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Tod nach Drehbuch: Jean-Luc Brunel macht den Epstein

swaine1988
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Autor: Daniell Pföhringer
Quelle: https://www.compact-online.de/...
2022-02-21, Ansichten 717
Tod nach Drehbuch: Jean-Luc Brunel macht den Epstein

Der Franzose Jean-Luc Brunel stand im Verdacht, dem Sexsklavinnen-Ring von Jeffrey Epstein minderjährige Mädchen zugeführt zu haben. Nun fand man den 76-Jährigen erhängt in U-Haft – wie seinerzeit Epstein. In COMPACT-Spezial „Geheimakte Kinderschänder – Die Netzwerke des Bösen“ lesen Sie alle wichtigen Hintergrundinformationen zu diesem und zu weiteren Fällen von Missbrauch und Sexualmorden, bei denen die Spuren zu den Reichen und Mächtigen führen. Hier bestellen.

So ein Zufall aber auch: In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde der frühere Modelagent Jean-Luc Brunel erhängt in seiner Zelle im Pariser Gefängnis La Santé aufgefunden. Der Franzose befand sich seit Juni 2021  in Untersuchungshaft, weil er von mehreren ehemaligen Models der Vergewaltigung bezichtigt wurde. Die Opfer waren zum Tatzeitpunkt teilweise noch minderjährig.

Was den Tod Brunels höchste Brisanz verleiht: Der 76-Jährige soll dem US-Milliardär Jeffrey Epstein, der im August 2019 ebenfalls tot in seiner Zelle aufgefunden worden war, jahrelang als eine Art Zuhälter zu Diensten gewesen sein. Brunel startete seine Karriere 1978 mit der Agentur Karin Models und ging einige Jahre später in die USA, wo er das Unternehmen MC2 Model Management gründete.

Sein Name tauchte bereits in den ersten Ermittlungen gegen Epstein im Jahr 2007 auf. 2008 besuchte er Epstein nachgewiesenermaßen mehrmals im Gefängnis. Nun wurde Brunel unter anderem zur Last gelegt, Epstein drei 12-jährige Schwestern als „Geburtstagsgeschenk“ zugeführt zu haben.

Die gelöschten Aufnahmen der Todesnacht

Das Ableben Brunels erinnert sicherlich nicht rein zufällig an den plötzlichen Tod seines Kompagnons Epstein. Es scheint dem gleichen Drehbuch zu folgen. Nachdem Letzterer am 6. Juli 2019 am Flughafen Teterboro, New Jersey, verhaftet worden war, wurde er sofort in ein Bundesgefängnis in New York City verbracht.

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Ghislaine Maxwell und Jeffrey Epstein. Foto: IMAGO I ZUMA Press.

Knapp zweieinhalb Wochen später, am 23. Juli, fand man den Untersuchungshäftling nahezu bewusstlos in seiner Zelle. Medienberichten zufolge soll ein Mediziner Würgemale an Epsteins Hals entdeckt haben, doch ob er sich diese Verletzungen selbst zugefügt hatte oder eine andere Person dafür verantwortlich war, ist bis heute ungeklärt.

Fortan galt Epstein als suizidgefährdet. Das heißt: Die Wärter durften ihn nicht aus den Augen lassen, mussten ständig nachsehen, ihn rund um die Uhr beobachten. Vor allem aber durfte ihm nichts zur Verfügung stehen, das ihm eine Möglichkeit böte, durch die eigene Hand aus dem Leben zu scheiden.

Dennoch entdeckten Wärter Epstein am 10. August gegen 6:30 Uhr stranguliert in seiner Zelle. Wie die Presse berichtete, soll kurz zuvor das sogenannte Suicide Watch – die besondere Beobachtung von Selbstmordgefährdeten in Haftanstalten – aufgehoben worden sein. Nach nur sechs Tagen. In der Folge wurden zwei Gefängniswärter beurlaubt, die während ihrer Wache geschlafen und anschließend ihre Berichte gefälscht hatten, um ihr Versäumnis zu verschleiern.

Noch ominöser: Aufnahmen aus der Todesnacht, die eine Überwachungskamera vor Epsteins Zelle aufzeichnete, wurden gelöscht – angeblich versehentlich. Und das, obwohl der Anwalt des damaligen Zellennachbarn Epsteins explizit um die Aufbewahrung gebeten hatte. Stattdessen habe das Gefängnis Videomaterial eines anderen Gebäudeteils aufbewahrt, hieß es. Auch auf dem speziellen Back-up-System für derlei Material seien die Aufnahmen nicht mehr aufzufinden gewesen. Letzteres führte man auf „technische Fehler“ zurück.

Dieselbe Hauptbelastungszeugin

Hat der plötzliche Tod Brunels etwas damit zu tun, dass in den Fall Epstein in letzter Zeit ordentlich Bewegung gekommen ist? Ende 2021 hatte ein US-Gericht Ghislaine Maxwell, die Exfreundin und Hauptkomplizin Epsteins für schuldig befunden, an dessen Sexsklavinnen-Ring beteiligt gewesen zu sein. Das Strafmaß wurde zwar noch nicht verkündet, man kann aber davon ausgehen, dass die 60-Jährige eine langjährige Haftstrafe erhalten wird. Maxwells Anwälte wollen eine Wiederholung der Verhandlung erreichen, da es zu Verfahrensfehlern gekommen sei (ein Geschworener hat dem Gericht vorenthalten, selbst Missbrauchsopfer zu sein).

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Royal im Zwielicht – Prinz Andrew mit der damals 17-jährigen Virginia Giuffre. Im Hintergrund Epsteins Ex und Komplizin Ghislaine Maxwell. Foto: picture alliance/Capital Pictures

Hauptbelastungszeugin gegen Epstein und Maxwell ist Virginia Giuffre, die unter anderem angegeben hat, in jungen Jahren von Prinz Andrew missbraucht worden zu sein. Der Royal soll „Kunde“ von Epstein gewesen sein. Und: Giuffre war auch im Fall Brunels Hauptbelastungszeugin. Die Amerikanerin sagte aus, von dem Franzosen in den frühen 2000er-Jahren vergewaltigt worden zu sein.

Im Fall des Königssohnes ist es inzwischen zu einer außergerichtlichen Einigung gekommen. Die Details dieses Deals sind nicht bekannt, fest steht allerdings, dass Queen Elizabeth höchstselbst zwei Millionen Euro an eine von Giuffre geleitete Wohltätigkeitsorganisation überwiesen hat. Insgesamt sollen bei dem Vergleich mit der britischen Krone sage und schreibe 15 Millionen Euro geflossen sein.

Die Pariser Staatsanwaltschaft teilte unterdessen mit, dass man Ermittlungen zur Todesursache von Brunel eingeleitet habe. Es steht zu befürchten, dass dabei – wie im Fall von Epstein – Suizid herauskommen wird. Eines ist jedoch klar: Der Franzose nimmt sein Wissen mit ins Grab.

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