von Günther Strauß
Es waren skurrile Szenen, die sich am späten Mittwochabend in Gaißach bei bad Tölz abspielten: Ein Afrikaner grillte dort auf sehr ungewöhnliche – und in dieser Form nicht erlaubte – Art und Weise ein komplettes Kalb. Der Fall beschäftigt die Polizei gleich aus mehreren Gründen, nicht zuletzt, weil der zugewanderte Griller für erhebliche Brandgefahr sorgte.
Nach Angaben der Polizei war Anwohnern gegen 22.30 Uhr aufgefallen, dass ein Mann in einem Waldstück unweit der Dorfstraße ein in größere Stücke zerlegtes ganzes Kalb direkt im offenen Feuer grillte, und zwar direkt unter einem Nadelbaum. Sie verständigten die Polizei. Ein Zeuge näherte sich der „Grillstelle“ und sprach den Mann an. Noch bevor die Polizei vor Ort eintraf, packte der Mann sein Grillgut in einen Kinderwagen und verließ das Waldstück in Richtung Bad Tölz.
Die Beamten trafen ihn bald darauf im Bereich des Bergwachtzentrums an. Tatsächlich sahen sie, dass er im Kinderwagen mehrere große, gegrillte Fleischstücke mit sich führte. Auch eine abgezogene Kälberhaut lag darin. Wie die Polizei auf Rückfrage erklärt, handelt es sich bei dem Mann um einen 43-Jährigen afrikanischer Herkunft, der in Bad Tölz wohnhaft ist.
Die etwa zwei Quadratmeter große Feuerstelle hatte unterdessen der Zeuge selbst gelöscht, sodass die Feuerwehr nicht mehr ausrücken musste. Die Polizei ermittelt nun wegen mehrerer möglicher Vergehen. Zum einen ist unklar, woher der Mann das Kalb hatte. Der 43-Jährige gab gegenüber den Beamten an, das Tier von einem Bekannten bekommen zu haben.
Verkauft werden dürfen Tiere allerdings nur von Landwirt zu Landwirt beziehungsweise an Metzger oder an Züchter auf dem Viehmarkt. Normalerweise muss ein Kalb nach der Geburt an die Zuchtdatei gemeldet und am Ohr gechippt werden. Anhand des Chips wäre die Herkunft nachvollziehbar. In diesem Fall aber fehlte der Kopf des Tieres. Hinweise zur Klärung der Herkunft des Kalbs nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 08041/761060 entgegen.
Aber noch unter anderen Aspekten ermittelt die Polizei. So sei zu überprüfen, ob gegen Regeln für das Schlachten und den dabei einzuhaltenden Tierschutz verstoßen wurde. Zudem ist vor dem Verzehr aus lebensmittelhygienischen Gründen eine ordentliche Fleischbeschau Pflicht. Die Grillaktion im Wald sorgte bei der aktuellen Trockenheit auch für große Brandgefahr.