Bundeskanzlerin Merkel mit dem Regierenden Bürgermeister von Berlin Michael Müller (links) und dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder
Der Bundesrepublik Deutschland stehen weitere Wochen des Teil-Lockdowns bevor, der zu Weihnachten vorübergehend und teilweise gelockert werden könnte. Zuvor werden Kontaktbeschränkungen und andere Maßnahmen sogar nochmals verschärft, um das Infektionsrisiko während der Feiertage so weit wie möglich zu senken.
Das zeichnet sich vor den Beratungen von Bund und Ländern über das weitere Vorgehen in der Pandemie an diesem Mittwoch ab. Dazu schalten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch um 14.00 Uhr in einer Video-Konferenz zusammen.
Ob die Lockerungen auch für Silvester gelten, ist aber noch fraglich. Unklar ist auch, ob Restaurants und Hotels über die Feiertage und über den Jahreswechsel wieder öffnen dürfen. Dass die Maßnahmen im Januar beendet werden, ist derzeit unwahrscheinlich, weil die Erkältungssaison üblicherweise erst ab Januar ihren Höhepunkt erreicht.
Für den Gipfel am Mittwoch haben die Bundesländer erstmals die Vorlage erarbeitet. Zuvor hatte dies stets das Bundeskanzleramt übernommen, zuletzt allerdings zur Unzufriedenheit der Landesregierungen. Am Montagabend verständigten sich die Ministerpräsidenten bereits auf eine gemeinsame Linie. Das Kanzleramt stellt daneben Forderungen, die über die Vorstellungen der Länder hinausgehen. Über diese soll am Mittwoch beraten werden.
Zwischen Bund und Ländern ist allerdings unstrittig, dass die Kontaktbeschränkungen ab Anfang Dezember weiter verschärft werden sollen. Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar soll es jedoch zu Lockerungen kommen. Ziel ist es, in den kommenden Wochen die weiter hohe Zahl von Corona-Befunden zu senken.
Weitgehende Einigkeit besteht über diese Maßnahmen:
TEIL-LOCKDOWN: Die Schließung von Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen soll bis mindestes 20. Dezember verlängert werden. Alle nicht notwendigen Kontakte und Reisen sollen weiter unterbleiben. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet – allerdings soll die Maskenpflicht nun auch außerhalb, nämlich vor Geschäften und auf Parkplätzen gelten. Bei einer Inzidenz von deutlich unter 50 Befunden pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder von diesen Regeln abweichen können.
FINANZHILFEN: Die Novemberhilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen sollen im Dezember fortgeführt werden. Der Bund plant Finanzhilfen für betroffene Unternehmen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro, wie die dpa aus Regierungskreisen erfuhr.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Die Kontaktbeschränkungen sollen verschärft werden. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind demnach auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind dabei ausgenommen.
KONTAKTREGELN FÜR WEIHNACHTEN UND SILVESTER: Vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder anderen haushaltsfremden Menschen bis zu einer Obergrenze von zehn Personen ermöglicht werden. Kinder bis 14 Jahren zählen auch hier nicht mit.
FEUERWERK: Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt, um größere Gruppen zu vermeiden. Die örtlich zuständigen Behörden sollen die betroffenen Plätze und Straßen bestimmen. Grundsätzlich wird "empfohlen", zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten.
BETRIEBSFERIEN: Arbeitgeber sollen prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können.
SCHULEN UND KITAS: Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sollen offen bleiben. In Regionen mit deutlich mehr als 50 Befunden pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen soll aber künftig ab Klassenstufe 7 grundsätzlich die Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. Für Grundschüler, Fünft- und Sechstklässler soll eine solche Pflicht ebenfalls eingeführt werden können.
SCHUTZ VON RISIKOGRUPPEN UND SCHNELLTESTS: Der Schutz von Risikogruppen soll verbessert werden. Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember 30 Schnelltests pro Monat geben. Je nach Verfügbarkeit wird dieser Anspruch schrittweise erhöht. Der Bund soll einen noch umfassenderen und niederschwelligeren Einsatz von Schnelltests vorsehen.
Weitergehende Vorstellungen seitens des Bundes:
GESCHÄFTE: Nach den Vorstellungen des Bundeskanzleramts soll gelten, dass sich in Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten darf – bislang ist es ein Kunde pro 10 Quadratmeter.
BAHNVERKEHR: Um den Reiseverkehr sicherer zu machen, soll die Zahl der belegten Plätze in Zügen deutlich verringert werden. Für die Wintermonate sollen grundsätzlich nur noch alle Fensterplätze buchbar sein. Zugleich soll aber die Kapazität der Züge erhöht werden.
TESTS: Bei Erkältungssymptomen vor Weihnachten soll nach den Vorstellungen des Bundes eine großzügigere Testmöglichkeit angeboten werden. Ziel ist es angeblich, Begegnungen zur Weihnachtszeit so sicher wie möglich zu machen.