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Anwalt entlarvt PCR-Lüge: Testpositive sind keine Infizierten

swaine1988
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Autor: Siri Sanning
Quelle: https://www.anonymousnews.ru/2...
2020-11-30, Ansichten 1627
Anwalt entlarvt PCR-Lüge: Testpositive sind keine Infizierten

Rechtsanwalt Ralf Ludwig kämpft für die Wahrheit.

In Coronazeiten wird mit Superlativen nicht gespart. Die Medien überbieten sich gegenseitig im Wettlauf nach den schreckenserregendsten Zahlen und halten damit weite Teile der Bevölkerung in Angst. Haben wir aber tatsächlich gerade die „tödlichste Pandemie aller Zeiten“? Der deutsche Rechtsanwalt Ralf Ludwig belegt: das exakte Gegenteil ist der Fall. Der Widerstand wächst – zahlreiche Klagen wurden bereits eingereicht.

von Siri Sanning

Dass Corona die Gerichte weltweit die nächsten Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte, beschäftigen wird, steht fest. Die Zahl der Juristen und Experten anderer Disziplinen, die intensiv daran arbeiten, den immer gravierenderen Repressalien des Staates gegen die Bürger entgegenzuwirken, wächst kontinuierlich und schnell.

In Österreich wurde vor wenigen Tagen der Außerparlamentarische Corona Untersuchungsausschuß Austria ACU-A gegründet – ein Zusammenschluß der Anwälte für Grundrechte und der Plattform Respekt. (Wochenblick berichtete: Rechtsstaat wieder herstellen, Anwälte helfen gegen Corona-Willkür).

Dessen Bestreben bestehe unter anderem darin, die Gerichte zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Sachverhalten zu bewegen, erzählt Mag. Beneder im Interview mit Punkt.Preradovic. Dann wäre die Testpandemie, wie Beneder sie bezeichnet, bald beendet und fügt hinzu, er sei zuversichtlich, dass dieser Fall bald eintreten werde.

Klage eingebracht

In Deutschland hat zeitgleich Dr. Reiner Fuellmich, welcher offen von einem ‚Corona-Skandal‘ spricht und Initiator des Corona-Ausschusses ist, im Auftrag von Dr. Wolfgang Wodarg Klage gegen drei Autoren des Mediums „Volksverpetzer“ (1) eingereicht – sie kann als Dokument auf der Seite des Club der Klaren Worte eingesehen werden, das Verfahren ist öffentlich.

Diese Klage, deren Kernelement der sogenannte Drosten-PCR-Test ist, ist der Auftakt zu zahlreichen weiteren in Deutschland und geht der Corona-Sammelklage, welche durch namhafte Kanzleien in den USA in den kommenden Tagen eingebracht werden wird, voraus.

Unzählige Testpositive, kaum Infizierte

Sein Kollege Ralf Ludwig postulierte unterdessen nichts Geringeres als das Ende der Pandemie. In seiner Analyse (ab Minute 21.30) vom 10. November kombinierte er dazu folgende drei Aspekte:

Erstens: die Studie

Unter 42.000 Test-Positiven nur 94 Infizierte

Eine Studie des Unternehmens Biontech, welches gemeinsam mit dem US Pharmakonzern Pfizer einen Corona-Impfstoff auf den Markt bringen wird.

Wie das Studienprotokoll ausweist, konnten im Zeitraum von April bis November 2020 trotz der Anzahl von 42.000 testpositiven Studienteilnehmern lediglich 94 tatsächlich Infizierte unter ihnen gefunden werden, erzählt Ludwig.

Da allerdings erst ab einer Anzahl von 164 tatsächlich infizierten Studienteilnehmern eine statistisch korrekte Aussage zur Wirksamkeit des Impfstoffs getroffen werden könne, musste die Studiendauer verlängert werden. Ursprünglich war man davon ausgegangen, die Studie bis Juni 2020 fertiggestellt zu haben.

In den USA würden zwischen 80.000 und 100.000 Personen pro Tag positiv auf Corona getestet.

Nahezu alle positiven Testergebnisse könnten falsch sein

Dies sei der Grund, weswegen sich bei einer derartig hohen Anzahl an Testpositiven lediglich eine so verschwindend geringe Anzahl tatsächlich infizierter Personen finden lässt, fährt Ludwig unter Berufung auf die Ausführungen einer Ärztin aus dem wissenschaftlichen Community Board, welches die Studie diskutiert, fort und bricht dabei auch eine Lanze für das Pharmaunternehmen. Die Studie zu veröffentlichen, damit sie eingesehen und auf allen Ebenen von der Fachwelt diskutiert werden kann, sei die korrekte Vorgehensweise. Man erhält dadurch auch gute Einblicke, wie schwierig es eigentlich ist, Impfstoffe herzustellen, meint Ludwig.

Auch Dr. Mike Yeadon, ehemaliger Pfizer Wissenschaftsdirektor, weist seit langem darauf hin, dass im Rahmen von Massentestungen sehr viele Fehler unterlaufen können. Er selbst geht davon aus, dass nahezu alle positiven Testergebnisse falsch sind.

Zweitens: der PCR-Test

Die Erkenntnis, dass dieser Test nicht in der Lage ist, Infektionen nachzuweisen, sondern lediglich für Forschungszwecke verwendet werden darf, spricht sich zunehmend herum. Ein Berufungsgericht in Lissabon hob kürzlich aus diesem Grund Quarantänemaßnahmen auf.

80 Prozent der Labore machen zu viele Zyklen

Ein weiterer, ganz entscheidender Aspekt erfährt ebenfalls immer mehr Aufmerksamkeit: die Anzahl der Zyklen, mittels derer das der jeweiligen Person entnommene Material exponentiell vermehrt wird. „Würden die Labore bei uns nur noch dreißig Zyklen machen, wie vom Robert-Koch-Institut empfohlen – 80 Prozent der Labore machen mehr – würden 80 Prozent der Testpositiven wegfallen,“ rechnet Ludwig vor. Wir hätten statt 15000 nur noch 3000 Testpositive deutschlandweit.“

Keine Gefährdungslage

Würde man bei diesen 3.000 Testpositiven auch noch eine Virenanzucht durchführen, um zu prüfen, ob tatsächlich eine Infektion vorliegt, ergäben sich dabei rund 5 bis 7 Prozent. „Das heißt also, wir hätten in etwa derzeit in Deutschland 150 bis 180 Infizierte. Das ist die tatsächliche Zahl,“ so Ludwig.

Und rechnete man diese auf die jeweils 100.000 Einwohner um, dann wäre klar, dass selbst nach den Regelungen, welche der Gesetzgeber festgelegt hat, überhaupt keine Gefährdungslage besteht. „Das ist das Spannende, das sich aus dieser Studie ergeben hat,“ so Ludwig.

Drittens: das Infektionsschutzgesetz

PCR-Test kann keinen Nachweis aktiver, vermehrungsfähiger Viren leisten

Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG): §2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes ist

1. Krankheitserreger: ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann

2. Infektion: die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus

Da zum einen aber ein PCR-Test den Nachweis eines „vermehrungsfähigen Agens“ nicht leisten kann und zum anderen nach IfSG nicht die Testpositiven, sondern nur die – entsprechend den obigen Ausführungen kaum vorhandenen – tatsächlich Infizierten berücksichtigungsfähig sind, besteht keine epidemische Lage nationaler Tragweite, erläutert Ludwig.

Neues IfSG sogar von Vorteil?

Ludwig sieht in der kürzlich in Deutschland beschlossenen neuen Fassung des IfSG sogar einen Vorteil, wie er im Rahmen einer Versammlung in Kulmbach erzählt (ab Min. 35.50). Denn damit „ist de iure die Pandemie vorbei.“

„Ab morgen (ab dem 19.11.2020, Anm. d. Red.) müssen die Gesundheitsämter zwingend nachweisen, dass es nicht nur Testpositive gibt, sondern dass diejenigen, die einen positiven PCR-Test haben, auch ein sogenanntes anzuchtfähiges Agens haben und somit infektiös sind.“

Ohne einen solchen Nachweis „gibt es keine Infektion. Und wenn es keine Infektion gibt, darf es auch keine Maßnahmen geben. Und das ist ab morgen erforderlich, weil es jetzt so im Gesetz steht.“

Alle Maßnahmen rechtswidrig

Jeder Mitarbeiter im Gesundheitsamt mache sich strafbar, wenn er Maßnahmen durchsetzt, ohne nachweisen zu können, dass ein Testpositiver auch infektiös ist, führt Ludwig weiter aus.

Bisher hätte man noch sagen können, man habe davon nichts gewusst. Durch dieses Gesetz könne jedoch kein Richter oder Polizist mehr sagen, er habe davon nichts gewusst. Jeder könne selbst im Gesetz nachlesen, was eine Infektion ist. Und dann werde man wissen, dass es keine Infektionen in diesem Land gibt. Infolgedessen sind alle Maßnahmen, die getroffen werden, rechtswidrig, schließt Ludwig und verspricht, „diesen Mist zu beenden.“


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