Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey haben sich darauf geeinigt, dass die Bluttat von Berlin eine Amoktat war. Ansonsten wird grässliches Bürokratendeutsch verzapft. COMPACT trauert auch um deutsche Opfer – wir gedenken der Toten des Multi-Kulti-Irrsinns in unserem COMPACT-Spezial Asyl. Unsere Toten. Hier als digitale Version zu bestellen!
Die Amokfahrt eines „Deutsch-Armeniers“ forderte gestern am Breitscheidplatz im Stadtzentrum Berlins eine tote Lehrerin, sieben schwer verletzte Schüler und insgesamt 32 verletzte Personen. Obwohl die Bild-Zeitung gestern noch Ermittler zitierte, nach denen der Täter ein „eiskalter Killer“ gewesen sei und es sich „auf keinen Fall“ um einen Unfall handele, spricht Berlins Oberbürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) nun von einer Amokfahrt eines psychisch gestörten Menschen. Mittlerweile wurde der „Deutsch-Armenier“ in eine Psychiatrie eingewiesen.
Man muss in jedem Fall verrückt sein, um es fertigzubringen, mit einem Auto eine Schulklasse zu überfahren. In fast allen Staaten der Welt wird man halt nur dafür auch bestraft, während in Deutschland gerne das Prädikat „schuldunfähig“ vergeben wird.
Berlins SPD-Oberbürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sprach schon kurz nach der Bluttat im besten Verwaltungsdeutsch im Zustand größter Routine von einem möglichen „gesundheitlichen Beeinträchtigungsschaden“ des Täters. Offenbar war ihr sehr daran gelegen, das Thema möglichst schnell wieder abzuräumen.
Der Hanau-Attentäter Tobias R. Obwohl mehrere Gutachter ihm eine schwere Schizophrenie attestierten, soll er ein politisch motivierter Täter gewesen sein. Er passte in das gesuchte Täterschema des “Kampfes gegen Rechts”. Foto: Screenshot Youtube | Bearbeitung: Compact
Nur bei „rechten“ Tätern ist das anders. Wenn diese durch ein Verbrechen auf sich aufmerksam gemacht haben, dann gibt es neue Kampagnen im „Kampf gegen Rechts“, Organisationsverbote, umfangreiche Recherchen des personellen Umfelds des Täters und zahlreiche Trauerveranstaltungen, an denen hohe politische Entscheidungsträger teilnehmen. Nur einen „gesundheitliche Beeinträchtigungsschaden“, den gibt es bei diesem Täterkreis dann nicht. Die Täter sind jedes Mal tausendprozentige „Neonazis“ oder „Rechtsextremisten“, deren gesamtes Handeln ausschließlich von ihrer verwerflichen politischen Ideologie bestimmt wurde.
Dies galt natürlich auch mit Blick auf den Hanau-Attentäter Tobias R., der am 19. Februar 2020 in der hessischen Stadt neun Menschen ermordete. Laut den Aussagen mehrerer forensischer Psychiater litt Tobias R. an einer schweren schizophrenen Erkrankung, die sich bei ihm aber auf wundersame Weise nicht auf die Schuldfähigkeit ausgewirkt haben soll.. Er wurde der Öffentlichkeit auch noch nach seinem Tod als das Urbild eines „Rechtsextremisten“ vorgeführt.
Bei einem psychisch kranken Täter gibt es auch keine staatlichen Entschädigungszahlungen und die Angehörigen der Opfer können sehen, wo sie bleiben. In Deutschland geht eben Täter- vor Opferschutz. Dafür gibt es neben dem aktuellen Anschlag von Berlin leider noch unzählige viele andere Beispiele.