„Es ist vorgesehen, dass ab 1. Januar 2021 ein Anspruch auf Grundrente besteht. Trotz größter Anstrengungen ist eine fristgerechte Auszahlung nicht möglich”, heißt es in einem Vermerk der Koalitionsfraktionen, mit dem sich „Hauptstadt Briefing” vertraut machte.
Für Neurentner könnte den Angaben zufolge ab Ende Juli 2021 mit der Auszahlung der Grundrente begonnen werden. Dies sei allerdings nur „bei positiven Rahmenbedingungen” möglich. Für alle anderen könnte es demnach länger dauern:
„Der Bestand – beginnend von den ältesten Jahrgängen an – wird sukzessive abgearbeitet, wahrscheinlich wird das bis Ende 2022 dauern”, zitiert „Hauptstadt Briefing” den Vermerk.
Ab 2021 sollen die Renten von rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Bezügen aufgebessert werden. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf im Februar beschlossen. Damit die Pläne Gesetz werden, müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte bereits vor einigen Wochen eine rückwirkende Auszahlung ins Gespräch gebracht, da die Rentenversicherung wegen der Corona-Krise personell und finanziell Lasten zu tragen habe. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Grundrente ist für diesen Freitag geplant.
msch/dpa