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Spahn macht's möglich: Pharmaindustrie freut sich über intime Daten von 73 Millionen Deutschen

swaine1988
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Autor: Manfred Ulex
Quelle: https://www.anonymousnews.org/...
2021-10-31, Ansichten 1135
Spahn macht's möglich: Pharmaindustrie freut sich über intime Daten von 73 Millionen Deutschen

Lupenreiner Lobbyist der Pharmaindustrie: Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU)

Das hohe Gut des Datenschutzes wird durch den Staat nun völlig ausgehebelt. Neben den ohnehin schon skandalösen Regelungen, die Außenstehenden den eigenen Impfstatus offenbaren, ist es der Pharmaindustrie zukünftig erlaubt, auf die Patientendaten von 73 Millionen Deutschen zuzugreifen. Der als Gesundheitsminister getarnte Pharmalobbyist Jens Spahn macht’s möglich!

von Manfred Ulex

Das Bundesgesundheitsministerium will die Arztpraxen an ein sogenanntes Telematiksystem anbinden. Die personenbezogenen Daten der Patienten werden darüber in einer Cloud im Internet gespeichert. Bei allen Gefahren, die eine solche Auslagerung von sensiblen Daten bereits mit sich bringt, ist die Krönung der ganzen Geschichte, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) es der Pharmaindustrie erlauben will, auf Patientendaten zuzugreifen. Spahn meint:

“Wenn tausende Patienten mit Diabetes, Krebs oder Demenz ihre Daten verfügbar machten, könnten wir daraus lernen. Daten können Menschen heilen.”

Ab Neujahr 2022 sollen alle Arztpraxen und Krankenhäuser zu diesem sogenannten E-Rezept verpflichtet werden. Sollte sich ein Arzt verweigern, droht ihm Berufsverbot, da er dann beispielsweise keine Krankschreibungen mehr ausstellen könnte. Der Druck scheint so gigantisch, dass erste Arztpraxen bereits resignieren. Im Internet findet sich beispielsweise die Zeitungsanzeige von Frauenarzt Dr. med. Claus Daumann aus Oettingen, in der sich der Mediziner von seinen Patienten verabschiedet und mitteilt, den Praxisbetrieb zum 31. Dezember 2021 einzustellen. Als Grund nennt Daumann die Datenhehlerei von Gesundheitsminister Jens Spahn.

Verordnung bereits 2020 heimlich, still und leise geändert

Wie das Onlinemagazin Telepolis berichtet, ist bereits im Juni 2020 eine Passage aus der Verordnung zur Datentransparenz verschwunden, die die Weitergabe der Patientendaten an Dritte ausdrücklich verboten hatte. Das “Digitale-Versorgung-Gesetz” vom November 2019 hatte eine solche Weitergabe durch das neu zu schaffende staatliche Forschungsdatenzentrum zwar in Ausnahmefällen und auf Antrag für möglich erklärt. Grundsätzlich galt aber:

“Die Nutzungsberechtigten dürfen die … zugänglich gemachten Daten nicht an Dritte weitergeben.”

Auch eine Beschränkung dieser “Dritter” auf öffentliche oder nicht gewinnorientierte Institutionen, wie sie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gefordert hatte, ist in dem Papier nicht enthalten. Telepolis schließt daraus:

“Im Klartext: Damit sind die sensiblen Gesundheitsdaten von 73 Millionen gesetzlich versicherter Bürger jetzt mittelbar dem Zugriff der gewinnorientierten Gesundheitswirtschaft ausgesetzt.”

Zu den eigentlichen Nutzungsberechtigten des Forschungsdatenzentrums, die die Daten an interessierte Dritte weitergeben können, gehören unter anderem Kassen-, Ärzte- und sonstige Verbände, Forschungseinrichtungen, Universitäten und Behörden.

Die vom Forschungsdatenzentrum zu sammelnden und weiterzugebenden Daten erhält die Einrichtung sowohl durch erzwungene als auch durch freiwillige Weitergabe. Im “Digitale-Versorgung-Gesetz” ist festgelegt, dass die von den Krankenkassen gespeicherten Sozialdaten (also auch die Gesundheitsdaten) an das Forschungsdatenzentrum weitergegeben werden. Widerspruch durch die Versicherten ist nicht möglich. Freiwillig soll ab 2023 die Weitergabe der Daten aus den “elektronischen Patientenakten” erfolgen. Das sieht das ePA-Datengesetz vor.

Telepolis konstatiert darüber hinaus ein erhöhtes Risiko für den Datenschutz, weil das Forschungsdatenzentrum neben anonymisierten Daten auch pseudonymisierte Einzeldatensätze zur Nutzung anbieten soll, und zwar nicht nur als Ausnahme. Das Risiko, Patienten identifizieren zu können, sei aufgrund des Umfangs der Daten beträchtlich.

Ein umfassender Schutz der Daten vor Missbrauch ist offenbar nicht vorgesehen. Für die “nutzungsberechtigten Antragsteller” ist eine Selbstverpflichtung angedacht. Ernsthafte Sanktionen bei missbräuchlicher Verwendung sind nicht geplant. Der “gläserne Versicherte”, so das Fazit des Artikels, sei mit Spahns Verordnung näher gerückt. Keine Probleme mit der neuen Verordnung hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD). Ebenfalls gegenüber Telepolis erklärte Kelber auf die Frage, ob er aufsichtsrechtliche Maßnahmen für geboten halte:

“Aufgrund der oben genannten Vorgaben – insbesondere der pseudonymen Zulieferung und Speicherung, der klaren Definition der nutzungsberechtigten Personen und Einrichtungen und der Sanktionen bei Verstößen – sehe ich aktuell keinen Handlungsbedarf.”

Patientendaten gelten als Goldgrube für die Medizin- und Pharmabranche, denen vor allem die Verfügbarkeit individueller Daten ungeahnte Geschäftsmöglichkeiten eröffnen würde. Der Bereich Gesundheit gilt als einer der Wachstumsmärkte überhaupt, was der tatsächlichen Gesundheit der Menschen allerdings nicht unbedingt zuträglich sein muss. Der gelernte Bankkaufmann Jens Spahn war von 2006 bis 2010 als Gründer der Lobbyagentur Politas neben seiner Tätigkeit als Abgeordneter als Lobbyist und Berater für die Pharmaindustrie aktiv.


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