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Neues Urteil: Herber Rückschlag für Facebook nach erneutem dreistem Zensurversuch

swaine1988
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Autor: Alexander Schwarz
Quelle: https://www.anonymousnews.org/...
2022-08-26, Ansichten 839
Neues Urteil: Herber Rückschlag für Facebook nach erneutem dreistem Zensurversuch

Hamburg: Oberlandesgericht untersagt Facebook willkürlich Inhalte zu löschen und Nutzer sperren

Die Willkür, mit der Facebook gegen Inhalte vorgeht, hat neue Dimensionen erreicht. Das Oberlandesgericht Hamburg bescheinigt dem Meta-Konzern nun, dass er bei der Löschung von Inhalten und Sperrung von Nutzern systematisch und mit Vorsatz gegen allgemeinverbindliche „rechtliche Grundlagen“ verstößt.

von Alexander Schwarz

Abermals hat Facebook einen juristischen Dämpfer für seine absurde Löschpraxis erhalten, und zwar in höherer Instanz: Das Oberlandesgericht Hamburg untersagte dem Meta-Konzern, das folgende Zitat des katholischen Publizisten Johann Joseph Görres (1776-1848) zu löschen:

„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde“.

Ebenfalls verbot das Gericht der totalitären Zuckerberg’schen Datenkrake, die betroffene Nutzerin, die dieses gepostet hatte, deshalb zu sperren. Dass das Zitat überhaupt zum Anlass für Löschung und Sperrung diente, ist Folge der mit ausdrücklicher Ertüchtigung durch die deutsche Politik im Rahmen des Netzdurchsetzungsgesetzes inflationär ausgedehnten Zensurwillkür. Wie vieltausendfach täglich hatte das Unternehmen auch in diesem Fall wieder einmal einen nicht revisions- und beanstandungsfähigen „Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards“ gesehen und die Nutzerin wegen „Hassrede“ gesperrt. Aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sei dies gerechtfertigt, ließ der Konzern dann seine Anwälte allen Ernstes vor Gericht behaupten, nachdem sich die Betroffene – selten genug – entschieden hatte, die Ochsentour einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Social-Media-Riesen auf sich zu nehmen – eine Hürde, an der viele scheitern, weil ihnen ihr Portemonnaie, ihr Nervenkostüm oder die Lebenszeit zu schade sind, um sie in einem Kampf gegen Windmühlen aufzureiben und die notwendigen dicken Bretter zu bohren, die hierfür erforderlich sind. Genau darauf, dass sich die wenigsten Opfer gegen die ungesetzlichen und überstaatlichen Anmaßungen zur Wehr setzen, spekulieren die kalifornischen Big-Tech-Monopolisten  bei ihren Handlungen; umso ehrenwerter, wenn einzelne den Fehdehandschuh auf sich nehmen, um dem nachgerade pervers freiheitsfeindlichen Geschäftsmodell von Facebook & Co. die rechtstaatlichen Grenzen aufzuzeigen.

Regeln ja – aber keine grundgesetzwidrigen

Das OLG stellte im bewussten Fall fest, dass Facebook seine – bereits im vergangenen Jahr vom Bundesgerichtshof (BGH für rechtsunwirksam erklärten -Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sogenannten „Gemeinschaftsstandards“ weiterhin anwende:  „Es kommt hinzu, dass nach dem unbestrittenen Vortrag der Klägerin nicht nur an ihren gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung unwirksamen AGB zur Löschung von Beiträgen und Sperrung von Nutzerkonten festhält, indem sie diese offenbar bis heute unverändert lässt, sondern sogar ihre Sanktionspraxis auf Basis dieser rechtswidrigen AGB fortsetzt. Sie nimmt also Löschungen und Kontosperrungen gegenüber Nutzern vor, obwohl sie positiv weiß, dass dafür gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung keine rechtliche Grundlage besteht.“ Konkret hatte der BGH damals entschieden, dass „die Geschäftsbedingungen von Facebook vom 19. April 2018 zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontensperrung bei Verstößen gegen die in den Bedingungen festgelegten Kommunikationsstandards unwirksam” seien. Geklagt hatten damals zwei Nutzer, die ebenfalls wegen „Hassrede“ gesperrt worden waren – weil sie 2018 festgestellt hatten: „Migranten können hier morden und vergewaltigen und keinen interessiert’s.” Der BGH billigte Facebook zwar das Recht zu, Regeln aufstellen, die strenger als die strafrechtlichen Vorgaben des Staates seien, und bei deren Verletzung Beiträge löschen und Benutzer sperren; Der Konzern sei jedoch verpflichtet, Nutzern den Grund für die Löschung mitzuteilen und die Möglichkeit zur Gegenäußerung einzuräumen.

Im nunmehrigen Fall des Görres-Zitats und der betroffenen Nutzerin war es der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der seit Jahren gegen die Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch Internet-Riesen kämpft, der Sieg vor Gericht errang. Steinhöfel kommentierte das Urteil: „Facebook ist laut OLG Hamburg ein vorsätzlicher, serienmäßiger Rechtsbrecher. Der IT-Riese ebnet unter Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze die Meinungsfreiheit auf seinen Plattformen ein.“

Die Verblödung der Gedankenpolizei

Dass sich Facebook mit seiner arbiträren Löschpraxis seit Jahren nicht nur des fortgesetzten Eingriffs in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit schuldig, sondern schlichtweg lächerlich macht, zeigt auch ein Fall aus dem Jahr 2019. Damals wurde in den USA ein Zitat des spätantiken christlichen Philosophen und Kirchenvaters Augustinus (354–430) als „Hassrede“ gelöscht. Dieses lautet wie folgt: „Lasst uns niemals annehmen, dass unser Leben ohne Sünde sein wird, wenn wir ein gutes Leben führen; unser Leben soll nur gelobt werden, wenn wir ständig um Vergebung bitten. Die Menschen aber sind Verzweifelte und je weniger sie auf ihre eigenen Sünden schauen, umso mehr interessieren sie sich für die Sünden anderer. Sie wollen kritisieren, nicht korrigieren. Unfähig, selbst um Verzeihung zu bitten, sind sie bereit, andere anzuklagen.“ Die Bildungsferne, Verblödung, Ungewissenhaftigkeit und in jedem Fall Nichteignung der von Facebook eingesetzten Löschteams und „Gedankenpolizeien“ bzw. der Programmierer der entsprechenden Löschalgorithmen hätten kaum drastischer unter Beweis gestellt sein können.

Rechtsanwalt Steinhöfel fragt: „Wo bleibt der Gesetzgeber? Warum gibt es das Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch? Warum denkt man nicht über einen pauschalierten Schadensersatz nach, pro ungerechtfertigter Löschung und für jeden Tag rechtswidriger Sperre?“ Die Antwort darauf ist mehr als offensichtlich: Die Politik braucht Facebook, Twitter und Co., damit diese ihr selbst Drecksarbeit der Meinungsunterdrückung und -kontrolle abnehmen. Die Anleitung zur Selbstzensur zur Vermeidung von Unbill und Ärger wie soziale Ausgrenzung in virtuellen Netzwerken ist effektiver und für die Politik weitaus unverfänglicher als direkte Zensurmaßnahmen. Und praktischerweise folgt die „Delikt”-Terminologie bei Facebook denselben inhaltsleeren und beliebig anwendbaren Phrasen wie in der Politik – denn die völlig willkürlichen Bezeichnungen „Hass“ oder „Hassrede“ können theoretisch auf jede Äußerung angewandt werden, durch die sich irgendjemand beleidigt fühlen könnte – letztlich also auf alles.

Dadurch werden die Big-Data-Molochs und sozialen Mediengiganten zu Erfüllungsgehilfen des tiefen Linksstaats oder gleich de facto selbst zum Staat im Staate – indem sie ihre eigenen Rechtssysteme etablieren und damit massiv in Grundrechte eingreifen. Die ideologischen Zeitgeistthemen von Gender über Covid- und Impfpropaganda bis Klimawahn, die Politik und Medien im Westen fest im Griff haben, werden von den Internet-Giganten in die Köpfe ihrer Nutzer gehämmert , indem sie sich – im Gegenzug für steuerliche und sonstige Vorteile – bereitwillig zum Vollstrecker totalitärer Maßnahmen machen, die einen freien Meinungsaustausch behindern und damit zur Zerstörung demokratischer Gemeinwesen beitragen.


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