In Österreich ist derzeit zu beobachten, wie nonchalant sich Regierung und Behörden bei der Vorbereitung der allgemeinen Impfpflicht über datenschutzrechtliche Standards hinwegsetzen. Was auf uns zukommt, lesen Sie in der Januar-Ausgabe von COMPACT mit dem Titelthema „Impf-Diktatur – Boostern bis zum Tod“. Hier mehr erfahren.
Der nicht rein zufällig rosarot gefärbte Wiener Standard fragte bereits am 1. Dezember in einem Artikel: „Warum haben Ungeimpfte noch immer keinen Brief von Minister Mückstein erhalten?“ Gemeint ist der grüne österreichische Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.
Na, das nennen wir vorauseilenden Gehorsam. Da wird sofort klar, warum das rötliche Blättchen Presseförderung bekommt. Die Hand, von der man gefüttert wird, die beißt man tunlichst nicht.
Die in Windeseile aus dem Ärmel gezauberte gesetzliche Grundlage für die dann auch bald folgenden „Impf-Einladungen“ wurde schon am 2. Dezember erlassen – durch eine Novellierung des §750 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, beschlossen im Bundesrat. Die Staatsjuristen arbeiten derzeit offenbar auf Hochtouren, um den kritischen Bürgern keine „Schlupflöcher“ zur Verhinderung der „Zwangsimpfung“ zu ermöglichen.
Diese Novelle macht einen sogenannten „Datenabgleich“ möglich und setzt somit das Datenschutzgesetz außer Kraft. Das Schreiben an alle Ungeimpften kann also vom Dachverband der Sozialversicherungsträger in Kooperation mit dem Gesundheitsministerium versandt werden. Alles ist möglich in diesen Zeiten, vor allem von Regierungsseite.
Impf-Einladung für Ungeimpfte, Vorderseite. Foto: unser-mitteleuropa.com
Der sogenannte Einladungsbrief ergeht nun an rund 980.000 Menschen, die noch nicht geimpft wurden. Darin wird ein reservierter Termin bekanntgegeben und über weitere Impfangebote österreichweit informiert. Die Stadt Wien, die diese Aktion bereits durchgeführt hat, sowie Tirol und Vorarlberg, haben eigene „Erinnerungsschreiben“ geschickt.
Diese bereits gebuchten Impftermine finden größtenteils noch in diesem Jahr statt. Angeschrieben werden alle nach den Bundesgesetzen krankenversicherten Personen sowie deren anspruchsberechtigte Angehörige ab 18 Jahren, die bis 22. November 2021 noch keine Corona-Schutzimpfung erhalten haben.
Auf dem uns zugesandten Papier (siehe Abbildung) ist aber nicht ersichtlich, dass es sich dabei nur um einen „Vorschlagstermin“ handelt. Viele mögen sich dadurch gezwungen oder veranlasst sehen, im Zuge des bevorstehenden Impfgesetzes, diesen Termin als rechtlich verbindlich zu sehen und daher Folge zu leisten. Soweit zur Strategie hinter dem Briefchen.
Betrachtet man das Schreiben näher, ist vorab einmal zu erkennen, dass es von niemandem unterfertigt wurde, also de facto anonym ist. Es endet „mit freundlichen Grüßen, Ihr Dachverband der Sozialversicherungsträger“ – und das ist eine Institution, die nicht einmal eine Telefonnummer besitzt, bei der man dieses Schreiben hinterfragen könnte.
Impf-Einladung für Ungeimpfte, Rückseite. Foto: unser-mitteleuropa.com
Auf der Rückseite des Briefchens sind zudem „5 wichtige Gründe für die Corona-Impfung“ aufgelistet. Diese Behauptungen werden allerdings in den Raum gestellt, ohne durch Quellenangaben hinterlegt zu sein, wie dies der Fall sein müsste.
Die Regierungsplattform „Österreich impft“ versetzt uns in unglaubwürdiges Staunen. Während die Novellierung am 2. Dezember durch den Bundesrat gewunken wurde, ging auf besagter Plattform bereits am 6. Dezember ein detaillierter Frage-Antwort-Katalog zum Thema der dubiosen Brieflein online.
Angesichts des vorgelegten Tempos, lässt es darauf schließen, dass all dies bereits in langer Vorbereitung gewesen sein muss.
Wir möchten unsere Leser an diesem Frage-Antwort-Spiel teilhaben lassen, das unseres Erachtens tief in die Regierungsstrategie blicken lässt.
Auszug aus dem Frage-Antwort-Katalog der Plattform „Österreich impft“ (Stand: 6.12.2021):
Woher haben sie meine Daten?
Die Adressdaten stammen aus dem Adressdatenbestand der Sozialversicherung. Der Impfstatus kommt aus dem E‑Impfpass und wird gemäß der letzten Novellierung des ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) der Sozialversicherung zur Verfügung gestellt.
Dürfen sie mir einen Brief schicken?
Ja, das ist gesetzlich geregelt (§ 750 Abs. 1 ASVG).
Wurden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten?
Ja, der Datenschutz wurde beachtet. Der Versand des Briefes sowie die Datenverarbeitung haben eine gesetzliche Grundlage (Novellierung des § 750 ASVG – Allgemeines Sozialversicherungsgesetz).
Ich habe mich von ELGA abgemeldet, wieso schickt ihr mir einen Brief?
Der E‑Impfpass ist nicht Teil von ELGA. Eine Abmeldung vom E‑Impfpass ist nicht möglich.
Ich bin genesen. Warum bekomme ich einen Brief?
Weil Sie noch nicht vollständig geimpft sind. Genesene, die eine Impfung erhalten haben, sollen eine weitere Impfung ab 6 Monaten nach der 1. Impfung erhalten, dies gilt auch für den Janssen-Impfstoff.
Gesundheitsminister Mückstein äußert sich in altbekannter Form zur totalitären Vorgangsweise:
„Die aktuelle Situation zeigt uns sehr deutlich, dass es eine wesentlich höhere Durchimpfungsrate braucht, um diese Pandemie hinter uns zu lassen. Um eine 5. Welle zu verhindern, müssen wir alle an einem Strang ziehen. Ich bin daher froh darüber, dass wir nun die gesetzliche Grundlage haben, um auch ungeimpften Personen einen persönlichen Termin zur Corona-Schutzimpfung per Brief anbieten zu können.“
„Expertinnen und Experten“ rieten zu solchen Maßnahmen, „weil sie dazu beitragen kann, mehr Menschen zur Corona Schutzimpfung zu bewegen. Ich appelliere an alle, diesen Termin auch wahrzunehmen“, so Mückstein.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf Unser Mitteleuropa und wurde von dort im Rahmen der Europäischen Medienkooperation übernommen.
In unserer Januar-Ausgabe mit dem Titelthema „Impf-Diktatur – Boostern bis zum Tod“ zeigen wir anhand von Beispielen in Deutschland und Österreich, wie die Spritzenpflicht brachial durchgedrückt werden soll, koste es was es wolle – Spaltung der Gesellschaft inklusive. Wir zeigen aber auch, wie sich der Widerstand gegen die diktatorischen Maßnahmen formiert und welche Möglichkeiten sich dem Volk bieten, gegen die diktatorischen Maßnahmen aufzubegehren. Das komplette Inhaltsverzeichnis und die Möglichkeit, COMPACT 1/2022 jetzt schon zu bestellen, finden Sie hier.