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der Betroffenen; Gefahren jeglicher Art, die sich auch für Unbeteiligte oder die einschreitenden Einsatzkräfte ergeben, seien jedoch auf das Geringste zu minimieren, so Matthiesen. Von daher seien Durchsuchungen nach Waffen oder gefährlichen Gegenständen auch an weniger optimalen Örtlichkeiten unvermeidbar.
Zum Themenjahr „Diskriminierungsfreies Führen und Arbeiten in der Polizei“, das bereits Mitte 2019 ausgerufen wurde, will die Bremer Polizei im Zuge des Teilprojekts „Professionelle, faire und effiziente Personenkontrollen“ einen Austausch mit der afrikanischen Community sicherstellen.
Ob die Bremer Polizei inzwischen Einladungsschreiben in allen möglichen Sprachen an alle möglichen Verdächtigen verschickt hat, sich in eigens für sie gebauten Wellness-Oasen in aller Gemütlichkeit zur diskreten Durchsuchung einzufinden, und ob Bremen dem Vorbild linker Politik in Berlin folgen und den Drogendealern ein Denkmal setzen sowie ihnen individuelle Marktplätze zuweisen wird, ist nicht überliefert.