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Linke Kuscheljustiz: Syrer erhält Bewährungsstrafe für geplanten Bombenanschlag

swaine1988
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Autor: Alexander Schwarz
Quelle: https://www.anonymousnews.org/...
2022-05-26, Ansichten 537
Linke Kuscheljustiz: Syrer erhält Bewährungsstrafe für geplanten Bombenanschlag

Hagen: SEK-Beamte nahmen im September 2021 auch zahlreiche Verwandte des Täters fest

Gegen den Syrer, der geplant hatte, die jüdische Synagoge in der Potthofstraße in Hagen in die Luft zu sprengen, ist ein Urteil ergangen. Der Asylbewerber, erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten – ausgesetzt zur Bewährung.

von Alexander Schwarz

Vergangene Woche wurde vom Hagener Landgericht ein 17-jähriger muslimischer Syrer zu einer selbst für migrantophil-deutsche Justizverhältnisse lächerlich geringen Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, weil er einen Bombenanschlag auf die örtliche Hagener Synagoge geplant hatte. Der zur Tatzeit 16-jährige war vergangenen September festgenommen worden, nachdem die Polizei konkrete Hinweise auf seinen offenbar für das jüdische Jom-Kippur-Fest geplanten Anschlag erhalten hatte. Verurteilt wurde er nun wegen „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat” – ohne dass dies zu irgendeinem besonderen öffentlichen Interesse oder medialen „Rauschen im Blätterwald“ geführt hätte.

Die muslimische Herkunft des verhinderten Massenmörders und sein Flüchtlingshintergrund verhinderten gewohnt wirksam einen Aufschrei der Empörung – der im Falle einer hypothetischen biodeutschen Nazi-Täterschaft ohrenbetäubend ausgefallen wäre. Denn geplante oder vollendete Anschlagspläne mit islamischem Hintergrund werden in der deutschen Mainstream-Presse in der Regel als lästige, weil weltbildinkompatible Verlegensheitsthemen in geringstmöglicher Kürze und Sachlichkeit abgehandelt. Im Einklang mit der auch vom größten Teil der Medien mitgetragenen Politik der bedingungslosen Zuwanderung, wird die Gefahr der Massenmigration aus dem islamischen Kulturkreis, in dem der Antisemitismus ein elementarer Bestandteil der Erziehung ist, systematisch unterschlagen. Damit wäre dann auch schon alles über die Aufrichtigkeit der staatlichen Betroffenheitsbekundungen und angeblich unverbrüchlichen Solidarität mit Juden in Deutschland, wie sie etwa nach dem vereitelten Anschlag von Halle zelebriert wurde, gesagt.

Wie ein Dumme-Jungen-Streich

Einen konkreten Zeitpunkt für den Anschlag auf die Hagener Synagoge hatte der Angeklagte nach eigener Aussage nicht festgelegt. In der Urteilsbegründung hieß es – fast schon anerkennend und entlastend -, der Angeklagte habe bis zu seiner Verhaftung „keine konkreten Schritte unternommen, um seinen Plan in die Tat umzusetzen” und auch noch „keine für den Bau der Bombe benötigten Materialien gekauft”. Die im Prinzip unfassbare Erklärung des Gerichts lautete, der 17-Jährige habe lediglich „bereit sein wollen, wenn Kabul bombardiert worden wäre oder bei einem Angriff westlicher Alliierter auf Ziele in Afghanistan Zivilisten ums Leben gekommen wären.“ Eine Vollstreckung der Haftstrafe hielten die Richter sodann für unnötig – weil die „notwendige erzieherische Einwirkung“ auf den Jugendlichen auch „auf andere Weise möglich” sei. Deshalb sei auch der Haftbefehl aufgehoben worden. Stattdessen wurde die Unterbringung des jungen Mannes in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe angeordnet.

Das Urteil und seine Begründung lesen sich, als habe es sich bei dem verhinderten Anschlag um den Streich eines dummen Buben gehandelt, der vielleicht ein wenig über die Stränge geschlagen habe, aber mit ein paar aufmunternden Worten in wohlwollender Umgebung durchaus schnell wieder resozialisiert, integriert und auf den rechten Weg gebracht werden könne. Das Gericht folgte dabei offenbar völlig der Linie der Verteidigung. Mit welch widerwärtigem Doppelmaß deutsche Juristen inzwischen bei identischer Kasuistik und Tatbestandslage in Abhängigkeit von Identitätsmerkmalen der Tätern urteilen, wird auch hier wieder bei Zugrundelegung der hypothetischen Annahme deutlich, es habe sich beispielsweise um einen ostdeutschen, „rechtsextrem“ sozialisierten Einheimischen gehandelt, der eine Synagoge – oder, noch schlimmer, eine Moschee! – habe attackieren wollen: Der Generalbundesanwalt sogleich hätte den Fall an sich gezogen, es wären Schauprozesse à la Zschäpe exerziert worden, und am Ende hätte ein Strafmaß im absoluten Maximum des Möglichen gestanden.

Eine Frage der Lesart

Es ist eben immer eine Frage der Lesart: Dass hier ein junger Zuwanderer seine in diesem Land erhaltene Gastfreundschaft missbrauchte, indem er einen brutalen Mordanschlag auf möglichst viele Menschen – namentlich auf in Deutschland lebende Juden – plante, der nur im letzten Moment gestoppt werden konnte, wird zugunsten einer gerichtlichen Sichtweise negiert, die der Feder von Sozialarbeitern und Integrations-Streetworkern entsprungen sein könnte. Die „volle Milde des Rechtsstaats” sichert dem Täter eine völlig lächerliche „Strafe“ zu, die seine Verachtung für diesen Staat wahrscheinlich noch steigern wird, und animiert Nachahmer, es ihm gleich zu tun.

Dass es sich nicht nur um eine fixe Idee gehandelt hat, sondern hier ein brandgefährlicher, fanatisierter, gewaltaffiner Überzeugungstäter am Werk war, wird durch weitere Vorwürfe der Anklageschrift gegen den 17-jährigen deutlich: Tatsächlich wurden auf dem Mobiltelefon des Täters nicht weniger als 554 (!) Folter- und Hinrichtungsdarstellungen sichergestellt. Zudem fanden sich 168 Telegram-Nachrichten mit einem namentlich nicht bekannten „Abu Harb“ („Vater des Krieges“), von dem er Anweisungen zum Bombenbau und zum Ort des Anschlags erhielt („Das ist der beste Ort Bruder, viele werden sterben, und Autos werden brennen, so Gott will.“) Laut Amgaben der Staatsanwaltschaft habe der Täter sich im Sommer 2021 „in rasender Geschwindigkeit radikalisiert.“

In Anbetracht dieser Begleitumstände, ist die Bewertung des Gerichts geradezu eine Farce. Zum Vergleich: Bei Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht hätte das mögliche Strafmaß zehn Jahre ohne Bewährung betragen. So wurde es am Ende ein faktischer „Freispruch“ ohne Konsequenzen. Kein Wunder, dass der Anwalt des Verurteilten zynisch erklärte: „Alle Verfahrensbeteiligten sind sich darüber einig, dass das verhängte Strafmaß sinnvoll und angemessen ist.“


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