Das Jobcenter Düsseldorf wollte einer heute 53-jährigen Leistungsbezieherin ihre Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen auf ihre Hartz-IV-Leistungen anrechnen. Die Frau wehrte sich und bekam am Mittwoch dieser Woche vom Sozialgericht Düsseldorf Recht.
Wie aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht, lehnte das Jobcenter Düsseldorf den Antrag der Frau auf Gewährung der Regelleistung unter Hinweis auf Widersprüchlichkeiten in der Vergangenheit ab. Die Antragstellerin habe in der Vergangenheit widersprüchliche Angaben über ihre Wohnsituation gemacht.
Die Klägerin habe geltend gemacht, dass sie keine Unterhaltskosten geltend mache, weil sie keine Miete zahle, aber dringend auf den Regelbedarf angewiesen sei. Sie erhalte keine Unterstützung von anderer Seite und halte sich nur durch das Sammeln von Pfandflaschen über Wasser.
Die 37. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf überzeugte sich in einer umfangreichen Beweisaufnahme von der Wohnsituation der Frau. Diese sei wohnungslos und übernachte häufiger auf dem Grundstück der Mutter ihres früheren Lebensgefährten. Ihre Hilfsbedürftigkeit hielt die Kammer aber "in jedem Falle" für erwiesen. Die Frau habe kein Einkommen, kein Vermögen und lebe nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer anderen Person.
Daher stehe der Frau der Regelbedarf zu. Angerechnet werden dürfe nur das Kindergeld, das sie für ihre Tochter erhalten habe. Die Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen seien dagegen so gering gewesen, dass sie in diesem Einzelfall anrechnungsfrei hätten bleiben müssen. Die Lage der Frau werde durch das Flaschensammeln nicht dermaßen günstig beeinflusst, dass die Leistungen vom Jobcenter daneben nicht mehr gerechtfertigt wären.
Das Urteil vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig.
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