Das Werbeverbot soll ab 2022 allmählich in Kraft treten und auch E-Zigaretten betreffen. Es ist vorgesehen, auch für Kinowerbung und Marketingaktionen Beschränkungen einzuführen. In der vorherigen Legislaturperiode war ein Anlauf dazu trotz Hinweisen von Medizinern am Widerstand der Union gescheitert.
Laut der zuständigen Bundesministerin Julia Klöckner sind weitreichende Werbebeschränkungen längst überfällig: „Gesundheitsschutz muss hier an erster Stelle stehen.“ Tabakerzeugnisse und nikotinhaltige E-Zigaretten hätten ein hohes Suchtpotential, die Gesundheitsschäden durch Rauchen seien immens.
Ärztepräsident Klaus Reinhardt verwies darauf, dass viele Studien gezeigt hätten, dass Werbung gerade bei Kindern und Jugendlichen die Attraktivität von Tabakprodukten erhöhe.
„Auch für abhängige Raucher setzt Werbung ständig Schlüsselreize, die einen Ausstieg aus der Sucht erschweren.“ Es sei gut, dass endlich ein Verbot von Tabakaußenwerbung komme, fügte Reinhardt hinzu.
Konkret sollen Reklamemöglichkeiten Schritt für Schritt unterbunden werden. In erster Linie soll ab 1. Januar 2022 ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen für herkömmliche Tabakprodukte kommen. Für Tabakerhitzer soll es ab 1. Januar 2023 greifen, für E-Zigaretten ab 1. Januar 2024.
Schon ab 1. Januar 2021 soll Kinowerbung fürs Rauchen tabu sein, wenn Filme für unter 18-Jährige frei sind. Schluss sein soll dann auch mit dem Verteilen von Gratis-Proben außerhalb von Fachgeschäften, etwa bei Musikfestivals, und Tabakprodukten als Gewinne bei Preisausschreiben. Verboten ist Tabakwerbung schon in Radio und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften.
Der Ärztepräsident forderte weitere Maßnahmen zum Schutz von Kindern: „Dringend notwendig ist ein Rauchverbot in Autos, wenn Kinder und Jugendliche mit an Bord sind.“ „Wenn Vernunft und Verantwortungsgefühl fehlen, sind sanktionsbewehrte Verbote unumgänglich“, sagte Reinhardt.
ao/sb/dpa