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Tödliche Angst vor dem Virus: Rechtsmediziner warnen vor „Corona-Suiziden“

swaine1988
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Autor: Tilo Gräser
Quelle: https://de.sputniknews.com/pol...
2020-05-20, Ansichten 1287
Tödliche Angst vor dem Virus: Rechtsmediziner warnen vor „Corona-Suiziden“

Kommt es durch die massiven Beschränkungen des gesellschaftlichen Lebens vermehrt zu Selbsttötungen (Suizide)? Macht das Virus Sars-Cov 2 und die von ihm laut ausgelöste Krankheit Covid-19 Menschen so viel Angst, dass sie selbst den Tod suchen? Aus Sicht von zwei Berliner Rechtsmedizinern ist das bereits der Fall.

Die Corona-Krise führt zunehmend zu Selbstmorden (Suiziden) aus Angst vor dem Virus, stellt der Berliner Rechtsmediziner Michael Tsokos in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Archiv für Kriminologie“ fest. Er beschreibt darin gemeinsam mit seinem Fachkollegen Claas T. Buschmann acht entsprechende Fälle in Berlin in der Zeit vom 20. März bis 4. Mai. Dabei seien „aufgrund der polizeilichen Ermittlungsergebnisse und des Inhalts der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte die Auswirkungen der Corona-Pandemie als auslösend für den Entschluss, Suizid zu begehen, zu bewerten“.

Tsokos und Buschmann schlagen für diese Fälle den neuen Begriff „Corona-Suizid“ vor, weil er im Zusammenhang mit der Pandemie stehe. Die Betroffenen seien nicht vom Virus-Sars-Cov 2 infiziert worden. Die Angst davor sowie vor den Folgen der Corona-Pandemie seien aber nachweislich der Auslöser gewesen.

In Deutschland sterbe durchschnittlich ein Mensch pro Stunde in Folge eines Suizid-Versuches, so die beiden Mediziner in ihrem Beitrag. „Im Jahr 2018 starben in Deutschland insgesamt 9 396 Personen durch Suizid – das waren über 25 Personen pro Tag“, berichtet das Statistische Bundesamt (Destatis) auf seiner Webseite. Laut Tsokos und Buschmann dürfte die Dunkelziffer noch höher liegen, da Selbstmorde auch bei Verkehrsunfällen, Drogentodesfällen oder Todesfällen mit unklaren Ursachen vorliegen könnten.

Steigende Selbstmordgefahr

„Menschen, die unter psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Schizophrenien leiden, weisen ein signifikant höheres Risiko als die Allgemeinbevölkerung auf, Suizid zu begehen“, so die beiden Rechtsmediziner. Sie gehen davon aus, dass die Selbstmordrate infolge der massiven Beschränkungen des gesellschaftlichen Lebens und der wirtschaftlichen Folgen zunehmen werden. Ein weiterer Faktor könnte aus ihrer Sicht „ein erschwerter Zugang zu psychiatrisch-psychotherapeutischer Behandlung sein“, wie sie schreiben.

Nach den für das Land Berlin am 22. März beschlossenen Einschränkungen habe der Rettungsdienst „vermehrt Suizidandrohungen durch Sturz aus der Höhe bzw. vollendete Stürze aus der Höhe“ verzeichnet. Tsokos und Buschmann nennen acht Selbstmord-Fälle, die das von Ersterem geleitete Institut für Rechtsmedizin der Berliner Charité untersucht hat.

In einem Fall habe sich ein 39-jähriger Mitarbeiter einer ausländischen Botschaft selbst getötet, weil er Angst gehabt habe, mit Sars-Cov 2 infiziert zu sein. In einem Abschiedsbrief habe er ausdrücklich Bezug auf die Pandemie genommen und den schnellen Wechsel vom Alltag in die Sondersituation beklagt. Ein 67-jähriger Mann, bei dem die Gefahr eines Selbstmordes bekannt gewesen sei, habe sich erst nicht in psychiatrische Behandlung begeben wollen, „weil er Angst gehabt habe, sich dort mit SARS-CoV-2 zu infizieren und daran in jedem Fall auch zu versterben“. Bei einer doch noch erfolgten Behandlung vor seinem Tod sei „eine Psychose im Sinne eines hypochondrischen Wahns diagnostiziert worden“.

Unerträgliche Pandemie

Die Rechtsmediziner berichten außerdem vom Fall eines 23-jährigen Mannes, der den Ermittlungen nach langjährig psychiatrisch erkrankt gewesen sei. „Einige Tage zuvor hatte er aufgrund der Pandemie-Situation seinen Job verloren und sich zunehmend um seine finanzielle Situation und die seiner Familie gesorgt. Schuld an seiner Situation sei die Corona-Pandemie, gab er seiner Familie gegenüber an.“ Einen Tag nach seinem Selbstmord hätte er eine neue Arbeitsstelle antreten können, was er aber nicht mehr erfahren habe.

Ein 68-Jähriger habe sich Mitte April umgebracht, nachdem er sich seit Beginn der Corona-Pandemie in einem „schlechten psychischen Zustand“ befunden habe. Laut den Rechtsmediziner glaubte der Mann nicht, dass die Menschheit, insbesondere aber er selbst, die Corona-Pandemie überleben werde.

„In den Tagen vor dem Suizid hatte er ‚nur noch Nachrichten‘ im Fernsehen geschaut und sich immer mehr zurückgezogen. Fünf Tage vor dem Suizid hatte er seiner Ehefrau gegenüber gesagt, dass er nicht mehr weiterwisse und die Pandemie-Situation nicht mehr ertragen könne. Daraufhin war er stationär-psychiatrisch vorstellig geworden, nach kurzem ambulantem Aufenthalt jedoch wieder entlassen worden.“

Rolle von Politik und Medien

Tsokos und Buschmann machen darauf aufmerksam, dass veränderte gesellschaftliche Situationen zu wachsender Unsicherheit und Ungewissheit führen. Sie würden „stets das Potenzial aufweisen, psychische Symptome zu verursachen, bestehende psychiatrische Erkrankungen zu verstärken und eigene Wahrnehmungen im Sinne der psychiatrischen Symptomatik“ zu übertreiben. Das werde seit langem im Zusammenhang mit Epidemien und Pandemien vor allem bei Menschen mit Gesundheitsängsten und „hypochondrischem Erleben“ registriert.

„Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie 2020 besteht eine mediale Omnipräsenz des Themas mit teilweise apokalyptischer Überzeichnung und aus dem Zusammenhang gerissenen Aussagen medizinischer Experten. Dadurch kann das Gefühl einer in fast jedem Fall tödlichen Erkrankung und der gesundheitsschädlichen Bedrohung weiter Teile der Bevölkerung erzeugt werden.“

Die Rechtsmediziner schreiben, dass die Folgen für psychisch Erkrankte fatal sein können, wie die Fälle aus ihrem Institut zeigten. Zugleich würden in Folge der politisch verordneten Maßnahmen und Regeln wie dem Abstandhalten, das „Social Distancing“, die psychosoziale und die psychiatrische Versorgung erschwert. „Dies stellt mit einem Schlag traditionelle Beziehungsmuster, die auf persönlichem Kontakt beruhen und die insbesondere bei vorbestehenden psychiatrischen Erkrankungen stabilisierend wirken, in Frage.“

„Psychosoziale Pandemie“

Aus Sicht von Tsokos und Buschmann ist nicht in jedem der beschriebenen Fällen die Angst vor einer Virus-Infektion der alleinige Auslöser für die Selbsttötung gewesen. Doch in jeden Fall sei „die subjektive Wahrnehmung der Corona-Pandemie, deren Auswirkungen auf das eigene Leben durch die gesellschaftlichen Einschränkungen und letztlich die mediale Omnipräsenz des Themas“ ein mitentscheidender Faktor gewesen.

Derzeit sei noch „völlig unklar“, ob sich in Folge der Corona-Pandemie in der Bundesrepublik vermehrt Menschen selbst töten, schreiben sie. Das müsse statistisch analysiert werden ebenso wie in Einzelfällen die Motive untersucht werden müssten. „Es ist bereits jetzt aber naheliegend, dass nicht nur die Angst vor der Erkrankung, sondern auch die wirtschaftlichen und ökonomischen Auswirkungen der Pandemie die zukünftigen Suizidraten beeinflussen werden.“

Die Rechtsmediziner schreiben, dass Politik und Medien in der Corona-Krise nicht ihrer Verantwortung gerade gegenüber den Risiko-Gruppen der psychisch labilen oder erkrankten sowie suizidgefährdeten Menschen gerecht werden. Es gebe auch eine „psychosoziale Pandemie“, von der auch jüngere Menschen bedroht sein können.

Nur „gefühlter Eindruck“?

„Nein, bislang haben wir nicht den Eindruck, dass es eine solche Häufung gibt“, erklärte Isabella Heuser-Collier gegenüber der Zeitung „Der Tagessiegel“ zu den Aussagen von Tsokos und Buschmann. Sie ist Direktorin der Klinik und Hochschulambulanz für Psychiatrie und Psychotherapie an der Charité. „Allerdings stellen wir fest, dass manche Menschen, die psychisch erkrankt sind, aus Angst, sich mit dem Corona-Virus anzustecken, erst sehr spät zu uns kommen.“

Sie halte die Aussagen der beiden Rechtsmediziner „für ganz, ganz schwierig – auch wenn es richtig sein mag, dass Professor Tsokos seinen Eindruck schildert“. Das sei aber „nicht mehr als ein gefühlter Eindruck, denn eine statistische Erhebung dazu kann es ja noch nicht geben“. Heuser-Collier gestand zumindest ein, dass Therapieangebote für psychisch Kranke eingeschränkt seien. Zugleich würden Betroffene aus Angst vor Ansteckung nicht zum Arzt gehen.

Die Charité-Psychiaterin verwies auf „eine große Anzahl von Videokonsultationen und eine sogenannte Video-Ambulanz mit Online-Sprechstunden“, die Patienten nutzen könnten. Tsokos und Buschmann machen dagegen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es manchen der Betroffenen offenbar schwerer falle, „sich auf andere Kontaktformen wie z. B. Telefon, Video oder E-Mail einzulassen“, wenn der wichtige persönliche Kontakt entfalle.

Patienten nach Hause geschickt

Bereits im März meldeten Zeitungen wie die „Berliner Morgenpost“, dass bundesweit Fachkliniken für Psychiatrie in der Corona-Krise ihre Patienten nach Hause schicken mussten. Das sei geschehen, weil die Krankenhäuser und Kliniken verpflichtet wurden, Plätze für mögliche Covid-19-Patienten zu schaffen. Das sei in ganz Deutschland geschehen, wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) gegenüber der „Berliner Morgenpost“ nach deren Angaben bestätigte.

„Psychiatrien sind Teil der länderspezifischen Pandemie-Umsetzungskonzepte“, erklärte ein DKG-Sprecher dem Blatt. Die Krisenlage erfordere „nach medizinischer Beurteilung im Einzelfall voll- und teilstationäre Patienten zunächst nicht aufzunehmen oder früher zu entlassen, um Kapazitäten freizumachen“, wurde er zitiert. Es gebe nicht nur Zusammenlegungen von Stationen von Psychiatrien, „sondern es würden auch ganze Häuser freigeräumt, um Covid-19-Erkrankte aufzunehmen, die nicht psychisch krank sind“, so die Zeitung.

Die Kliniken seien zwar verpflichtet, den Kontakt zu den Patienten zu halten, müssten dazu aber aufgrund der Corona-Regeln oftmals auf den persönlichen Kontakt verzichten und auf Telefon- und Online-Betreuung setzen. Die „Berliner Morgenpost“ schrieb von mehreren zehntausend Betroffenen bundesweit. Laut Statistischem Bundesamt gebe es jährlich 800.000 stationäre Behandlungen psychisch Erkrankter.

Frühzeitige Warnungen

Die Zeitung verwies bereits im März auf zwei besonders gefährdete Patienten-Gruppen: „Menschen mit Angst- und Zwangsstörungen, deren Krankheitsverläufe sich durch die reale Corona-Gefahr verschlimmern. Und Kinder und Jugendliche.“ Davor habe Christine M. Freitag gewarnt, Direktorin der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Goethe-Universität in Frankfurt und Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie.

Freitag sagte der Zeitung zufolge: „Wir erleben, dass einige Patienten mit Ängsten und Zwängen bereits schlimmere Verläufe haben, die intensiver therapiert werden müssen.“ Doch gleichzeitig wurden die Kapazitäten genau für solche Behandlungen wegen der Corona-Pandemie abgebaut und viele Therapiebausteine wie der „Aufbau von sozialen Kontakten“ eingeschränkt, wie das Blatt feststellte.

Die Zeitung hatte zuvor bereits berichtet, führende Psychiater in der Bundesrepublik würden vor schweren psychischen Folgen durch die deutschlandweit geltende Kontaktsperre warnen. „Soziale Isolation ist ein wesentlicher Stressfaktor und kann psychische Störungen verstärken“, wurde der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN), Andreas Heinz, zitiert. Er ist Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Berliner Charité.

Unbeeindruckte Politik

„Die Gefahr ist groß, dass schwerkranke Patienten den Verzicht auf den persönlichen Kontakt nicht lange aushalten“, warnte der Psychiater gegenüber der Zeitung. Und er beschrieb im Gegensatz zu seiner Charité-Kollegin Heuser-Collier bereits im März, was Tsokos und Buschmann nun feststellten: „Wir befürchten, dass beispielsweise die Zahl der Suizide steigen könnte, wenn die Kontaktsperre länger als zwei, drei Wochen anhalten sollte.“

Das sagte Heinz Ende März. Das Kontaktverbot dauert weiter an und soll nun „grundsätzlich bis zum 5. Juni“ gelten. Das erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel am 6. Mai nach der Beratung mit den Regierungschefs der Bundesländer. Kontaktbeschränkungen würden „natürlich ein wesentliches Element“ der Anti-Corona-Maßnahmen bleiben, sagte Merkel. Nur der Kreis der Personen, die zusammenkommen dürfen, wurde leicht erweitert.


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