Hochverrat hat einen Namen: Angela Merkel (CDU)
von Günther Strauß
Denken Sie an Wildbad Kreuth, vergessen Sie bloß nicht die CSU! Pünktlich zum Jahresbeginn wird das malerische Kurbad wieder unsere Nachrichten bestimmen. Dann wird Bayerns Staatspartei mitsamt Kind und Kegel wieder einmal zur »Klausurtagung« in das verträumte Tal oberhalb des Tegernsees reisen.
Zu Recht: Die weiß-blauen Volksvertreter sind erschöpft vom Weihnachtsstress und Dauerregieren. Im Wildbad Kreuth genießen sie ihre wohlverdiente Alpen-Kur. Das gehört seit 1975 zur CSU wie deren Regentschaft über Bayern seit 1957.
Und das wortwörtlich: Der luxuriöse Tagungsort gehört der Partei. Die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung betreibt den Hotelbetrieb und hat das Anwesen von Herzogin Helene aus dem Adelshaus Wittelsbach gepachtet – für einen Spottpreis von jährlich 84.000 Euro. Große Summen versickern dafür im Wildbad Kreuth selbst. Das Hotel fährt hochrote Zahlen ein, viele Millionen Euro pro Jahr. Aber Luxus hat eben seinen Preis. Zum Glück bringt das defizitäre Spaßbad weder die CSU noch ihre Stiftung in Bedrängnis. Die Schulden werden einfach mit einem Griff in die Steuerkasse getilgt.
Mit seinen Parteistiftungen hat sich der deutsche Parteibetrieb ein nie versiegendes Füllhorn erschaffen: die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), die Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne), die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke) und eben die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU). Sie alle kassieren pro Jahr etwa eine halbe Milliarde Euro aus dem Steuerhaushalt.
Stiftungen sind sie nur dem Namen nach. In Wahrheit handelt es sich dabei um private Vereine. Obwohl sie zu 90 Prozent von der öffentlichen Hand leben, lassen sich ihre Einnahmen und Ausgaben etwa so leicht nachvollziehen wie die der kalabrischen Mafia. Es wird verschleiert und getrickst: Nirgendwo im Bundeshaushalt taucht eine Gesamtsumme auf, die sich auf einen Blick erfassen lässt.
Das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – sie alle schaufeln Mittel in die parteinahen Stiftungen. Vier Bundesressorts, die nach ganz eigenen Kriterien bis zu dreistellige Millionenbeträge absegnen. Eigentlich sollte das Geld in politische Bildungsarbeit fließen – und in Stipendien. Aber von Zuschüssen merken die deutschen Studenten nicht viel.
Die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung steckte 2012 gerade einmal 15 Prozent ihres Jahresetats von 131,3 Millionen Euro in die Studienförderung. Bei der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung waren es nur 14 Prozent von 147 Millionen Euro.
Wo bleibt der Rest der Steuergelder? Das weiß eigentlich niemand. Die Parteistiftungen können ihre Millionen frei verwenden – als Vereine unterliegen sie nicht der staatlichen Auskunftspflicht. Also wäre es Aufgabe der Parteien: Sie müssten nachforschen, was mit den Millionen passiert, die sie sich selbst genehmigt haben. Der Jenaer Stiftungsforscher Olaf Werner sprach deshalb von einer »Selbstbedienung der Parteien über Umwege«. Die Steuergelder versickern unkontrolliert – auch über Auslandsbüros der Parteistiftungen.
Die deutschen Parteien haben sich in den vergangenen 25 Jahren ein weit verzweigtes Firmennetz aufgebaut. Diese Lücke in der Parteienfinanzierung ist berüchtigt – doch berichtet wird darüber nur, wenn es sich gar nicht mehr vermeiden lässt. Etwa, als sich die FDP allzu offensichtlich über ihre Friedrich-Naumann-Stiftung bedient hatte – indem sie Transaktionen an sich selbst über eine Tochterfirma der Stiftung umleitete. Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein prüfte 2010 die Vergabepraxis bei Mitteln für die Friedrich-Naumann-Stiftung und kam zu dem Schluss: Sie ist intransparent und muss dringend angepasst werden. Passiert ist nichts.
2012 lag in Karlsruhe sogar eine Klage der ÖDP vor, die nicht im Bundestag vertreten ist. Deutschlands Bundesverfassungsrichter mussten sich nun offiziell mit dem Kartell der Staatsplünderer auseinandersetzen. Die ÖDP ließ sich vom Speyerer Professor und Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim vertreten. Der argumentierte: Die großzügigen Steuergeschenke an die Stiftungen sind zum ausufernden System der versteckten Parteienfinanzierung geworden. Laut Grundgesetz ist das verboten. Die Stiftungen dürfen keinen Wahlkampf machen und auch keine Steuergelder im Sinne ihrer Mutterpartei einsetzen.
Die Richter knickten aber im September 2015 ein und machten ihren Kniefall vor dem Parteibetrieb. Drei Jahre waren Schriftstücke hin und her gejagt worden. Jetzt urteilte Karlsruhe: Die ÖDP habe die von ihr angegriffene Praxis ja »jahrelang hingenommen«, ihre Klage komme zu spät.
Die staatliche Parteienfinanzierung ist offiziell auf 159 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt. Also umgehen die Parteien das Gesetz über ihre Parteistiftungen und deren Firmengeflechte. Für all das gibt es nicht einmal ein Stiftungsgesetz. Der Bundestag hat dem Bundesrechnungshof sogar verboten, die Mitarbeiterverträge seiner Abgeordneten zu prüfen.
Heute hat jeder Abgeordnete im Schnitt sieben Assistenten, die mit Steuergeldern bezahlt werden. Noch nie hat sich der Rechnungshof getraut, auch nur einen Prüfbericht mit Mängelrügen gegen die Parteien im Bundestag zu veröffentlichen.
Der Stern verlangte im März 2013 über das Informationsfreiheitsgesetz Einsicht in die Prüfberichte. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion schränkten sofort alle Parteien im Bundestag das Einsichtsrecht zu ihren Rechnungshofakten ein und verhinderten so die Offenlegung ihrer Finanzen. Wenn Journalisten das Thema Parteienfinanzierung weiträumig ausklammern, dann aus gutem Grund: Sie stechen sofort in ein Wespennest. Die deutschen Parteien setzen alles daran, dass dieses Thema weiter unter dem öffentlichen Radar bleibt.