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Corona-Ausschuss: Zwischenbericht – SARS-CoV-2 und die Lockdown-Folgen

swaine1988
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Autor: RT
Quelle: https://deutsch.rt.com/gesells...
2020-10-01, Ansichten 801
Corona-Ausschuss: Zwischenbericht – SARS-CoV-2 und die Lockdown-Folgen

Die Juristen der Stiftung Corona-Ausschuss während einer Anhörung: Dr. Reiner Fuellmich, Viviane Fischer, Antonia Fischer, Dr. Justus Hoffmann (v. l. n. r.)

Die Juristen der Stiftung Corona-Ausschuss haben nach dreizehn Anhörungen einen ersten Zwischenbericht vorgelegt. Demnach wurde das von SARS-CoV-2 ausgehende Gesundheitsrisiko stark überschätzt, die Risiken und Schäden durch die Maßnahmen jedoch nicht hinreichend berücksichtigt.

Vorbemerkung: RT Deutsch berichtet in einer eigenen Serie mit Artikeln und Podcasts über die Arbeit der Stiftung Corona-Ausschuss. In den gängigen Medien finden die Anhörungen des Ausschusses bislang keine Erwähnung. Für RT Deutsch geht es neben der Information eines möglichst breiten Publikums auch um die Dokumentation der Ausschussarbeit zur Corona-Krise als ein buchstäblich umwälzendes Ereignis. Durch die Fülle der Informationen folgt die Berichterstattung mit zeitlicher Verzögerung. Gleichwohl bleibt sie durch das Geschehen an sich tagesaktuell – mit Blick auf die weiteren Entwicklungen sowie hinsichtlich einer Aufarbeitung der bisherigen Ereignisse.

Die Stiftung Corona-Ausschuss hat am 14. September ihren ersten Zwischenbericht in einer Kurzform veröffentlicht. Das 28-seitige Dokument fasst die Ergebnisse der ersten 13 Sitzungen (*) des Ausschusses zusammen.

Es spricht nach derzeitigem Erkenntnisstand sehr viel dafür, dass das von SARS-CoV-2 ausgehende Risiko stark überschätzt, die Risiken und Schäden durch die Maßnahmen aber nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Die Regierung hat bereits im April 2020 erklärt, dass sie keine Folgenabschätzung vorgenommen habe und dies auch nicht plane. (...)

Die Risikoabwägung ergibt, dass ein überschaubares Risiko (grippeähnlicher Virus ohne Gefahrenpotential für das Gesundheitssystem als Ganzes) mit einem hochriskanten Maßnahmenpaket bekämpft worden ist. Die Lockdown- und Maßnahmenrisiken haben sich in einem extremen Umfang bereits jetzt verwirklicht. (...)

Die Regierungen haben keine ausreichende, begleitende Güterabwägung vorgenommen, wie ihnen höchstrichterlich explizit auferlegt worden ist, im Gegenteil haben sie bewusst auf eine Beobachtung der Kollateralschäden verzichtet. Damit müssen sich die Regierungen schuldhaftes Handeln vorhalten lassen.

So lautet das vorläufige Ergebnis des Corona-Ausschusses. Er wurde von den Juristen Viviane Fischer, Antonia Fischer, Dr. Reiner Fuellmich und Dr. Justus Hoffmann am 10. Juli in Berlin ins Leben gerufen. Erklärtes Ziel des Ausschusses ist es, unabhängig von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss die Corona-Krise und die von der Bundesregierung und den Landesregierungen erlassenen Corona-Maßnahmen zeitnah zu untersuchen und einer öffentlichen wie juristischen Bewertung zugänglich zu machen.

Dem Kurzbericht mit einem Überblick der wichtigsten Erkenntnisse der ersten Sitzungen soll eine Langfassung folgen. Der Ausschuss will seine Sitzungsarbeit fortsetzen und insbesondere die weiteren gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen der Maßnahmen in der sogenannten Corona-Krise untersuchen.

Einleitend schildert der vorliegende Bericht die Hochphase des Krankheitsgeschehens mit dem Lockdown am 22. März und anderen Corona-Maßnahmen. Deren tiefe Grundrechtseingriffe gelten teilweise weiterhin. Begründet wurde dies mit den angeblich besonderen Gefahren durch ein als neuartig bezeichnetes Coronavirus.

In der öffentlichen Diskussion wirkt es so, als gälte die Gleichung Corona-positiv = infiziert = ansteckend = erkrankt = todgeweiht, sodass scheinbar abgewogen werden muss zwischen potenziellen Todesopfern und Einschränkungen der Freiheitsrechte, verkürzt also: Leben der Großmutter gegen Verzicht auf Singen in der Karaokebar. Es ist klar, dass das Rechtsgut Leben so scheinbar jeden Eingriff rechtfertigt. Die emotionale Gleichung Corona-positiv = todgeweiht stimmt angesichts der äußerst geringen Todesrate bei SARS-CoV-2 jedoch von Anfang an nicht.

Die verfassungskonforme, juristisch relevante Frage laute daher:

Stimmt das Verhältnis zwischen der Reduzierung des Risikos, an COVID-19 zu erkranken und ggf. zu sterben, und dem (realisierten) Risiko, dass die Abwehrmaßnahmen negative Auswirkungen zeitigen. Es geht letztlich also um die Abwägung von Lebensrisiken. Nur wenn das Heilmittel nicht schädlicher ist als die Krankheit, kann eine Maßnahme gerechtfertigt sein.

Massive Freiheitsbeschränkungen verpflichteten den Staat zu einer fortwährenden Prüfung, ob die Maßnahmen zwingend erforderlich sind, es mildere Mittel gibt beziehungsweise die Kollateralschäden schwerer wiegen als beispielsweise der unmittelbare Gesundheitsschutz. Der Staat habe dabei die Grundrechtseingriffe stets auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren und sich dafür ständig aktiv um Erkenntnisgewinn zu bemühen – hier etwa hinsichtlich der Gefährlichkeit des Virus und des Zuwachses an Lockdown-Opfern.

Es sei schnell klar geworden, dass sich die Befürchtungen einer im Vergleich zu einer Influenza deutlich höheren Gefährlichkeit des Virus als unzutreffend erwiesen, wozu in der Zwischenzeit eine große Anzahl an Studien vorläge.

Eine Auswertung von insgesamt 23 weltweit durchgeführten Studien hat gezeigt, dass die Corona-Infektionstodesrate (IFR) für Personen über 70 Jahren bei ca. 0,12 Prozent liegt, bei Personen unter 70 Jahren bei lediglich 0,04 Prozent. Bei näherer Betrachtung der auf sehr unterschiedlicher Datenbasis erstellten Statistiken stellt sich heraus, dass sich die Infektionstodesraten und deren Altersverteilung bei Influenza und COVID-19/Corona-Infektionen nicht wesentlich voneinander unterscheiden.

Laut Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes ist im ersten Halbjahr 2020 keine Übersterblichkeit in Deutschland feststellbar.

In Deutschland sterben jeden Tag durchschnittlich 2.500 bis 3.000 Personen. Legt man die Anzahl der Personen, deren Tod COVID-19 zugeordnet wird, auf die vergangenen Monate um, so sind innerhalb von sechs Monaten ca. 50 Personen pro Tag in Zusammenhang mit Corona verstorben. Ohne Test wäre COVID-19 möglicherweise gar nicht als eigenständiges Krankheitsgeschehen aufgefallen. Die COVID-19-Kranken und -Toten wären wahrscheinlich als Opfer einer durch Grippe, einen Rhinovirus oder einen der bereits bekannten Coronaviren ausgelösten Atemwegsinfekt (fehl-)erfasst worden.

Die weltweit eingesetzten sogenannten PCR-Tests, die molekulare Erbsubstanz vervielfältigen, seien ungeeignet, aktive Virusinfektionen nachzuweisen, da gefundene Gensequenzen auch aus anderen Zusammenhängen herrühren könnten, etwa einer bereits überwundenen Infektion oder einer Kontamination.

Hinzu kämen Problematiken der Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Tests, von denen mittlerweile eine Vielzahl in verschiedensten Laboren im Einsatz sei.

Es ist nach Vorstehendem unmöglich festzustellen, wie viele der – Stand 27. August 2020 – insgesamt 239.507 vom RKI positiv getesteten Personen tatsächlich infiziert waren. Das Gleiche gilt für die 9.288 bis dahin angabegemäß in Zusammenhang mit Corona Verstorbenen.

Bei den Erkenntnissen aus anderen Ländern spielte neben der Situation in Italien auch jene in den USA eine besondere Rolle, da Berichte aus beiden Ländern maßgeblich für die Durchsetzung der Corona-Maßnahmen in Deutschland waren. Auch in den USA stelle sich die Gefährlichkeit des Virus mittlerweile deutlich anders dar.

Die COVID-19-Statistik der USA (angabegemäß ca. 5,3 Millionen Infizierte und 180.000 Tote bis Ende August) wurde inzwischen stillschweigend korrigiert, und zwar dergestalt, dass nur noch bei unter 10.000 Patienten COVID-19 als alleinige Todesursache aufgeführt wird. Bei den restlichen (vielfach hochbetagten) Toten geht die amerikanische Gesundheitsbehörde CDC davon aus, dass COVID-19 wegen der zahlreichen Vorerkrankungen allenfalls mitursächlich gewesen sein kann.

Verzerrungen rührten auch daher, dass es große Fehlanreize gebe, Corona zu diagnostizieren, und fiktive positive Testergebnisse veröffentlicht worden seien.

Im Übrigen ließen sich keinerlei Unterschiede zwischen der Anzahl der positiv Getesteten in den Bundesstaaten mit und den Bundesstaaten ohne Lockdown feststellen.

Über Fehlanreize und Behandlungsfehler sowie panikbedingten Personalmangel wurde auch aus Italien berichtet.

Das schwedische Vorgehen hinsichtlich des Corona-Geschehens, das ohne Lockdown-Maßnahmen auskam, zeichne sich durch eine beruhigende Kommunikation der Verantwortlichen gegenüber der Bevölkerung aus, zu der auch eine sachliche und nicht manipulativ angsteinflößend wirkende Darstellung der Daten gehöre.

Bemerkenswert in Schweden ist, dass in einem gesundheitlichen Notstand der Chef des Gesundheitsamts alleinzuständig werde und dadurch kein Einfluss der Politik auf die gesundheitspolitischen Entscheidungen möglich sei.

Die für Deutschland befürchtete und angeblich durch die Maßnahmen zu vermeidende Überlastung des Gesundheitswesens drohte ausweislich der ständig aktualisierten Übersicht der Universität Konstanz (www.corona-vis.de) zu keinem Zeitpunkt auch nur im Geringsten. Daher hätten die Maßnahmen, die darauf gerichtet waren, einer solchen Überlastung entgegenzuwirken, nur eine bescheidene Effektivität entfalten können.

Negative Auswirkungen der Maßnahmen

Im Folgenden schildert der Bericht die negativen Auswirkungen der Maßnahmen, wozu der Ausschuss eine Vielzahl an Experten und Betroffenen befragte. Hierzu gehören insbesondere die Situation der Kinder, der Alten und Pflegebedürftigen sowie Nutzen und Schaden des verbreitet obligatorischen Tragens einer Maske. Doch ebenso weitergehende sozio-kulturelle Schäden wie der Verlust an Bildungsmöglichkeiten, kulturellen und gemeinschaftlichen Erlebnissen durch die Maßnahmen, die der Ausschuss in seiner Sitzungsarbeit noch näher untersuchen werde.

Fragen des Datenschutzes wurden ebenfalls behandelt. Diese betrafen unter anderem die Art und Weise der Durchführung der Tests, bei denen schließlich individuelles Genmaterial gesammelt wird, worüber die zu testenden Personen entsprechend aufzuklären seien.

Auch Nutzen und Gefahren einer Impfung, die als Ausweg aus der Krise dargestellt werde, hatte der Ausschuss untersucht. Bedenklich sei hierbei der geplante und beförderte Einsatz einer neuen Impftechnologie, die letztlich auf der genetischen Manipulation der eigenen Zellen beruhe. Deren Risiken seien gerade durch die massiv verkürzten notwendigen und sonst üblichen Entwicklungszeiten mit Langzeitbeobachtung möglicher Nebenwirkungen nicht abschätzbar.

Die eingetretenen und zukünftigen wirtschaftlichen Schäden durch die Maßnahmen seien massiv. Dabei habe ganz unabhängig von Corona die Weltwirtschaft spätestens seit der Finanzkrise kontinuierlich kurz vor dem Zusammenbruch gestanden.

Corona habe in diesem Zusammenhang wie ein Brandbeschleuniger gewirkt, zugleich habe die Lockdown-Krise aber nicht nur die wirtschaftlichen, sondern eine ganze Vielzahl gesellschaftspolitischer Fehlsteuerungen sichtbar werden lassen.

Schwierig sei zudem die Situation des Rechtsstaats, infolge der Anwendung des geänderten Infektionsschutzgesetzes, das die Grundlage für die grundrechtseinschränkenden Verordnungen bilde.

Auf Vorschlag des Gesundheitsausschusses erfolgte die Feststellung der 'epidemischen Lage nationaler Tragweite' automatisch mit dem Inkrafttreten des Gesetzes, was verfassungsrechtlich höchst problematisch ist, wie u. a. ein Rechtsgutachten von Prof. Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg belegt.

Problematisch seien hierbei auch die Einschränkungen des unmittelbaren Widerspruchsverfahrens durch die Verordnungen, sodass Betroffenen auf den Klageweg mit entsprechenden Kostenfolgen verwiesen seien, was in vielen Fällen den effektiven Rechtsschutz beschneide. Zusätzlich stützten sich die Gerichte bisher auf die Einschätzungen des RKI und setzten sich mit klägerseits vorgelegten wissenschaftlichen Studien nicht auseinander. Darüber hinaus argumentierten die Gerichte mit der kurzen Laufzeit der Verordnungen, sodass eventuelle Grundrechtseinschränkungen wegen der kurzen Dauer der Beeinträchtigung gerade noch hinzunehmen seien.

Ein Sondervotum des Landesverfassungsgerichts Berlin-Brandenburg komme gleichwohl zu einer anderen Erkenntnis:

Dass auch kurzfristige Grundrechtseinschränkungen nicht hinzunehmen seien, weil es nicht der Bürger sei, der erklären müsse, warum und wie er seine Freiheitsrechte ausüben wolle, es sei vielmehr der Staat, der darzulegen habe, aus welchen gewichtigen Gründen er in die Freiheitsrechte eingreife.

Das Bundesverfassungsgericht habe zumindest hinsichtlich der Ausübung der Religionsfreiheit die fortwährende Überprüfung der Maßnahmen durch den Gesetzgeber gefordert. Dem seien die Gerichte bislang nicht gefolgt.

Auch Fragen der Staatshaftung für durch die Maßnahmen eingetretene Schäden bei Unternehmen und der Ausübung der Berufsfreiheit behandelte der Ausschuss.

Der Staat dürfe einen Gewerbetreibenden nicht auf seinen Schulden sitzen lassen, wenn er ihm gleichzeitig verbiete, kostendeckende Einnahmen zu erzielen.

Eingriffe in die Berufsfreiheit, die zu einer systematischen Unterdeckung führten, seien ebenso ausgleichspflichtig wie entsprechende Eingriffe in das Privateigentum.

Dies alles gelte selbst dann, wenn die politischen Entscheidungsträger die Bedrohungslage schuldlos unzutreffend einschätzten.

Bei schuldhafter Fehleinschätzung durch die Entscheidungsträger käme außerdem Amtshaftung in Betracht.

Konkrete Zeitpunkte für eine zwingende Überprüfung der Corona-Maßnahmen hätten womöglich vorgelegen. Zu nennen seien hier das Erscheinen des Epidemiologischen Bulletins Nr. 17/2020, woraus sich schon am 20. März das Absinken des sogenannten R-Wertes auf unter eins ergeben habe, sowie die Veröffentlichung der Schadensanalyse des mittlerweile suspendierten Oberregierungsrats Stephan Kohn aus dem Bundesinnenministerium.

Die damit gebotenen Gelegenheiten, eine ergebnisoffene Diskussion über das wirkliche Ausmaß der Bedrohung durch SARS-CoV-2 einerseits und die massiven Kollateralschäden andererseits zu führen, seien nicht genutzt worden. Sollte sich die fachliche Begründung der Corona-Maßnahmen am Ende als unzureichend erweisen, könnte den staatlichen Akteuren aus dem Versäumnis dieser Diskussion der Vorwurf des Verschuldens erwachsen.

Untersucht wurde auch die Rolle der Medien. Der Rundfunkstaatsvertrag verpflichte die öffentlich-rechtlichen Medien zu einer objektiven Berichterstattung. Doch stelle eine wissenschaftliche Studie zur Berichterstattung in der Corona-Krise eine starke Einseitigkeit im Sinne von Virus-Panik und Durchhalteparolen fest:

Indem sie gebetsmühlenartig über steigende Fallzahlen, problematische Krankheitsverläufe und Corona-Helden in den Supermärkten berichtet haben, entwarnende Stimmen im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Virus und das völlige Ausbleiben der Überlastung des Gesundheitssystem aber völlig ignoriert haben.

Zur Sprache kamen dabei intensive wirtschaftliche und personelle Verflechtungen zwischen den Mainstreammedien und transnationalen Thinktanks, der Pharmaindustrie und politischen Strukturen, die eine kritische Berichterstattung erschwerten. Zeitdruck und mitunter prekäre Arbeitsverhältnisse wirkten dabei als zusätzliche Hindernisse.

Seltsam sei dabei allerdings, dass auch die von der gebührenzahlenden Öffentlichkeit bestens versorgten öffentlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF faktisch streng auf Regierungslinie berichten.

Den bisherigen Erkenntnissen zufolge zeigen sich auf einer Vielzahl von Ebenen Fehlanreize im System, "die die Entstehung der Corona- und Lockdownkrise begünstigt haben".

Dies gelte insbesondere für das aktuelle Gesundheitssystem. Eine effektive Krankheitsprävention etwa durch Stärkung des Immunsystems, Gemeinschaft und freudestiftende Erlebnisse sei wirtschaftlich nicht lohnend.

Wirtschaftlich interessant sei derzeit nur die Apparatemedizin und der an dieser hängende Verkauf von (ihrerseits teilweise toxischen) Medikamenten. Sieht man dies im Zusammenhang mit der industriellen Produktion von teils gefährlichen (z. B. völlig überzuckerten) Lebensmitteln, so wird ein krankmachender aus sich gegenseitig bedingenden Fehlanreizen bestehender Kreislauf offensichtlich: Krankmachende, industriell produzierte Lebensmittel führen direkt in die Apparate- und Medikamentemedizin.

Doch auch im Bereich der Verwaltung und in politischen Parteien bestünden "verknöcherte Strukturen", die es schwierig machten, einmal eingeschlagene Pfade zu verlassen und Fehler zu erkennen und zu korrigieren.

Angefügt sind dem Bericht die Auflistung der bisher angehörten Experten und Zeugen sowie eine Auswahl von Studien und Dokumenten zu den untersuchten Themenfeldern.

Dem Ausschuss zufolge waren auch Verantwortliche aus Politik und ihnen nahestehende Experten und Behördenvertreter etwa des RKI für Anhörungstermine angefragt worden. Darauf habe es allerdings keine Reaktionen gegeben.

___

(*) Die Aufzeichnungen der Anhörungen werden von Oval Media durchgeführt und sind alternativ auch auf deren YouTube-Kanal abrufbar.


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