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Selbstbestimmungsgesetz: Die letzten Hürden fallen

swaine1988
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Autor: Pauline Schwarz
Quelle: https://www.anonymousnews.org/...
2024-11-03, Ansichten 176
Selbstbestimmungsgesetz: Die letzten Hürden fallen

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen)

Das Selbstbestimmungsgesetz ist in Kraft getreten – damit fallen die letzten Hürden, die junge, psychisch angeschlagene Menschen noch von schwerwiegenden und irreversiblen medizinischen Eingriffen abhalten könnten. Dabei ist die Situation jetzt schon fatal.

von Pauline Schwarz

as wird das allerschönste Gefühl sein“, zitiert die Süddeutsche Zeitung den 17-jährigen Trans-Mann Milo, der zum 1. November 2024 seinen Personenstand ändern will – mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes. Bis vor zwei Jahren lebte Milo noch als ganz normales Mädchen, doch „je älter er wurde, desto stärker wurde sein Gefühl, dass er das gar nicht ist“. Die Frage nach dem Warum stellt niemand. Es geht nur darum, wie sehr das Kind von seinem Umfeld unterstützt wird – von seinen Eltern, Geschwistern und seinen queeren Freunden, einer „krassen Bubble“. Dabei sagt Milo zwischendurch einen entscheidenden Satz: „Ich denke oft darüber nach, ob ich mich in meinem Leben noch einmal umentscheide“.

Denn genau das ist nicht unwahrscheinlich. Eine großangelegte Studie der Universität Oldenburg und des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung in Berlin ergab kürzlich, dass der Anteil der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, bei denen die Diagnose „Störung der Geschlechtsidentität“ dauerhaft bestehen blieb, unter 50 Prozent lag. Bei den 15- bis 19-jährigen weiblichen Betroffenen konnten sogar ganze 72,7 Prozent den Trans-Wunsch überwinden. Doch dieser Anteil könnte künftig rapide sinken. Oder sich erst dann abbilden, wenn es schon zu spät ist – wenn Betroffene bereits völlig irreversible Operationen, hormonelle Behandlungen oder andere medizinische Maßnahmen über sich ergehen ließen. 

Wenn sich die „Selbstdiagnose“ als Fehler heraustellt

Grund dafür ist das Selbstbestimmungsgesetz. Politiker und Unterstützer der Gesetzesänderung, wie etwa Bundesfamilienministerin Lisa Paus, betonen zwar immer, dass medizinische Maßnahmen von dem Gesetz nicht betroffen wären und es sowieso kaum Auswirkungen auf irgendetwas hätte, doch das stimmt so nicht. Der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Alexander Korte und sein Kollege, der Psychologe und emeritierte Professor für medizinische Psychologie Volker Tschuschke, haben das in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift kürzlich auf den Punkt gebracht. 

Auch sie bestätigen, dass sich die „Selbstdiagnose“ Trans bei vielen Kindern und Jugendlichen „nachträglich als Fehleinschätzung herausstellt“. Dass die jungen Menschen das erkennen können, setzt jedoch voraus, dass „dem Kind ein Entwicklungsraum und Zeit gewährt wird“. Und hier liegt das Problem: „Jüngere Studien liefern Hinweise, was eine frühzeitige soziale Transition tatsächlich bewirkt: Sie treibt die Rate der Persister nach oben“. „Persister“ meint Menschen, bei denen eine Diagnose dauerhaft bestehen bleibt. Den Begriff soziale Transition beziehen sie auf eine „ungeprüft durchgewunkene (in Form eines Verwaltungsaktes vorgenommene) Personenstandsänderung“. Also auf das Selbstbestimmungsgesetz. 

„Ungeprüft“ ist das Verfahren, weil mit der Gesetzesänderung die bislang geltende Begutachtungspflicht wegfällt. Nach dem Transsexuellengesetz, das nun durch das Selbstbestimmungsgesetz abgelöst wird, galt bislang: Um seinen Geschlechtseintrag und Vornamen amtlich ändern zu können, muss ein Betroffener sich „mehr als drei Jahre und voraussichtlich dauerhaft“ nicht mit dem eigentlichen Geschlecht identifizieren und zwei dementsprechende psychiatrische oder psychologische Gutachten vorweisen – dafür musste er mehrere Sitzungen bei einem Psychotherapeuten oder Psychiater in Anspruch nehmen. 

Lisa Paus betonte in den Monaten, bevor das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen wurde, bei jeder sich bietenden Gelegenheit, dass dieses Vorgehen „menschenverachtend und entwürdigend“ sei. Sie kritisierte die „unangemessenen“ Eingriffe in die Intimsphäre, die Betroffene als demütigend empfinden würden. Im Gesetzestext des Selbstbestimmungsgesetzes gehen Paus und ihre Kollegen dann sogar noch einen Schritt weiter: Die Begutachtungen, die für die Personenstandsänderung bislang notwendig waren, seien nicht nur „übergriffig“, sie werden mit Bezug auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen mit Folter gleichgesetzt – doch das ist nicht nur lächerlich, sondern auch anti-wissenschaftlich.

Dabei muss man zudem wissen, dass Therapeuten, die nicht rein Trans-affirmativ – also den Trans-Wunsch bejahend bzw. unterstützend – arbeiten, sich beinahe strafbar machen, weshalb es schon jetzt nicht mehr viele von ihnen gibt. Jede Infragestellung der Transidentität kann nämlich als Transphobie oder als sogenannte „Konversionstherapie“ ausgelegt werden. Der Begriff bezieht sich auf die Behandlung von Homosexualität oder der Geschlechtsidentität, was seit Mitte 2020 für unter 18-Jährige verboten ist. Jeder Therapeut, der den Wunsch seines kleinen Patienten kritisch hinterfragt, gefährdet also nicht nur seinen Job und seine Zulassung, er steht mit einem Bein im Knast. Dabei ist genau das, das kritische Hinterfragen, eigentlich eine der Hauptaufgaben von Therapeuten. 

Alexander Korte und Volker Tschuschke drücken es so aus: „Bisweilen kann die Begutachtung auch eine therapeutische Intervention sein, ähnlich der lösungsorientierten Intervention in familienrechtlichen Verfahren“. Sie warnen in ihrem Paper ausdrücklich davor, dass Therapeuten und Ärzte, die „sich vorschnell auf eine Indikation zur medizinischen Transition festlegen“, Gefahr laufen würden, „die Betroffenen noch weiter in die Irre zu führen“. Denn eine „subjektiv verzerrte Wahrnehmung der Wirklichkeit“ liege „doch in der Natur psychischer Störungen.“ Mit dieser sachlichen Darstellung bringen sie die Problematik auf den Punkt – doch Verfechter der Trans-Bewegung würden schon allein wegen des Begriffs „Störung“ im Dreieck springen. 

38 Geschlechts-Operationen bei Kindern

Doch die Realität ist: Ein Großteil der Jugendlichen und jungen Leute, die einen Trans-Wunsch haben, leiden unter psychischen Erkrankungen. Das zeigte auch die zuvor genannte Studie der Universität Oldenburg und des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung: In 72,4 Prozent der Fälle wurde bei Betroffenen mindestens eine weitere psychische Störung diagnostiziert – bei Männern waren es 67,3 Prozent und bei Frauen 75,6 Prozent. Am häufigsten lagen depressive Störungen (bei männlichen Betroffenen 49,3 Prozent, bei weiblichen 57,5 Prozent), Angststörungen (23,5 Prozent / 34,0 Prozent), emotional instabile Borderline-Persönlichkeitsstörungen (12,1 Prozent / 17,6 Prozent), ADS- beziehungsweise ADHS-Störungen (12,7 Prozent / 12,6 Prozent) und posttraumatische Belastungsstörungen (9,9 Prozent / 13,6 Prozent) vor. 

Was passiert, wenn man solche Störungen missachtet und den Trans-Wunsch unhinterfragt bestätigt, zeigt das Schicksal der Britin Keira Bell. Mit 16 litt sie unter schweren Depressionen und Angstzuständen, die sie entwickelte, weil ihre Mutter schwere Alkoholikerin war und ihr Vater durch Abwesenheit glänzte. Sie hasste sich selbst und ihr Leben, wollte nur noch weg von alledem – und kam so auf den Gedanken, dass sie einfach im „falschen Körper“ geboren wurde. Die Ärzte und Therapeuten der inzwischen geschlossenen Tavistock-Klinik (lesen Sie hier mehr) gaben ihr mit 16 Pubertätsblocker und mit 17 Testosteron. Mit 20 ließ sich Keira Bell dann schließlich die Brüste entfernen – eine irreversible Entscheidung, die sie heute bitter bereut. 

Keira Bell erkannte, dass sie nie ein Mann sein würde. Sie erkannte, dass ihre psychischen Probleme der echte Grund für den Wunsch nach einem Geschlechtswechsel waren. Doch diese Erkenntnis kam zu spät: Sie hat ihre Brüste verloren und nach eigenen Aussagen stattdessen verkümmerte Genitalien, eine dauerhaft veränderte Stimme und Gesichtsbehaarung. Hormonbehandlungen und geschlechtsangleichende Operationen, wie die sogenannte „Mastektomie“, die Bell an sich durchführen ließ, werden auch in Deutschland angeboten – und schon jetzt immer öfter durchgeführt. Das beweist ein Blick in die fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik (DRG-Statistik), in der Eingriffe verzeichnet werden, die von der deutschen Krankenversicherung finanziert wurden.

Im Jahr 2005, wo die Aufzeichnung beginnt, gab es in Deutschland lediglich 120 geschlechtsangleichende Operationen. Damals gab es noch keinen einzigen Fall bei 15- bis 20-Jährigen, die meisten Betroffenen waren zwischen 30 und 35 Jahren alt. Die Zahlen steigen in den nächsten Jahren langsam, aber kontinuierlich: 2013 ist man schon bei 958 Operationen, 2014 bei 1.051, 2015 bei 1.206 und 2018 schließlich bei 1.816. Dann macht die Statistik einen Sprung – die Zahl der Geschlechts-Ops steigt von 2018 zu 2019 um 27,97 Prozent auf 2.324 Fälle. Davon betreffen 178 junge Menschen zwischen 15 und 20 Jahren. Bei den 20- bis 25-Jährigen sind es 513 und bei den 30- bis 35-Jährigen 523. 

2019 ist auch das Jahr, in dem die Bundesregierung das „Regenbogenportal“ ins Leben ruft – ein Onlineportal, das zwischen 2016 und 2020 knapp eine Million Euro Steuergeld verschluckte. Es richtet sich vor allem an junge Menschen und bewarb in der Vergangenheit unter anderem völlig unkritisch die Einnahme von Pubertätsblockern. Das sind Medikamente, welche die Entwicklung des Körpers in der Pubertät aufhalten. Laut Alexander Korte führt die Einnahme zu einem extremen Anstieg bei der Zahl der Kinder, die nach der Pubertät an ihrem Trans-Wunsch festhalten. Früher söhnte sich die „Mehrheit“ der Kinder mit ihrem Geschlecht aus. Mit Blockern entscheiden sich „rund 95 Prozent der Kinder“ in der Folge „für die Behandlung mit gegengeschlechtlichen Hormonen und dann aller Wahrscheinlichkeit nach auch für eine körperverändernde Operation“ – so beschreibt es Korte gegenüber der NZZ

Korte kritisiert in dem Interview auch die neue medizinische Leitlinie für „Geschlechtsdysphorie“ (wie man Transsexualität heute nennt), die in Kürze erscheinen soll – weil sie einen „ausschliesslich transaffirmativen Behandlungsansatz festschreibt“. Der „Wunsch Minderjähriger als alleinige Wahrheit hingenommen und medizinisch erfüllt werden“. Es wird also offiziell, was in vielen Fällen schon heute praktiziert wird. In alten Leitlinien steht zwar noch, dass an Minderjährigen keine geschlechtsangleichenden Operationen ausgeführt werden sollen, doch sie finden statt. In der DRG-Statistik wird die Alterskategorie „15 bis 20“ seit dem Jahr 2022 aufgeschlüsselt – in 15 bis 18 Jahre und 18 bis 20 Jahre. Sie zeigt: 2022 wurden sechs Minderjährigen Brüste, Penis oder Vagina amputiert, um mit Eigengewebe anschließend ein künstliches neues Geschlechtsteil zu formen. 2023 waren es dann schon 38 Kinder.

Insgesamt stieg die Zahl der geschlechtsangleichenden Operationen von 2005 zu 2023 um 2.462,5 Prozent. Diese erschreckende Zahl passt zur allgemeinen Zunahme von jungen Menschen, die sich als „Trans“ identifizieren – die Zahl hat sich in der ganzen westlichen Welt in nur wenigen Jahren um den Faktor 40, also um 4.000 Prozent, gesteigert. Das betrifft vor allem Mädchen. Ärzte und Psychologen erklären sich dieses Phänomen vor allem damit, dass sie in der Pubertät starke körperliche und psychische Belastungen aushalten müssen – sie bekommen ihre Menstruation, die Brüste wachsen (meist nicht symmetrisch) und sie werden von Männern plötzlich ganz anders angesehen als früher. Früher vertrauten sich die Kinder ihren Eltern oder Freunden an – erkannten, dass es anderen genauso geht wie ihnen und dass niemand perfekt ist. Doch heute gibt es Social Media.

Millionen für die queere Lobby

Auf Plattformen wie YouTube und Instagram können sich schon kleinste Kinder Videos von vermeintlich makellosen Menschen ansehen – mit perfekter Haut, frei von Poren oder Pickeln, großen, perfekt geformten Brüsten und straffen Bäuchen. Der Horizont reicht aber noch nicht, um zu wissen, dass normale Menschen nicht so aussehen. Das erzeugt bei vielen Teenagern Druck, nicht selten kommt es sogar zu schweren psychischen Belastungen und Selbstwertproblemen. Und genau dafür, für psychisches Leid, bieten Trans-Influencer online eine Lösung an: „Du bist einfach im falschen Körper geboren, deshalb fühlst du dich so schlecht. Mir ging es genauso. Doch dank Operationen und Hormonen bin ich wieder glücklich“. 

Das Internet ist voll von Menschen, die solche falschen Versprechen machen. Und ja, es sind falsche Versprechen, auch wenn selbst unsere Regierungsvertreter häufig etwas anderes behaupten. Laut Alexander Korte und Volker Tschuschke gibt es inzwischen auch Langzeitstudien, die zeigen, dass es „keinen psychischen Vorteil“ von geschlechtsangleichenden Operationen gibt – „durchschnittlich nicht weniger Arztbesuche, nicht weniger Hospitalisierungen, nicht weniger Angststörungen oder Suizidversuche, sondern, notabene, eher mehr als vor der ‚Geschlechtsangleichung’!“ Eine schwedische Studie aus dem Jahr 2011 stützt diese Ausführungen. Sie zeigte, dass die Suizidrate von operierten Transsexuellen fast zwanzig mal höher lag als in der Allgemeinbevölkerung – etwa ab dem zehnten Jahr nach den OPs stieg sie rasant an.

Die Bundesregierung lässt sich von solchen Fakten nicht abschrecken – nicht von Statistiken, nicht von medizinischen und psychologischen Fachleuten, nicht von den grausamen Schicksalen der vielen jungen Leute. Ihre absolute Ignoranz gegenüber der Realität zeigen unsere höchsten Politiker nicht nur mit der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes – das alles nur noch schlimmer machen wird. Sondern auch damit, dass die Regierung seit Jahren Unmengen an Steuergeldern für Projekte ausgibt, die das Trans-Dasein glorifizieren. 

Allein das Bundesfamilienministerium gab zwischen 2019 und 2023 mindestens 526.826,63 Euro für Projekte wie „Jung, trans*, nicht-binär“ oder „Kompetenzentwicklung Trans*sensible Beratung“ aus (Anfrage der AfD, Drucksache 20/12352). Dazu kommen noch Kosten aus der Projektförderung im Rahmen von „Demokratie leben!“: zwischen 2020 und 2024 fast sieben Millionen Euro. Und das ist nur das Familienministerium – selbst das Auswärtige Amt fördert queere Projekte. Eine Anfrage der Linken aus dem Jahr 2023 (Drucksache 20/9456) ergab zudem die Förderkosten der Bundesregierung für Projekte, die sich explizit auf die „queere Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“ beziehen: Das sind nochmal rund fünf Millionen Euro für Projekte wie „Junge Queers aktivieren“ oder „Diverse Rooms of Participation“. 

Im Gesetzestext des Selbstbestimmungsgesetzes steht, dass „die Beratungsangebote insbesondere für minderjährige Personen“ noch weiter ausgebaut und gestärkt werden sollen. Junge, psychisch schwer angeschlagene Menschen werden künftig also mit noch viel mehr steuergeldfinanzierter Trans-Werbung zu schwerwiegenden und irreversiblen medizinischen Eingriffen gedrängt. Am 1. November fallen gleichzeitig die letzten Hürden, die sie vielleicht noch von einem lebensverändernden Fehler abhalten könnten. Es fällt schwer, hier nicht von staatlich geförderter Kindeswohlgefährdung zu sprechen. 


Sie lassen sich vor Sonnenblumen ablichten. Sie nennen sich Friedenspartei. Sie treten als glühende Verfechter von Umweltschutz und sozialer Gerechtigkeit auf. Und sie verurteilen Kindesmissbrauch, vor allem die vor einigen Jahren bekannt gewordenen Vorfälle in der katholischen Kirche. Doch wer hinter die Kulissen der Partei Bündnis 90/Die Grünen schaut, dem erst offenbart sich ihr wahres Gesicht – die hässliche Fratze einer Moralpartei ohne jede Moral.

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