Sparkasse: AfD-nahe Kunden systematisch gemobbt?
von Jonas Aston
Am 6. Februar wollte ein Mann aus Bayern der AfD einen Betrag in Höhe von 430 Euro spenden. Die Sparkasse Mittelfranken-Süd wollte das jedoch nicht akzeptieren. Sie ließ dem Mann einen Brief mit folgendem Inhalt zukommen: „Sie haben am 6.2. eine Zahlung über 430 Euro zugunsten von Alternative für Deutschland geleistet. Der Zahlungsempfänger hat eine rechtsextremistische Ausrichtung. Die Sparkasse Mittelfranken Süd akzeptiert solche Zahlungen nicht. Stellen Sie bitte im eigenen Interesse solche Zahlungen ein.“
Der Sachverhalt sorgte für große Aufregung. Immerhin verfügt die Sparkasse Mittelfranken Süd über 35 Filialen, in denen rund 600 Mitarbeiter tätig sind. Als öffentlich-rechtliches Institut sind die Sparkassen grundsätzlich verpflichtet, solche Spendenzahlungen durchzuführen. Einem anonymen Insider zufolge, auf den sich die AfD beruft, sei diese Absage an die Spende kein Einzelfall. Der Insider habe ein entsprechendes Dokument durchgestochen, auf das sich etwa Finanzbusiness beruft.
Demnach habe das Geldwäsche-Research-Programm „Siron AML“ bei der AfD-Spende angeschlagen. In einer Mitteilung an eine Sachbearbeiterin der Sparkasse schreibt das Unternehmen, die Zahlung befinde sich „in einer von uns nicht mehr tolerierten Höhe“. Die Mitarbeiterin solle den Kunden anschreiben und auffordern, solche Zahlungen künftig zu unterlassen. Den entsprechenden Formulierungsvorschlag, den der Spender schlussendlich tatsächlich erhielt, wurde beigefügt.
Im Nachhinein sprach die Sparkasse selbst von einem „menschlichen Versehen“. Dem Insider zufolge handelt es sich hier jedoch um alles andere als um ein „Versehen“. Demnach sei die Software – mittels der eigentlich Geldwäsche-Fälle aufgedeckt werden sollen – so programmiert, dass bei dem Codewort „AfD“ Alarm schlägt.
Immerhin räumte die Sparkasse selbst ein: „Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ermöglichen wir allen gesellschaftlichen Gruppen und Personen, unabhängig von ihren politischen Zielen, Zugang zu kreditwirtschaftlichen Dienstleistungen.“ Hierzu wurden die Sparkassen bereits in zahlreichen Urteilen in Pflicht genommen. 2018 erging etwa ein Urteil, demzufolge die Sparkasse Berlin der NPD eine Kontoeröffnung ermöglichen muss.
Ob diese Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem 13-Punkte-Maßnahmenplan von Nancy Faeser gegen den Rechtsextremismus stehen, ist noch unklar. So wurde in dem Plan ausgeführt, Banken für das Thema Rechtsextremismus zu „sensibilisieren“. Die AfD hat eine entsprechende Kleine Anfrage gestellt.
Die Sparkasse ist bereits in der Vergangenheit mit fragwürdigen Aussagen gegenüber der AfD aufgefallen. Sparkassenpräsidenten Helmut Reuter erklärte, dass „die AfD bei den Sparkassen alles andere als willkommen“ sei und die Bankengruppe „extremen Parteien weder freundlich entgegentreten noch guten Service bieten müsse“.cs