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Kindergeld-Regeln "diskriminierend": EU-Kommission verklagt Österreich

swaine1988
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Autor: RT
Quelle: https://deutsch.rt.com/europa/...
2020-05-15, Ansichten 1032
Kindergeld-Regeln

Einige Kinder bekommen mehr Geld, einige weniger, obwohl ihre Eltern in Österreich arbeiten und ins System einzahlen. Die Lebenshaltungskosten des jeweiligen Wohnortstaates der Kinder werden dafür herangezogen. Für die EU-Kommission sei dies diskriminierend.

In Österreich beschäftigte EU-Ausländer, deren Kinder in der Heimat leben, bekommen weniger Kindergeld ausgezahlt. Es wird an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat angepasst. Für die EU-Kommission sei dies diskriminierend. Sie verklagt nun Österreich.

Das österreichische Gesetz über die sogenannte Indexierung der Familienbeihilfe trat im Januar vergangenen Jahres in Kraft. Demnach gibt es für Kinder, die in einem anderen EU-Staaten leben, deren Eltern aber in Österreich arbeiten, weniger Kindergeld genauer gesagt wird es an die Lebenshaltungskosten des jeweiligen Wohnortstaates der Kinder angepasst.

Kürzungen treffen vor allem Familien aus Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei 

Es war eine der ersten Entscheidungen der österreichischen Regierung aus konservativer ÖVP und rechter FPÖ unter Sebastian Kurz. Laut einer damals veröffentlichten Berechnung würden jährlich 273 Millionen Euro als Kindergeld an Personen fließen, deren Kinder nicht in der Alpenrepublik ansässig seien. Wien wollte auf diese Weise jährlich rund 100 Millionen Euro einsparen. Von den Kürzungen sind vor allem Familien aus Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei betroffen. Damit bekommen Zehntausende Kinder weniger Geld als zuvor. 

Für die EU-Kommission seien die Regeln jedoch diskriminierend und stehen im Widerspruch mit EU-Recht. Sie verklagt nun die Alpenrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof. Die EU-Kommission teilte am Donnerstag mit:

Der Mechanismus verstößt gegen die geltenden Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit und ist diskriminierend, da einige mobile EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer, die in Österreich in vollem Umfang zu Wirtschaft, Erwerbstätigkeit und Sozialversicherung beitragen, niedrigere Leistungen erhalten als solche, deren Kinder in Österreich leben.

Die Indexierung gelte nicht für Österreicher, die im Ausland für eine österreichische Behörde arbeiteten und deren Kinder mit ihnen dort leben – obwohl ihre Situation vergleichbar sei.

Österreichs Familienministerin verteidigte erneut die Kindergeld-Regeln 

Bereits Ende Januar 2019 startete die Behörde ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. Die Bedenken der EU-Kommission konnten im Laufe des Verfahrens jedoch nicht ausgeräumt werden. Wien beharrte auf der umstrittenen Anpassung. Österreichs Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) verteidigte heute erneut die Kindergeld-Regeln der Alpenrepublik. So erklärte sie: 

Für uns bleibt es aufgrund der unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten in der EU weiterhin eine Frage der Gerechtigkeit.

Es stehe der EU-Kommission aber natürlich frei, den Europäischen Gerichtshof mit der Frage zu befassen, "wenn diese Zweifel an der europarechtlichen Vereinbarkeit der Indexierung hat". Laufende Verfahren würden jedoch nicht weiter kommentiert.


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