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Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien: Massiver Betrug am Steuerzahler?

swaine1988
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Autor: Michael Klein
Quelle: https://www.anonymousnews.org/...
2021-08-20, Ansichten 946
Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien: Massiver Betrug am Steuerzahler?

Gibt es Deutschland überhaupt noch Bundespolitiker, die nicht korrumpiert sind?

Die aktuellen Rechenschaftsberichte der im Bundestag vertretenen Parteien werfen einige eklatante Fragen auf. Beispielsweise: Gibt es hierzulande überhaupt noch gewählte Volksvertreter, denen es nicht darum geht, sich möglichst schnell die eigenen Taschen vollzustopfen?

von Michael Klein

Rechenschaftsberichte von Parteien faszinieren uns schon länger, und das nicht nur, weil sie keinerlei Ansprüchen an Standards der Rechnungslegung genügen, wie sie z.B. in den International Accounting Standards für Unternehmen in der EU vorgeschrieben sind. Und das obwohl vor allem deutsche Parteien Unternehmen darstellen, für die man die Ansicht, dass sie zum Zwecke der Gewinnerzielung betrieben werden, recht gut argumentieren kann.

Aber das soll uns hier nicht weiter beschäftigen, denn wir sind bei der Analyse der neuen Rechenschaftsberichte der Parteien auf eine Besonderheit gestoßen, die wir nicht erklären können, wenn wir nicht politische Korruption, Betrug zu Lasten von Steuerzahlern usw. annehmen wollen. Und wollen wir das? Um die Brisanz dessen, was wir hier berichten, zu verstehen, ist es notwendig, ein paar Eigenarten der Parteienfinanzierung in Deutschland zu kennen:

  • Parteien haben über ihre Vertretung in den Parlamenten dafür gesorgt, dass sie in großzügiger Weise aus den Taschen von Steuerzahlern finanziert werden.
  • Weil das Bundesverfassungsgericht des öfteren dem Selbstbedienungstreiben der Parteien nicht mehr zusehen wollte und entsprechend einen Riegel vorgeschoben hat (was dazu geführt hat, dass die Bundestagsparteien nun eigene Stiftungen über die Hintertür finanzieren), geben sich die Bundestagsparteien den Anschein der “Accountabilität”, in dem sie regelmäßige Rechenschaftsberichte veröffentlichen, in denen, wie gesagt, all das, was einen Rechenschaftsbericht eigentlich auszeichnet, vom detaillierten Nachweis der Mittelverwendung bis zu einer “Konzernrechnungslegung”, also einer umfassenden Darlegung der finanziellen Beteiligungen, fehlt. Aber, wie gesagt, es geht um den Schein, nicht um die Wirklichkeit.
  • Ein besonderer Klotz im Selbstbereicherungsgetriebe der Parteien ist das Diktum aus Karlsruhe, nach dem die Höhe der staatlichen Zuwendungen an die Parteien die Höhe der Eigeneinnahmen der Parteien NICHT überschreiten darf. Damit das nicht leicht geschehen kann, ist es Parteien erlaubt, so ziemlich alles, was sie einnehmen als “selbsterwirtschaftete Einnahmen” zu verbuchen, das umfasst Spenden, Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerbeiträge, Einnahmen aus Beteiligungen, Einnahmen aus sonstigem Vermögen, Einnahmen aus Veranstaltungen, usw. Für alle, die sich für Korruption interessieren, ist der Hebel, den Parteien hier einsetzen können, von Interesse, denn mit der Höhe der von ihnen verbuchten “selbsterwirtschafteten Einnahmen” können sie direkt auf die Höhe der staatlichen Zuwendungen Einfluss nehmen, bzw. durch eine entsprechende ANPASSUNG ihrer “selbsterwirtschafteten Einnahmen” können sie sicherstellen, dass staatliche Zuwendungen, die an eine Obergrenze gebunden sind, auch in jedem Jahr bis zu dieser Obergrenzen vollständig ausgeschöpft werden. Eine geradezu paradisiesche Regelung für alle politisch Korrupten, denn die Höhe der Einnahmen der Parteien, so regelt § 24 Absatz 4 Nummer 1 bis 7 des Parteiengesetzes, szellt die Basis für die Berechnung der relativen Obergrenze der staatlichen Zuwendungen an die Parteien dar. Kurz: Je höher die “selbsterwirtschafteten Einnahmen” der Parteien, desto mehr Geld wird Steuerzahlern genommen und Parteien zugesteckt.
  • Die Obergrenze der Parteienfinanzierung, quasi der Jackpot für das Jahr 2020 beträgt 197.482.200 Euro.
  • Die Obergrenze stellt sicher, dass die “Ansprüche”, die die Vertreter von Parteien den Parteien, deren Mitglied sie sind, gewährt haben, dem genügen, was den Parteien aufgrund der beiden Partei-Geldmaschinen, die in § 24 des Parteiengesetzes zu finden sind, angeblich zusteht.
  • Dort steht, dass Parteien (die anspruchsberechtigt sind) für jede errungene Stimme bei Bundes- oder Europawahlen 1,08 Euro erhalten, bis zur Grenze von 4 Millionen Stimmen. Ab 4.000.001 Stimmen erhalten die Parteien 0,86 Euro für jede Stimme. Sie erhalten das jährlich!
  • Der Hebel, von dem oben die Rede war, wird in § 24 Absatz 8 wieder aufgenommen. Dort ist geregelt, dass Parteien für jeden Euro aus Mitgliedsbeiträgen, Mandatsträgerbeiträgen und Spenden noch einmal von Steuerzahlern 0,45 Euro obendrauf erhalten. Dieser freche Selbstbereicherungsparagraph gibt Parteien die Möglichkeit an die Hand, über die Höhe der genannten Beiträge die relative Obergrenze der Ausschüttung aus dem Jackpot der Parteienfinanzierung zu beeinflussen, und wir haben Grund zu der Annahme, dass sie dies auch tun, und zwar in einer Weise, die es nach unserer Ansicht rechtfertigen würde, eine dafür vorgesehene Abteilung bei der Bundesstaatsanwaltschaft damit zu befassen.
  • Nur am Rande sei erwähnt, dass Mandatsträgerbeiträge aus der Entlohnung stammen, die Mandatsträger für ihr Mandat erhalten. Steuerzahler zahlen somit Mandatsträger, die einen Teil ihres Einkommens an ihre Partei abführen, die wiederum die Einnahmen aus Mandatsträgerbeiträgen als “selbsterwirtschaftete Einnahmen” ausgibt, um den Steuerzahlern weiteres Geld aus der Tasche zu ziehen. Ein kleines Beispiel: Bei 1000 Euro Einnahmen und 15% Mandatsträgerbeitrag an seine Partei, zahlen Steuerzahler die 1000 Euro, und sie zahlen noch einmal 67,50 Euro pro 1000 Euro über die staatliche Parteienfinanzierung.

Nach dieser Vorrede sollte klar sein, dass die Höhe der “selbsterwirtschafteten Einnahmen” von Parteien die Höhe der staatlichen Zuwendungen beeinflusst. Vor diesem Hintergrund haben wir eine Reihe von Abbildungen vorbereitet, die eine der seltsamsten Entwicklungen abbilden, die wir in den letzten Jahren in Daten gefunden haben. Beginnen wir bei der Darstellung der Einnahmen der Parteien aus Mitgliederbeiträgen. Sie ist für den Zeitraum 2010 bis 2019 in der folgenden Abbildung dargestellt.

Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien: Massiver Betrug zu Lasten von Steuerzahlern?
Quelle: sciencefiles.org

Man sieht hier eine sehr interessante Entwicklung, denn die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen steigen bei allen Parteien, und sie tun dies offenkundig vollkommen unabhängig davon, wie sich die Mitgliederzahl entwickelt. Bekanntlich laufen der SPD und der CDU die Mitglieder davon. Davon unbeeindruckt, steigen die Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen. Um die Dimension dieses “Wunders” zu verstehen, ist in der folgenden Abbildung die Entwicklung der Mitgliederzahlen für die Bundestagsparteien zu sehen.

Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien: Massiver Betrug zu Lasten von Steuerzahlern?
Quelle: sciencefiles.org

SPD und CDU verlieren im Beobachtungszeitraum rund 100.000 Mitglieder, Grüne und AfD gewinnen Mitglieder, Linke, FDP und CSU bleiben mehr oder minder konstant. Dessen ungeachtet steigen bei ALLEN Parteien die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, egal, ob sie Mitglieder verlieren oder gewinnen oder ob ihre Mitgliederzahl nahezu konstant bleibt, alle nehmen mehr aus Mitgliederbeiträgen ein. Nun könnte man annehmen, dass die zunehmenden Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen aus einer Anhebung der Mitgliedsbeiträge resultiert. Wir haben diese Hypothese geprüft und die Mitgliederanzahl mit den Mitgliederbeiträgen verrechnet, um den durchschnittlichen Mitgliederbeitrag für alle Parteien zu erhalten. Das unglaubliche Ergebnis ist in der nächsten Abbildung dargestellt:

Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien: Massiver Betrug zu Lasten von Steuerzahlern?
Quelle: sciencefiles.org

Ist das nicht eine erstaunliche Entwicklung. Im Zeitraum von 2010 bis 2019 sind die durchschnittlichen Mitgliedsbeiträge bei ALLEN Parteien kontinuierlich angestiegen, und zwar in erheblichem Ausmaß:

  • Bei der AfD von 95 Euro auf 114 Euro;
  • Bei der CSU von 69 Euro auf 74 Euro;
  • Bei der CDU von 81 Euro auf 92 Euro;
  • Bei der FDP von 116 Euro auf 148 Euro;
  • Bei der SPD von 91 Euro auf 126 Euro;
  • Bei den Grünen von 124 Euro auf 158 Euro;
  • Bei der LINKE von 135 Euro auf 172 Euro;

Eine solche Entwicklung kann man nur dadurch erklären, dass die Höhe der Mitgliedsbeiträge von Parteien an einen Index gekoppelt ist, z.B. an einen Index, den das Statistische Bundesamt benutzt, um jährliche Preissteigerungsraten zu berechnen, die dann wiederum Grundlage sind, für die Berechnung der absoluten Obergrenze der staatlichen Zuwendungen, die den Parteien zufließen. Gibt es entsprechende Regelungen bei Parteien, nach denen der Mitgliedsbeitrag an den Preissteigerungsindex des statistischen Bundesamts gebunden ist und mit ihm jährlich steigt? Die zweite Erklärung sieht eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge durch Parteien in ihren Rechnungsberichten, die in betrügerischer Absicht erfolgt, um die Obergrenze der staatlichen Finanzierung ausschöpfen zu können, sich also so viel Geld von Steuerzahlern wie nur möglich unter den Nagel zu reißen.

Welche der beiden Erklärungen die richtige ist, das wissen wir nicht. Wir wissen nur, dass die Höhe der staatlichen Zuwendungen an Parteien TATSÄCHLICH an den Preissteigerungsindex des Statistischen Bundesamts gebunden ist und eine relative Obergrenze bei der Parteienfinanzierung durch die jeweiligen Eigenmittel der Parteien festgelegt wird, d.h. wenn sich die Mitgliedsbeiträge nicht in der seltsamen Art und Weise entwickelt hätten, wie sie das getan haben, dann hätten die entsprechenden Parteien deutliche Einbußen bei der Zuweisung staatlicher Mittel hinnehmen müssen. Denn man darf nicht vergessen, dass die staatlichen Zuwendung, nicht höher liegen darf als die “erwirtschafteten Eigeneinnahmen” der Parteien. Den höchsten Anteil staatlicher Finanzierung weist die LINKE auf: 42,1% der Finanzierung der LINKE stammt aus Zuwendungen des Staates. Passenderweise liegt der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag bei der “LINKE” auch am höchsten, nämlich bei aktuell 172 Euro, Tendenz natürlich steigend. Wäre es nicht so passend, man müsste es glatt passend machen …

Es ist geradezu ein Segen, dass sich die Mitgliedsbeiträge aller Parteien derart optimal entwickeln und durch diese optimale Entwicklung garantieren, dass die entsprechenden Parteien die Obergrenze der staatlichen Zuschüsse auch bislang in jedem Jahr ausschöpfen konnten. Einzige Ausnahme, die AfD. Dort gibt es noch Nachholbedarf im Ausnehmen von Steuerzahlern…


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