Neues Einzugssystem: Wer jetzt nicht aufpasst, zahlt bis zu 32 Euro mehr für den Rundfunkbeitrag
von Jochen Sommer
Was auf demokratischem Wege – mit der Blockade Sachsens-Anhalts im Januar 2021 gegen den neuen Staatsvertrag – nicht zustande kam, wurde dann bekanntlich doch noch im August vom regierungshörigen Bundesverfassungsgericht ´wunschgemäß durchgewunken: Die Erhöhung der Rundfunkgebühren um 86 Cent auf den historischen und im internationalen Vergleich einzigartigen Höchststand von 18,36 Euro pro Haushalt. Und es war auch bekannt, dass den gefräßigen Intendanten der Öffentlich-Rechtlichen auch diese Anhebung noch zu niedrig war.
Vermutlich war genau das der Grund, dass jetzt anscheinend mit halbseidenen Taschenspielertricks versucht wird, den Zwangsgebührenzahlern noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen: Durch eine klammheimliche Umstellung des Einzugssystems nämlich. „Wer jetzt nicht aufpasst, zahlt bis zu 32 Euro mehr für den Rundfunkbeitrag”, warnt „Inside-Digital”, und verweist darauf, dass die Gebührenbescheide inklusive Zahlungsaufforderung ab sofort – und anders als bisher – nicht mehr viermal jährlich für jeweils drei Monatsgebühren verschickt werden – sondern nur noch einmal im Jahr.
Der Trick ist nun der: Die Rundfunkgebühreneinzugszentrale der Länder (landläufig als GEZ bekannt) wissen ganz genau, dass es bei der Vielzahl an Haushalten, die ihr kein SEPA-Lastschriftenmandat oder keine Einzugsermächtigung erteilt haben, zu regelmäßigen Zahlungsverzögerungen bis hin zum Mahnverfahren und anschließenden Inkassoaufträgen kommt. Bei Zahlungsverzug dürfen sie 1 Prozent des geschuldeten Betrages geltend machen, mindestens jedoch 8 Euro. Bei bisher nur drei rückständigen Gebühren fielen daher meist „nur“ diese 8 Euro an – und unter dem abschreckenden Eindruck der anschließenden Unannehmlichkeiten bis hin zur Vollstreckung dauerte es dann einige Rechnungen, bis sich derselbe Haushalt erneut in diese Schwierigkeiten begibt.
So scheint man bei der GEZ durchaus arglistig kalkuliert zu haben, dass sich mehr Geld generieren lässt, wenn die den Mahngebühren und Strafzinsen zugrunde gelegte Summe von Beginn an höher angesetzt wird. Wohl genau aus diesem Grund erfolgt nun nur noch die jährliche Abrechnung bei Nicht-Lastschriftzahlern – in der Hoffnung und berechtigten Erwartung, dass dann diese höhere Rechnung bei vielen erst einmal offen bleibt. Und dann werden im Festsetzungsbescheid nicht 8 Euro, sondern gleich bis zu 32 Euro Verzugsgebühren und Mahnkosten fällig. Besonders perfide dabei: Die Sender wissen ganz genau, dass durch die gegenwärtig anrollende Megainflation und die allgemeine Teuerung immer mehr Haushalte finanziell aus dem letzten Loch pfeifen. Immer weniger Bürger können sich die Zwangsgebühren für ihre eigene ARD-ZDF-Gehirnwäsche nicht mehr leisten – und eine Jahresrechnung von 226,32 Euro für zwölf Monate ist noch schwerer zu schultern als kleinere Brocken von 56,58 Euro für drei Monate.
Die Rundfunkgesellschaften begründen das neue System mit Verwaltungserleichterungen, etwa weniger Papier- und Portoaufwand durch nur noch eine statt vier Rechnungen. Tatsächlich pfeifen die Spatzen von den Dächern, woher hier der Wind weht: Es geht um ein zusätzliche Abkassieren durch die Hintertür. Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Situation und der immer prekäreren Lage muss man die Staatssender als das bezeichnen, was sie sind: Krisengewinnler und Profiteure der Zustände, die sie selbst medial mit heraufbeschworen haben.