Die Grünen wollen den Volkstod.
von Bodo Bost
In Deutschland nimmt die Bereitschaft der Ärzte ab, Abtreibungen vorzunehmen. Dagegen verharrt die Zahl der Abtreibungswünsche von Frauen auf einem hohen Niveau. Deshalb haben die Grünen nun vorgeschlagen, Neueinstellungen von Medizinern an staatlichen Kliniken von der Bereitschaft abhängig zu machen, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.
Konkret kam der Vorschlag aus dem von dem Grünen Manfred Lucha geführten Ministerium für Soziales und Integration des grün-schwarz regierten Bundeslandes Baden-Württemberg. Dort will man nun entsprechende Möglichkeiten zur Verpflichtung zu Schwangerschaftsabbrüchen bei Neueinstellungen prüfen.
Da immer weniger Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen wollen, soll es in manchen Regionen insbesondere Baden-Württembergs bereits zu Engpässen gekommen sein. Dort soll in 14 Landkreisen wegen Mangels an Ärzten keine Abtreibung mehr möglich sein. Auf einer Liste der Bundesärztekammer sind zwar für Deutschland über 300 Mediziner gelistet, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, in Baden-Württemberg sind es allerdings nur zehn. Diese machen dann allerdings ausschließlich Abbrüche, selbst in Pandemiezeiten.
Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches sind in Deutschland zwar rechtswidrig, bleiben aber nach einer offiziellen Beratung bis zur zwölften Woche straffrei. Nach deutschem Recht darf niemand, auch kein Arzt, zu rechtswidrigen Handlungen verpflichtet werden, aber Kliniken, insbesondere solche in staatlicher Trägerschaft, böten ganz andere Möglichkeiten, denken die Grünen.
Viele Ärzte, vor allem am Beginn ihrer Karriere, möchten sich durch solch juristisch vermintes Gebiet wie dem Paragrafen 218 nicht unnötig Schwierigkeiten aufladen. Deshalb handelt es sich bei den Abtreibungsärzten, wie bei der bekannt gewordenen Gießenerin Kristina H., die sogar Werbung für ihre Abtreibungsklinik gemacht hatte, meistens um Ärzte am Ende ihrer Karriere.
Die Bundesgrünen verweisen darauf, dass der Staat nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz von 1992 den gesetzlichen Auftrag hat, den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Allerdings legt der aus dem Schwangerschaftskonfliktgesetz hervorgehende gesetzliche Versorgungsauftrag nicht fest, wie engmaschig das Netz der Ärzte für die Abbrüche sein soll. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 ist rechtlich auch eine Versorgungslücke in Deutschland zumutbar.
Wenige Tage nach Bekanntwerden des Vorstoßes distanzierte sich Baden-Württembergs ebenfalls grüne Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Theresia Bauer, in aller Form von ihren Parteifreunden im Sozialministerium. Ärger kam auch vom Koalitionspartner CDU, dessen Abgeordnete von dem Vorstoß erst aus der Presse erfuhren. Man könne niemanden verpflichten, etwas zu tun, was er ethisch nicht vertritt, und davon auch noch seine berufliche Karriere abhängig machen, hieß es aus CDU-Kreisen.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine Straftat, die unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft wird. 1993 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Mitwirkung an Schwangerschaftsabbrüchen – außer in medizinisch indizierten Fällen – verweigert werden kann. Die Stimmung gegenüber Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, wird deshalb zunehmend aggressiver. Im Internet kursieren Adressen von Praxen der Abtreibungsärzte. In Berlin demonstrieren jedes Jahr Tausende Abtreibungsgegner für den Schutz des Lebens, von Anfang an und nicht erst nach zwölf Wochen.