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Sachsen: Hausarzt impft nicht mehr gegen Corona – Universität entzieht ihm Lehrerlaubnis

swaine1988
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Autor: Lukas Steinwandter
Quelle: https://www.anonymousnews.org/...
2021-11-29, Ansichten 822
Sachsen: Hausarzt impft nicht mehr gegen Corona – Universität entzieht ihm Lehrerlaubnis

Arzt mit Impfspritze (Archivbild)

Weil seine Patienten sich nicht freiwillig impfen ließen, sondern wegen des gesellschaftlichen Drucks, hat sich ein Arzt dazu entschieden keine Corona-Impfungen mehr verabreichen. Die Universität Leipzig entzieht ihm deshalb die Lehrerlaubnis.

von Lukas Steinwandter

Die Universität Leipzig hat einen Mediziner die Lehrerlaubnis entzogen, weil dieser keine Corona-Impfungen mehr vornimmt. „Ihre geäußerten Positionen zur Corona-Impfung stehen in eklatantem Widerspruch zur Lehrmeinung der Medizinischen Fakultät, deren Zielen und dem Bildungsauftrag der Universität“, schrieb das Universitätsdekanat dem betreffenden Hausarzt Torsten Mahn nach dessen Angaben.

„Ihre öffentlich zum Ausdruck gebrachte Weigerung, das Corona-Impfprogramm zu unterstützen, konterkariert die Ansprüche der Universität, eine wissenschaftlich fundierte und evidenzbasierte Medizin zu lehren“, hieß es in dem Brief. Aus diesem Grund könne die Universität es nicht verantworten, weiterhin Studenten zur Ausbildung an die Praxis zu schicken. Das Dekanat sprach fristlos eine außerordentliche Kündigung aus. Datiert ist der Brief auf den 11. November 2021.

Mahn hatte auf der Internetseite seiner Praxis geschrieben: „In letzter Zeit kamen vorwiegend Patienten zu mir, die als Grund für die Impfung den Druck der Gesellschaft, Druck durch Arbeitgeber und allgemeine Einschränkungen im öffentlichen Leben angaben.“ Allerdings seien für eine medizinische Maßnahme wie die Impfung „eine medizinische Notwendigkeit und das Einverständnis des Patienten Grundvoraussetzungen“.

„Dies entspricht einer Körperverletzung, zu der ich nicht willens bin“

Der Mediziner ergänzte: „Um ein Einverständnis zu geben, muß aber der Patient umfassend aufgeklärt sein und die Entscheidung darf nicht unter Druck oder unter Androhung von Sanktionen erfolgen (Unwirksamkeit einer ‘freien’ Entscheidung).“ Weil die freie Entscheidung nicht mehr gegeben sei, könne die Aufklärung nicht mehr nach medizinisch-ethischen Aspekten erfolgen, wodurch die Impfung ohne Aufklärung und Einverständnis erfolge. „Dies entspricht aber einer Körperverletzung, zu der ich nicht berechtigt und willens bin.“

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und die Sächsische Landesärztekammer hatten diese Äußerungen bereits vor mehreren Tagen kritisiert. „Alle öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen, wie die Impfung gegen Corona, werden stets nur nach ärztlicher Aufklärung und individueller Einwilligung des Geimpften durchgeführt“, schrieben die Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme. Ärzte, die Corona-Impfungen vornehmen, begingen keine Körperverletzung.

Unterdessen warb auch der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Wolfgang Huber, für eine Corona-Impfung. Auch er sehe hier eine moralische Pflicht, äußerte er sich am Freitag im Gespräch mit der Wochenzeitung des Erzbistums Freiburg. Diese Pflicht lasse sich auch theologisch begründen. Er bezeichnete „die Impfbereitschaft als klassischen Fall gelebter Liebe zu sich selbst, gelebter Liebe zum Nächsten und damit auch gelebter Liebe zu Gott“. Huber kritisierte, die protestantischen Kirchen in Deutschland hätten zu zaghaft für die Corona-Schutzimpfung geworben.


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