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Ex-Verfassungsrichter: Zweifel an Rechtmäßigkeit der Impfpflicht

swaine1988
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Autor: Karel Meissner
Quelle: https://www.compact-online.de/...
2022-01-18, Ansichten 620
Ex-Verfassungsrichter: Zweifel an Rechtmäßigkeit der Impfpflicht

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, erklärt in einem Gutachten, weshalb eine allgemeine Impfpflicht nicht nur kein angemessenes Mittel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, sondern auch schwer vereinbar mit dem Grundgesetz ist. Wie wir uns dagegen wehren können, lesen Sie in der Januar-Ausgabe von COMPACT mit dem Titelthema „Impf-Diktatur – Boostern bis zum Tod“. Hier mehr erfahren.

In Deutschland lohnt sich das Altwerden: denn erst im Pensionsalter darf man sagen, was man wirklich denkt. Das gilt leider auch für die Justiz. Während hochrangige Hof-Juristen, ähnlich den Mainstream-Medien, lediglich den Regierungskurs bestätigen, wagen Pensionäre dieser Fachrichtung ab und an den verbalen Aufstand.

So auch der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. In einer Beurteilung zweifelte er an der Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht:

„Auf der Basis des jetzigen Wissens- und Erkenntnisstands kann man meines Erachtens nicht überzeugend begründen, dass eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit entsprechen wird.“

Mit anderen Worten: Die Impfflicht verstößt gegen das Grundgesetz.

Derzeit, so die Funke-Mediengruppe über Papiers Gutachten, sei die Sache nicht entscheidungsreif. Zwar schreien Politiker seit geraumer Zeit nach einer Impfpflicht.

Dabei – so Papiers Einwand – werde aber „fahrlässigerweise nicht bedacht, dass eine tragfähige gesetzliche Regelung, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und die auch zügig und einigermaßen erfolgversprechend ohne langwierigen Aufbau eines bürokratischen Wasserkopfs umgesetzt werden kann, auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen wird“.

Der ehemalige Verfassungsrichter rekapituliert: eine Infektion oder Weitergabe des Virus könne die Impfung nicht verhindern, aber einem schweren Verlauf weitgehend vorbeugen. Damit schütze sie das Gesundheitssystem vor dem Kollaps.

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Das Coronavirus: Auch per Impfpflicht nicht auszurotten. Foto: Stockkrafterpro | Shutterstock.com

Mit dem Aufkommen von Omikron stelle sich jedoch die Frage, „ob infolge der Omikron-Mutante oder möglicherweise neuer in der Zukunft auftretender Mutanten ohne allgemeine Impfung immer noch schwerwiegende Erkrankungen in nennenswertem Umfang zu befürchten wären“.

Da dürften nur härteste Impf-Fanatiker mit „Ja“ antworten. Außerdem mache es einen Unterschied in der Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen, ob sie einmalig  seien oder eine regelmäßige Wiederholung (wie beim Booster-Abo) beinhalten.

Diese Frage sei ebenso wenig geklärt wie die zur Sanktionierung von Verweigerern. Zumal „in zentrales Impfregister nicht existiert und ohne größeren zeitlichen und kapazitätsmäßigen Aufwand auch nicht ausgebaut werden könnte (…) Hier auf eine stichprobenartige Kontrolle zu setzen, erscheint mir ziemlich sinnlos zu sein“, so Papier.

Außerdem verweist der frühere Karlsruher Richter auf den hohen bürokratischen Aufwand, den die Verhängung von Bußgeldern mit sich zöge. Mehr noch: dabei könne eine Klagewelle die Justiz überfluten.  Wegen all dieser Gründe bezweifle er, dass eine allgemeine Impfpflicht ein geeignetes und angemessenes Mittel sei, das angestrebte Ziel innerhalb eines engen Zeitrahmens zu erreichen.

Man mag bedauern, dass der Ex-Verfassungsrichter keine grundsätzliche Ablehnung einer Impfpflicht formuliert hat. Dennoch hat er Nadel-Fanatikern wie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) oder Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) attestiert, dass die Durchführung ihrer Ideen juristisch nicht gedeckt ist.

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