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Corona-Wahn: Bis zu 25.000 Euro Strafe bei Verstoß gegen Kontaktverbot – oder Knast

swaine1988
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Autor: Kristin von Appen
Quelle: https://www.compact-online.de/...
2020-03-26, Ansichten 884
Corona-Wahn: Bis zu 25.000 Euro Strafe bei Verstoß gegen Kontaktverbot – oder Knast

Nach offiziellen Angaben sind in NRW 9.421 Menschen mit dem Coronavirus infiziert, 54 Todesopfer (Stand 24. März, 16 Uhr) registriert worden. Eine weitere Verbreitung von COVID-19 will das Land mit drakonischen Strafen stoppen: Wer sich nicht an das Kontaktverbot hält, muss tief in seine Tasche greifen – oder gar ins Gefängnis.

Das öffentliche Leben im Bundesland Nordrhein-Westfalen steht nahezu still: Schulen, Hochschulen, Friseure, Kindergärten, Kitas, Kneipen, Restaurants und Bars sind geschlossen. Vorbei ist es auch mit Spazierengehen am Rhein in Düsseldorf oder Köln, mit Grillen an den Seen in Essen, Bochum oder Dortmund. Ansammlungen von mehr als zwei Personen geschweige denn Partys sind verboten. Dennoch wird immer wieder gegen diese Regeln verstoßen – sowohl von Privatpersonen als auch von Gewerbetreibenden wie beispielsweise dem einer Shisha-Bar, die trotz Verbotes noch geöffnet hatte.

Um diese Regelungen durchzusetzen, verfolgt Armin Laschet, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen (CDU), ein Null-Toleranz-Prinzip im Kampf gegen eine weitere Verbreitung des Corona-Virus. Mit aller Härte und einem seit dem Wochenende geltenden sogenannten Kontaktverbot sowie dem Gebot eines Sicherheitsabstandes von mindestens anderthalb Metern will er verhindern, dass die Zahl der Neuinfektionen weiterhin in die Höhe schnellt. So hat NRW als erstes Bundesland in Deutschland einen Strafen- und Bußgeldkatalog im Kampf gegen renitente Bürger erlassen, der es in sich hat: Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 200 Euro; wer es dann noch immer nicht kapiert hat und sich in Gruppen mit mehr als zehn Personen trifft, gilt als Straftäter und ist mit bis zu 5000 Euro Bußgeld dabei. Im Wiederholungsfall sogar mit bis zu 25.000 Euro. Aber in NRW geht es um „Leben und Tod“, wie Laschet hervorhebt. „Das sind harte Strafen“, gibt NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) zu. „Aber wer nicht hören will, muss eben zahlen – oder wird aus dem Verkehr gezogen.“ Denn sogar eine Freiheitsstrafe sei möglich.

Die Strafen/Bußgelder im einzelnen:

  • Öffentliche Ansammlung von mehr als zwei Personen (sofern durch keine Ausnahme gedeckt): 200 Euro pro Person
  • Betreiben von Disco, Bar, Club, Spielhalle, Sonnen- oder Fitnessstudio: 5000 Euro
  • Weiterbetreibung von Restaurant, Café, Kneipe: 4000 Euro
  • Betreiben von Friseursalon, Kosmetikstudio: 2000 Euro
  • Verletzen des Mindestabstands von 1,5 Metern: 200 Euro
  • Nichteinhaltung der Hygienevorschriften: 1000 Euro
  • Öffentliche Ansammlung von mehr als zehn Personen (Straftat): bis zu 5000 Euro
  • Wiederholungfall: bis zu 25.000 Euro oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren
  • Grillen oder Picknicken: 250 Euro pro Person
  • Besuche in Krankenhäusern, Pflegeheimen (ausnähmlich begründeter Notfälle): 200 Euro pro Person

Laschet, der zwar auf die Einschränkungen der Grundrechte aufgrund der Corona-Pandemie verweist, hebt hervor, bei dem Kontaktverbot handele es sich um ein körperliches Kontaktverbot und nicht um ein soziales. Soziale Kontakte seien gerade in diesen Zeiten besonders wichtig. „Die allermeisten Menschen halten sich zum Glück an die Regeln und zeigen sich solidarisch. Wir müssen nicht die Vernünftigen überwachen, sondern die Unvernünftigen bestrafen. Und zwar konsequent und hart. Die Signale müssen ankommen“, betonte er gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Dies habe sich in Nordrhein-Westfalen – mit 18 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste und am heftigsten von Corona betroffene Bundesland – auch bei der Bekämpfung von Verbrechen wie der Clan-Kriminalität bewährt. „Null Toleranz gilt auch gegenüber Rechtsbrechern im Kampf gegen das Coronavirus.“

Unterdessen hat der Oberbürgermeister von Düsseldorf, Thomas Geisel (SPD), vor den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Maßnahmen gewarnt: „Ich befürchte, lange wird unser Land einen nahezu vollständigen Shutdown nicht überstehen“, schrieb er in einem heutigen Gastbeitrag für die Rheinische Post. Schon jetzt gebe es erste Insolvenzen, die „vollmundig angekündigten großzügigen staatlichen Rettungsschirme“ würden mangels staatlicher Einnahmen auf Dauer nicht durchzuhalten sein.

Hinzu komme wegen der Kontaktverbote bereits eine „signifikante Zunahme“ von Inobhutnahmen und Betretungsverboten wegen häuslicher Gewalt. Das Schließen von Schulen und Universitäten sei ein Gefahr für das solidarische Miteinander der Generationen. Es sei zu befürchten, dass junge Menschen zunehmend gegen die Maßnahme rebellierten, weil sie sich von den Gefahren der Infektion nicht selbst betroffen fühlten.


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