Nach Gender-Sternchen, Binnen-I oder betonten Sprechpausen, die der Weiblichkeit Respekt zollen sollen, wird nun die Männlichkeit aus der Sprache getilgt. Die Bundesjustizministerin legte jetzt einen Entwurf zum „Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz“ (StaRUG) vor, in dem es um das neue Sanierungs- und Insolvenzrecht – die Regelung von Firmenpleiten und Gläubigerschutz – geht. Und hebelte mal eben das Gleichstellungsgesetz aus: Das StaRUG ist ausschließlich in weiblicher Form geschrieben.
Zu Beginn ihrer Amtszeit als Bundesjustizministerin Ende Juni 2019 hatte Christine Lambrecht (SPD) Enteignungen privater Wohnungsunternehmen als „letztes Mittel“ für möglich gehalten – und exakt ein Jahr später mit ihrer Ablehnung einer von der CDU geforderten Verschärfung des Strafrechts in Fällen von Kinderpornografie gleichfalls für Zoff gesorgt. Dieser Straftatbestand sei „bewusst sehr weit gefasst“, so die 55-Jährige: „Wenn wir dieses einmalige Verhalten als Verbrechen einstufen – das bedeutet eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr –, gäbe es keine Möglichkeit, hierauf angemessen zu reagieren.“
Stattdessen hatte die Rechtsanwältin die Verschärfung des Straftatbestandes der Üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gemäß § 188 StGB und die des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gefordert sowie Nutzer anhand ihrer IP-Adressen zu identifizieren. Zudem plädierte sie für einfachere Wege, damit die Betreiber von Plattformen verdächtige Inhalte schneller meldeten. Erst nach tagelangem Druck aus den Reihen von CDU und CSU hatte sie hinsichtlich der Strafen für kindesmissbräuchliche Pornographie im Netz eingelenkt.
CSU legt Widerspruch ein
Das wird sie wohl auch diesmal müssen, nachdem die CSU im Namen von Bundesinnenminister Horst Seehofer Widerspruch gegen die Ausführung „in der übermittelten Form“ eingelegt hat mit der Begründung: „Der Gesetzentwurf verwendet ausschließlich die weibliche Form und muss nach Ansicht des BMI an die geltenden Regelungen angepasst werden. Während das generische Maskulinum Frauen mit einschließt, ist ein generisches Femininum, also die Verwendung des weiblichen Begriffs zur Erfassung männlicher und weiblicher Personen, im vorliegenden Zusammenhang nicht anerkannt. Die Richtigkeit der Sprache muss insbesondere bei Gesetzestexten, auch im Hinblick auf die Rechtsförmlichkeit, gewährleistet sein.“
Das aber ist nicht der Fall, wie folgendes Beispiel anhand des Paragraphen 1 Absatz 2 im Entwurf des StaRUG zeigt:
Lamprechts Ministerium räumte gegenüber BILD ein: „Es ist zutreffend, dass der veröffentlichte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) häufig feminine Bezeichnungen insbesondere für juristische Personen wie die GmbH enthält.“ Allerdings sei dessen Rechts-und Sprachprüfung noch nicht abgeschlossen, könne möglicherweise Änderungen erfahren, bevor er dem Kabinett vorgelegt werde.
Auch Lamprechts Amtskollege, der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU), monierte die ausschließliche Verwendung weiblicher Formen, da sich die Gleichstellung von Mann und Frau selbstverständlich auch in den Gesetzestexten widerspiegeln müsse. Das Bundesjustizministerium aber schieße in seinem Entwurf weit über das Ziel hinaus: „Das sogenannte generische Femininum öffnet Missverständnissen Tür und Tor. Gesetzestexte müssen aber aus nachvollziehbaren Gründen verständlich und klar formuliert sein“, stellte der 49-Jährige klar.
Nach Paragraph 42 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sollen Gesetzentwürfe „die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck bringen“. Was schwer wird, wenn Letztere einfach mal so unterschlagen werden…