Kurmark-Kaserne: Transgender-Kommandeurin Anastasia Biefang im Einhorn-Einsatzwagen
An medialer Aufmerksamkeit mangelt es Anastasia Biefang nicht. Die erste Transgender-Kommandeurin der Bundeswehr ist allerorts ein gefragter Gesprächspartner. In ihrer Rolle als stellvertretende Vorsitzende von „QueerBw“ gab sie bereits Interviews für den SWR, den WDR oder Deutschlandfunk Kultur. Auch für die Kulturszene ist die sonst so verhaßte Bundeswehr durch die 47jährige plötzlich attraktiv geworden.
Das Bode-Museum in Berlin bat kürzlich 62 prominente Frauen, historische Skulpturen für eine interdisziplinäre Ausstellung zu interpretieren. Eine von ihnen war Biefang, die nun seit kurzem in einem per QR-Code abrufbaren Video die zwischen 1720 und 1750 entstandene lebensgroße „Diana als Jägerin“ von Bernardino Cametti als durchsetzungs- und willensstarke Frau würdigte.
Ihren Abschlußappell als Kommandeurin des Informations-Bataillons in Storkow feierte sie im vergangenen Jahr im Beisein diverser Medien mit einem zum bunten Einhorn umgebastelten „Zwo-Tonner“. Biefang steht also häufig in der Öffentlichkeit. Und sie steht gern dort. Das dürfte auch der Bundeswehr-Führung bekannt sein.
Am 17. April 2021 erschien auf dem Youtube-Kanal der Dragqueen Jurassica Parka, bürgerlich Mario Olszinski, ein erstaunliches Interview. Zu Gast: Anastasia Biefang. Die 47jährige plauderte dort über alltägliche Dinge, doch auch Pikantes kam zum Vorschein. Die Soldatin gab offen zu Protokoll:
„Ich lasse mich gern vögeln in Darkrooms.“
Der Moderator hakte belustigt nach:
„Du läßt dich gerne durchbumsen?“
Anastasia Biefang antwortet bereitwillig:
„Ja, warum nicht, ne?“
Später gab sie noch weitere Details zu ihrem exzessiven Partyleben preis. So sei sie häufig auf der „Fuck Your Gender“-Partyreihe von der „The Nipple Liberation Army“ anzutreffen. „Ich bin in einem Kollektiv. Wir machen unsere eigenen sexpositiven Partys. Ist geil, ne?“
Ebenfalls kein Problem hatte sie damit, der Moderatorin ihre nach der Geschlechtsumwandlung gemachten Brüste zu präsentieren. „Meine halben [Brüste] darfst du gerne anfassen“, forderte sie die ihr gegenübersitzende Dragqueen auf. „Darf ich die nachher mal anfassen?“, fragte diese neugierig. „Natürlich!“ Moderatorin: „Ich hab’ deine Brüste ja vorhin schon gesehen, und die sind sehr schön.“
Daraus ergibt sich zwangsläufig die Frage: Sind die getätigten Äußerungen im Einklang mit dem geforderten Erscheinungsbild des Soldaten? Nimmt das Außenbild der Bundeswehr und seines Offizierskorps dadurch keinen Schaden? Schließlich verdankt Biefang ihre Prominenz nicht zuletzt ihrem Arbeitgeber, denn dort wurde ihre geschlechtliche Identität für viele Medien erst zum Politikum.
Für den Soldaten gilt – erst recht im Rang eines Oberstleutnants, wie Biefang ihn bekleidet – das Mäßigungsgebot. Im Soldatengesetz heißt es in Paragraph 17 zum Verhalten im und außer Dienst:
„(1) Der Soldat hat Disziplin zu wahren (…). (2) Sein Verhalten muß dem Ansehen der Bundeswehr sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Dienst als Soldat erfordert. (…) Außer Dienst hat sich der Soldat außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, daß er das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt.“
Zusätzlich verlangt Paragraph 10 in Absatz 6:
„Offiziere und Unteroffiziere haben innerhalb und außerhalb des Dienstes bei ihren Äußerungen die Zurückhaltung zu wahren, die erforderlich ist, um das Vertrauen als Vorgesetzte zu erhalten.“
Hat sich Anastasia Biefang öffentlich stets an diese Richtlinien gehalten? Die Bundeswehr will „aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes“ keine Aussage treffen, wie eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums mitteilt. Doch wie sieht es allgemein aus, losgelöst von Biefang? Wie steht die Bundeswehr zu derart provokativen Aussagen, wenn sie von jemandem geäußert werden, der der Öffentlichkeit als Soldatin bekannt ist? Auch hier sperrt sich die Bundeswehr. Es bleibe dabei, erklärt die Sprecherin auf Nachfrage der JF. Es handle sich um eine Personalangelegenheit. „Hypothetische Fragen vermag ich nicht zu kommentieren.“
Das ist interessant, denn in einem anderen Fall gab sich das Verteidigungsministerium deutlich weniger zugeknöpft. Und das, obwohl es dabei nur um „Likes“ in sozialen Medien und nicht um persönliche Äußerungen ging. Gemeint ist die Affäre um den Oberstleutnant Marcel B., der im vergangen Jahr ins Visier verschiedener Medien geriet, weil er auf Instagram Fotos von Personen mit „gefällt mir“ markierte, denen wiederum die falschen Bücher gefielen.
So hatte ein Bekannter des Oberstleutnants ein Buch des Antaios-Verlags empfohlen, und dafür ein Like von B. erhalten. Auch ein Beitrag mit der Losung „Defend Europe“ gefiel B. Zum Politikum wurden die „Like-Verbrechen“, weil der Offizier unter anderem auch für Social-Media-Aktivitäten der Bundeswehr zuständig war. Die Betonung liegt auf „war“, denn schon kurz nach den ersten Berichten wurde B. von diesen Aufgaben entbunden. Doch damit nicht genug. Das Verteidigungsministerium beeilte sich gegenüber anfragenden Medien und auf Twitter öffentlich zu versichern:
„Wir haben sofort, nachdem uns Hinweise auf die Aktivitäten der Person erreicht haben, Ermittlungen aufgenommen. Die Person ist nicht mehr mit Aufgaben im Bereich der Social Media betraut.“
Zwar dürfe man sich aus rechtlichen Gründen nicht zu weiteren Details äußern, aber:
„Grundsätzlich gilt: In der gesamten Bundeswehr gilt unabhängig von Position oder Dienstort die Null-Toleranz-Linie der Verteidigungsministerin bezüglich Extremismus oder Zweifeln an der notwendigen Verfassungstreue.“
Nochmalige Nachfrage bei der Bundeswehr, wie sie eine solche Ungleichbehandlung begründe. Wieso gelte für einen Offizier, der so prominent in der Öffentlichkeit stehe wie Biefang, der Persönlichkeitsschutz, für Marcel B. aber nicht?
Die Sprecherin des Verteidigungsministeriums sieht das erwartungsgemäß anders. „Ich sehe überhaupt keine Ungleichbehandlung.“ Grundsätzlich könne sie aber sagen: „Wenn wir den Eindruck bekommen oder es Meldungen gibt, daß etwas unrechtmäßig läuft, schauen wir uns das dann selbstverständlich sehr genau an.“ Ansonsten gelte: Man habe es mit Persönlichkeitsrechten zu tun und beide Fälle würden gleichbehandelt.
Wirklich? Im Fall von Marcel B. hat sich das Verteidigungsministerium öffentlich kritisch zu der Angelegenheit geäußert und Ermittlungen gegen den Offizier bekanntgemacht. Zu Anastasia Biefangs verbalen Eskapaden hingen heißt es nur, man äußere sich nicht zu diesen. Ist das eine Gleichbehandlung?
Man möchte die Sprecherin des Verteidigungsministeriums, die als Marineoffizier selbst dem Soldatengesetz unterliegt, gern fragen, wie sie es mit dem dortigen Paragraph 13 hält. Dessen Absatz 1 lautet: „Der Soldat muß in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit sagen.“
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