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Leer: Richter lässt drei zugewanderte Vergewaltiger laufen – angeblich keine Fluchtgefahr

swaine1988
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Autor: Manfred Ulex
Quelle: https://www.anonymousnews.org/...
2021-10-13, Ansichten 1687
Leer: Richter lässt drei zugewanderte Vergewaltiger laufen – angeblich keine Fluchtgefahr

Richter sah keine Haftgründe: Drei Vergewaltiger aus Syren und dem Irak laufen weiterhin frei herum

Eine brutale Gruppenvergewaltigung sorgt in Niedersachsen für blankes Entsetzen. In Leer haben drei Migranten eine 18-jährige Frau geschlagen und gemeinsam missbraucht. Die Justiz sah keine Haftgründe und ließ die festgenommenen Täter prompt wieder frei.

von Manfred Ulex

In Leer in Niedersachsen kam es in der Nacht von Freitag auf Samstag zu einer brutalen Vergewaltigung: Drei Männer haben eine 18-Jährige Frau schwer misshandelt. Wie die Bild-Zeitung berichtet befindet sich das Opfer in einem kritischen psychischen Zustand. Die drei Tatverdächtigen sind zwei Syrer und ein Iraker.

Nach ersten Ermittlungen fand das Verbrechen in einem Mietshaus in der Südstadt von Leer statt. Die drei Tatverdächtigen hatten das Opfer offenbar in eine Wohnung gelockt, geschlagen und mehrfach vergewaltigt. Weitere Einzelheiten wollte die Polizei aus Opferschutzgründen bisher nicht bekannt geben.

Haftbefehl außer Vollzug gesetzt – Richter sah keine Fluchtgefahr

Obwohl die Staatsanwaltschaft von einem Strafmaß bis zu 15 Jahren ausgeht, sind die Tatverdächtigen bereits wieder auf freiem Fuß, da angeblich keine Fluchtgefahr vorliegen soll, müssten sie nicht in Untersuchungshaft. Die Tatverdächtigen sollen 2015 im Zuge der Flüchtlingswelle nach Deutschland gekommen sein.

Das lasche Vorgehen der Justiz angesichts eines derart brutalen Gewaltverbrechens sorgte schnell für Empörung. Im Netz kam die Frage auf, warum die Verdächtigen nicht frühzeitig abgeschoben wurden, laut einem Bericht von RTL musste die Polizei öfter wegen ihnen aktiv werden.

Im März hatte das Landgericht Ulm im Fall der Gruppenvergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens vier Asylbewerber verurteilt. Die Angeklagten aus dem Irak und Afghanistan erhielten Haftstrafen von zwei Jahren und drei Monaten beziehungsweise zwei Jahren und zwei Monaten. Sie hatten ihr Opfer in der Halloween-Nacht 2019 mehrfach vergewaltig.


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