Berlin: Der Traum vom bezahlbaren Wohnraum inmitten der Hauptstadt geht nur für Lesben in Erfüllung
von Kai Rebmann
Es klingt wie eine Anzeige aus irgendeinem windigen Immobilien-Portal: Wohnen schon ab 6,90 Euro pro Quadratmeter in Berlin. Und das nicht irgendwo, sondern in 1A-Lage in der Berolinastraße im Bezirk Mitte in Sichtweite zum Alexanderplatz und der U-Bahnstation „Schillingstraße“.
Doch tatsächlich: Der Traum vom bezahlbaren Wohnraum inmitten der Hauptstadt geht schon bald in Erfüllung. Der Haken: Aber nur für Lesben bzw. „frauenliebende Frauen“, wie es auf der Homepage des Vereins „RuT – Frauen Kultur & Wohnen“ heißt.
Auf dem Gelände eines ehemaligen Parkplatzes direkt hinter dem Kino International entsteht derzeit unter der Federführung der landeseigenen WBM (Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte) ein achtstöckiges Gebäude mit 72 Wohnungen. Darüber hinaus soll der Komplex unter anderem ein öffentliches „Kiez-Café“ sowie eine Pflege-Wohngemeinschaft mit 8 Plätzen für Frauen mit einem Pflegegrad beherbergen. Generalmieterin wird die Lesben-Initiative RuT.
Die Hälfte der Wohnungen, die ab Oktober 2025 bezugsfertig sein sollen, wird gefördert, so dass bereits „Einstiegsmieten“ ab 6,90 Euro pro Quadratmeter möglich sein werden. Baustadtrat Ephraim Gothe wird von der „Bild“ wie folgt zitiert: „Wir sind stolz darauf, als Bezirk dieses Projekt unterstützen zu können.“ Mit „Wir“ meint der SPD-Politiker offensichtlich die Steuerzahler – ausdrücklich auch die, die den Stolz des Sozialdemokraten nicht vollumfänglich teilen.
RuT-Chefin Jutta Brambach spricht gar von einem „wegweisenden Projekt“ für ganz Europa. Die Wohnungen und das queere Kulturzentrum sieht die Vereinsvorsitzende als Symbol für mehr „lesbische und queere Sichtbarkeit und Gendergerechtigkeit“.
Weshalb es geförderte Wohnungen für Lesben in Berlin braucht, begründet die Initiative so: „Idee des Projektes ist es, einen inklusiven Ort zu schaffen, an dem frauenliebende Frauen in einer solidarischen Frauen-/Lesbengemeinschaft wohnen und leben können und bis zu ihrem Lebensende selbstbestimmt und so selbstständig wie möglich bleiben können.“ Für diese Zielgruppe, die auf der Homepage auch als „Menschen mit Mehrfachdiskriminierung“ bezeichnet wird, gebe es kein vergleichbares Angebot.
In Würde altern zu dürfen, ist sicherlich eine legitime Forderung, die sich andererseits aber nicht allein auf „frauenliebende Frauen“ beschränken sollte. Problematisch wird es allerdings, wenn der Zugang zu staatlicher Förderung, sprich Steuergeldern, von der sexuellen Orientierung und/oder Weltanschauung abhängig gemacht werden soll. Denn ebenso wie es aus den genannten Gründen keine Diskriminierung geben darf, sollte das im umgekehrten Fall auch für Vorzugsbehandlungen gelten.
Die von RuT vorgetragene Argumentationskette liest sich denn auch wie eine Aneinanderreihung von Behauptungen, die man so oder so ähnlich immer wieder hört, wenn es darum geht, die Mitglieder der LGBTQ-Community in die Opferrolle zu kleiden. Wenn man es nicht besser wüsste, so müsste man annehmen, der Verein hätte seinen Sitz nicht in Berlin, sondern in Saudi-Arabien oder im Iran.
Die Diskriminierung bestehe unter anderem darin, „dass ihre Lebensweise verschwiegen wird und Lesben nicht als Zielgruppe mit eigenen Bedürfnissen wahrgenommen“ würden. „Lesbische Frauen“ – gibt es auch Lesben, die keine Frauen sind? – blieben als Gruppe unsichtbar und unbemerkt und würden übersehen, so eine weitere Behauptung. Sie hätten im Unterschied etwa zu „schwulen Männern“ fast keine Lobby – was für „lesbische Frauen“ und Frauen im Alter in besonderem Maße gelte und Ausdruck der „strukturellen Benachteiligung von Frauen“ sei.
Im Gegensatz dazu gibt es aber auch Stimmen – solche von Frauen wohlgemerkt – die davon ausgehen, dass Frauen ihre vermeintliche Diskriminierung im Alltag ständig eingeredet werde – und die Mehrheit von ihnen das selbst gar nicht so wahrnehmen. Es sind Beispiel wie diese, die eben diese These eindrucksvoll bestätigen.
Übrigens: Das Stadtplanungsamt Mitte hat dem Projekt in den wesentlichen Teilen zwar seinen Segen erteilt, dann aber doch nicht alle gewünschten Extra-Würste durchgehen lassen. So lehnte die Behörde zum Beispiel einen Anstrich „in Regenbogenfarben oder Lilatönen“ mit der Begründung ab, dass dieser nicht zur umliegenden Bebauung passe.