Burkini sind erlaubt, Bikinis verboten.
von Dieter Stein
Nach Beschwerden von Badegästen hat die Duisburger Niederrhein-Therme Frauen untersagt, freizügige Bikinis zu tragen. Demnach fühlten sich einige Besucher von knapper Badebekleidung gestört. „Wir sind ein Standort, wo viele Kulturen aufeinandertreffen. Freizügigkeit wird nicht immer von allen Besuchergruppen toleriert“, schilderte eine Sprecherin der Niederrhein-Therme der WAZ.
In Duisburg haben 43,3 Prozent der Einwohner einen Migrationshintergrund. Im Stadtbezirk Hamborn, in dem die Therme liegt, beträgt der Anteil 57,4 Prozent.
Künftig würden Mitarbeiter zu leicht bekleidete Frauen auf das Verbot hinweisen. Die Besucherinnen müßten ihre Badebekleidung dann wechseln, betonte die Sprecherin. String-Tangas gehörten nicht in ein Wellness- und Gesundheitszentrum.
Der AfD-Fraktionschef im Hessischen Landtag, Robert Lambrou, berichtete der JUNGEN FREIHEIT, eine Sprecherin der Therme habe ihm gesagt, das Tragen von Burkinis hingegen sei erlaubt. Der sogenannte Burkini ist eine zweiteilige Badebekleidung für Frauen, die bis auf Gesicht, Hände und Körper den gesamten Körper verhüllt.
Die Schwimmanstalt habe nun Schilder angebracht, die auf das Verbot hinwiesen. „Im Interesse aller anwesenden Gäste weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, daß unzureichende Badekleidung (String-Tangas, Brazilian Bikinis, etc.) in unserer Therme nicht gestattet sind“, heiße es laut der WAZ darauf.