Bei der Umsetzung der Impfpflicht für Pflegeberufe setzt der Staat vor allem auf Denunzianten.
von Jochen Sommer
Seit dem 15. März gilt in Deutschland die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen. Eigentlich gehört diese sofort aufgehoben – erst recht nach dem klaren parlamentarischen Votum gegen die Impfpflicht von vergangenem Donnerstag. Doch dazu wird es nicht kommen – stellt sie für den Corona-Staat doch eine echte einseitige „Win-Win”-Situation dar: Entweder führt sie zum Erfolg und das ihr innewohnende Erpressungsmodell „Impfung oder Jobverlust” funktioniert – dann steigt die Impfquote. Oder die Mitarbeiter im Pflegewesen bleiben standhaft – dann können die Pflegeuntergrenzen und Pflegeschlüssel nicht eingehalten werden, und die dadurch künstlich erzeugte Krise kann wunschgemäß instrumentalisiert werden zur Begründung neuer Lockdowns und Zwangsmaßnahmen, indem die gefährdete medizinische Versorgung der „Gefährlichkeit des Virus” und natürlich den Ungeimpften in die Schuhe geschoben wird. Bei einem vertrottelten Angstvolk, das noch immer die politisch gesäten Mythen von der Kliniküberlastung und von der „Impflücke“ als Ursache des Infektionsgeschehens glaubt, fällt dieses propagandistische Mindset auf den denkbar fruchtbarsten Boden.
Technisch war bei Einführung der spezifischen Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegewesen vorgesehen, dass die betroffenen Einrichtungen und Betriebe ab Inkrafttreten des Gesetzes Mitte März für einen nicht näher definierten Übergangszeitraum ungeimpfte Mitarbeiter bei den Gesundheitsbehörden melden müssen. Die Frist, innerhalb derer dies erfolgen müsse, wurde jedoch bis heute nicht einheitlich von den Ländern festgelegt, so dass das scharfe Schwert des drohenden Jobverlustes durch diese übergriffige staatliche Maßnahme noch nicht richtig zum Tragen kam.
Dies ändert sich nun leider: Regional, in einzelnen Gesundheitsamtsbezirken, werden nun konkrete Zieldaten bestimmt, bis zu denen die Meldung „uneinsichtiger“ und renitenter, sprich: ungeimpfter, Mitarbeiter erfolgt sein muss. Andernfalls drohen Bußgelder. So gilt etwa im thüringischen Kyffhäuserkreis der 16. April als spätester Termin. In anderen Kreisen wurden hierfür der 23. April oder 30. April definiert.
Die Folge ist nun die, dass die betreffenden Funktionäre, Einrichtungsleitungen oder Geschäftsführer verpflichtet und offiziell ertüchtigt werden, das zu tun, was den Deutschen seit jeher im Blut liegt: Andere zu denunzieren, für Regelverstöße zu „melden“ und „Mitarbeiter ohne Immunitätsnachweis” der Maschinerie eines autoritären Gesundheitsregimes auszuliefern. Am Ende werden zwangsläufig Kündigungen und Massenentlassungen stehen, die bislang (noch) auch aufgrund der pragmatischen Nichtdurchsetzung des Gesetzes die Ausnahme waren. Damit wird genau das eintreten, was branchenintern, überwiegend hinter vorgehaltener Hand, befürchtet wird: Ein drastischer Personalmangel im Pflegewesen, vor allem in den Kliniken. Es ist eine selbsterfüllende Prophezeiung – hier schließt sich der Kreis.