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"Ich habe vieles nicht mitgekriegt": Meuthen zur AfD-Spendenaffäre

swaine1988
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Autor: RT deutsch
Quelle: https://deutsch.rt.com/inland/...
2020-01-10, Ansichten 606
"Ich habe vieles nicht mitgekriegt": Meuthen zur AfD-Spendenaffäre

Für die Verschleierung von Wahlkampfhilfe sieht die Bundestagsverwaltung Strafen in dreifacher Höhe vor. Die großzügige Wahlwerbung eines Schweizer Werbeprofis, der der rechtskonservativen SVP vorsteht, will AfD-Chef Meuthen aber als "Freundschaftsdienst" verstanden haben.

Dass der "Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freihei­ten" in der Vergangenheit "wahlkampfunterstützende Maßnahmen" für die AfD ergriffen hat, hatte deren Bundesvorsitzender Jörg Meuthen bereits öffentlich bestätigt. Doch im aktuellen Prozess um fragwürdige Wahlkampfhilfe berief sich der Parteichef auf seine damalige Unerfahrenheit. Der Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg sei damals sehr "hemdsärmelig" abgelaufen, "da gab es keine professionelle Organisation", sagte der AfD-Vorsitzende am Donnerstag im Berliner Verwaltungsgericht. 

Auf die Frage der Richterin, ob ihm die von der Schweizer Goal AG damals erstellten großformatigen Plakate, die Flyer und Anzeigen denn gar nicht aufgefallen seien, antwortete Meuthen, er sei sehr beschäftigt gewesen:

Ich habe vieles nicht mitgekriegt."

Verdeckte Wahlbeeinflussung in Millionenhöhe

Der Geschäftsführer der Goal AG, Alexander Segert, sei für ihn ein guter Bekannter gewesen, sagte Meuthen. Er habe sich damals gedacht: "Der Alexander hat da ein paar Plakate gemacht, nett vom Alexander." Über die Kosten habe er sich keine Gedanken gemacht. Segert ist in der Schweizer Lokalpolitik aktiv. Der Werbeprofi ist Vizepräsident der rechtskonservativen Partei SVP in der Gemeinde Andelfingen.

Laut Grundgesetz müssen Parteien Rechenschaft darüber ablegen, woher die Unterstützung ihrer Aktivitäten stammt. Anonyme Spenden sind durch das Parteiengesetz untersagt, das betrifft auch anonyme Sachspenden. Doch seit Frühjahr 2016 erhielt die AfD verdeckte Wahlwerbung, betroffen waren die Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Die millionenfach an Haushalte verteilten Gratiszeitungen sowie Internetwerbung, Flyer und Großplakate riefen im Namen des sogenannten "Vereins zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten" zur Wahl der AfD auf. Der Verein hat lediglich eine Briefkastenadresse und glänzt auch auf seiner Webseite eher mit Parolen als mit Transparenz (beispielsweise bleibt unklar, wer dahintersteht, es fehlen Organigramm und Impressum). Laut internen AfD-Mails soll es eine direkte Zusammenarbeit zwischen der AfD und der Goal AG mit dem Verein bei der bayerischen Landtagswahl 2018 und der Bundestagswahl gegeben haben.

Strafen in Höhe des dreifachen Spendenwerts bei Verschleierungen

Inzwischen ist bekannt, dass die Goal AG im Jahr 2016 Werbeaktionen für den Spitzenkandidaten Meuthen organisiert hat. Während der Wert der Wahlwerbung im Fall Meuthen bei knapp unter 90.000 Euro liegt, beliefen sich die Hilfen für einzelne Politiker und die Partei aus dieser Quelle auf insgesamt mehrere Millionen. Laut der Organisation Lobbycontrol stimmte Meuthen dieser verdeckten Wahlkampfhilfe explizit zu. Doch die Bundestagsverwaltung monierte, dass die Wahlkampfhilfsaktionen nicht im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt wurden. Da das Parteienrecht anonyme oder auch weitergeleitete Spenden verbietet, hat die Bundestagsverwaltung eine Strafzahlung in dreifacher Höhe verhängt: 269.400 Euro.

Dagegen wollte sich die AfD wehren. Am Donnerstagabend wies Berliner Verwaltungsgericht die Klage der Partei gegen die von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung jedoch ab.

Das Gericht sah die Voraussetzungen des § 31c Parteiengesetz (PartG) als gegeben an. Bei den von Dritten finanzierten Werbemaßnahmen im Landtagswahlkampf des damaligen AfD-Landessprechers Jörg Meuthen in Baden-Württemberg 2016 habe es sich um Spenden im Sinne des Gesetzes gehandelt. Mit den finanzierten Plakaten, Flyern und Inseraten sei ausdrücklich für die AfD geworben worden," hieß es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts

Ebenfalls beim Verwaltungsgericht anhängig ist eine weitere Streitsache, in der es um ähnliche Leistungen eben jener Schweizer PR-Agentur für Guido Reil aus Nordrhein-Westfalen geht. Reil ist heute AfD-Europaabgeordneter.

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Auch AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel droht eine Strafzahlung. Im Bundestagswahlkampf 2017 überwies eine Schweizer Pharmafirma in mehreren Tranchen etwa 132.000 Euro an Weidels Kreisverband am Bodensee. Das Geld wurde später zurückgeschickt. Die Firma will das Geld nur weitergeleitet haben. Eine Liste mit Spender-Namen wirft Fragen auf. Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt in der Sache. Weidel soll eine Strafe von rund 396.000 Euro zahlen.

Meuthen will erst im August 2018 erfahren haben, dass die Wahlkampfhilfe damals kein von Segert selbst finanzierter "Freundschaftsdienst" war. Sein Bekannter legte der AfD erst zu diesem Zeitpunkt auf Nachfrage eine Liste mit Namen von zehn angeblichen Geldgebern vor.

Wann das Gericht seine Entscheidung verkünden wird, war nach dem Ende der mündlichen Verhandlung am Donnerstagmittag noch unklar. Theoretisch hat die Kammer dafür zwei Wochen Zeit. Dass eine der beiden Parteien in Berufung geht, gilt als wahrscheinlich.

Während die AfD-Vertreter sich offenbar zu Unrecht bestraft sehen, hat auch die CDU sich wegen verdeckter Wahlmanipulation und Auslandsspenden über Strohleute zu verantworten.

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