Merkels Zielgruppe für Sozialleistungsbetrug
von Dieter Stein
Vor fast genau vier Jahren hatte die Große Koalition mit großen Worten dem vor dem Bundessozialgericht von arbeitslos gewordenen EU-Ausländern und ihren Kindern erstrittenen Recht auf Sozialleistungsbezug mit einer Gesetzesänderung einen Riegel vorgeschoben.
„Es geht nicht, daß wir die Abhängigkeit der Sozialleistungsansprüche von Erwerbstätigkeit einfach auflösen. Es geht auch nicht, daß wir diesen Personen Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch XII zu Lasten der Kommunen gewähren“, erklärte Anette Kramme (SPD), damals wie heute Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, am 1. Dezember 2016 im Bundestag vor der Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf.
Am heutigen Donnerstag abend nun wird dieser Riegel klammheimlich beseitigt, und die Tore für die Einwanderung in die Sozialsysteme werden wieder ein Stück weiter geöffnet. Verschwunden wie Schall und Rauch sind auch die markigen Worte, die zum Beispiel am 1. Dezember 2016 dem CDU-Politiker Martin Pätzold über die Lippen kamen: „Wir wollen unser Sozialsystem vor Mißbrauch schützen. Es geht darum, daß wir die Kommunen entlasten, die derzeit keine Rechtssicherheit haben und auf die gerade in Ballungsgebieten hohe Kosten zukämen.“
Der damalige Beschluß enthielt eine Bestimmung, daß die arbeitslos gewordenen EU-Ausländer frühestens nach fünf Jahren einen Anspruch auf Sozialleistungen bekommen könnten.
Vier Jahre und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes später ist auf einmal alles anders. Heute stimmt der Bundestag nach einer auf nur 30 Minuten angesetzten Debatte über den Gesetzentwurf „zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes“ ab – einen von der Regierung vorgelegten Entwurf, der nach allen Erfahrungen von der Koalitionsmehrheit unverändert beschlossen werden dürfte.
Inhalt des Gesetzentwurfs ist laut Bundestags-Homepage „eine verfassungskonforme Ermittlung und Ausgestaltung der Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz. Bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, die Regelsätze anzupassen“. Von einer Erweiterung des Sozialleistungsanspruchs ist in der Ankündigung keine Rede.
Diese Erweiterung wurde allerdings auch erst in der Sitzung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung am gestrigen Mittwoch – also nur einen Tag vor der Bundestagsabstimmung – in den Entwurf per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingefügt. Die Pressemitteilung des Bundestages über die Ausschußsitzung ließ die Leser nur wissen, der Ausschuß habe dem Gesetzentwurf „in geänderter Fassung“ zugestimmt. Was geändert wurde, wurde nicht berichtet.
Hintergrund der Änderungen ist ein Urteil des Europäisches Gerichtshofes (EuGH), wonach arbeitssuchende EU-Bürger in Deutschland Anspruch auf Sozialleistungen haben, wenn ihre Kinder hier zur Schule gehen und damit ein Aufenthaltsrecht in Deutschland besteht. Geklagt hatte ein polnischer Staatsbürger, der seit 2013 mit zwei Töchtern in der Bundesrepublik lebt. 2015 und 2016 hatte er gearbeitet, seitdem ist er arbeitslos.
Das Jobcenter verweigerte ihm die Leistung, der Mann klagte und bekam über ein „Vorabentscheidungsverfahren“, welches das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen beim EuGH beantragte, schließlich recht: Der deutsche Staat muß zahlen. Schon das Bundessozialgericht hatte in früheren Fällen ähnlich großzügig geurteilt. Dabei entstehen Aufenthaltsrechte gegenseitig: Wenn die Eltern hier arbeiten, haben sie ein Aufenthaltsrecht. Werden sie arbeitslos, kommt das Aufenthaltsrecht der Kinder, das sich ursprünglich von dem der Eltern ableitete, wegen Schulbesuchs auch für die Eltern zum Tragen.
Das wollte die Große Koalition damals nicht mehr hinnehmen. Tobias Zech (CSU) warnte in der Debatte vor vier Jahren: „Wer behauptet, mit diesem Gesetz würde die Freizügigkeit eingeschränkt, hat nicht verstanden, wofür die Europäische Union steht und welche Freizügigkeit wir gewähren. Wir gewähren nämlich Arbeitnehmerfreizügigkeit und nicht die Freizügigkeit, sich das beste Sozialsystem in Europa auszusuchen.“
Im Umkehrschluß heißt das nichts anderes, als daß sich EU-Ausländer nach der Gesetzesänderung wieder „das beste Sozialsystem in Europa“ aussuchen können. Vergeblich warnte Zechs Parteifreund, der frühere Bundesminister Peter Ramsauer: „Wir müssen aufpassen, daß das deutsche Sozialsystem nicht attraktiver wird als unser Arbeitsmarkt.“
Offenbar bestand in der Koalition nicht die geringste Bereitschaft, die Kommunen vor einer Kostenwelle zu bewahren. Eine Kostenschätzung enthielt der vor vier Jahren vorgelegte Gesetzentwurf nicht – nur die allgemeine Angabe, daß pro Tausend Fällen mit 7,5 Millionen Euro Kosten zu rechnen sei. Bei 100.000 Fällen aus EU-Ländern wären das aber immerhin auch 750 Millionen Euro pro Jahr.
In der Regierung bestand nicht die geringste Neigung, das EuGH-Urteil gezielt zu hinterfragen. Möglichkeiten, sich mit dem EU-Recht und seiner Wechselwirkung mit dem Urteil zu befassen, würde es geben. In einer Bundestagsanhörung vor vier Jahren bewerteten nämlich die Sachverständigen Franz Wilhelm Dollinger und Andy Grothe die damals gefundene Regelung als vereinbar mit dem EU-Recht. Es gebe im EU-Recht keinen Anspruch auf das Hereinwachsen in Sozialhilfesysteme, sagte Dollinger.
Daß das Hereinwachsen von EU-Ausländern jetzt heimlich, still und leise beschlossen wird, hat mit der Europapolitik der Bundesregierung und der Koalition zu tun: Europa steht danach für das Gute und für eine wohlbehütete Zukunft.
Alles, was Anlaß zur Kritik bieten könnte, wird versteckt. Zech brachte das in der Bundestagsdebatte vor vier Jahren bereits ganz klar zum Ausdruck: „In einer Zeit, in der die Europäische Union umstritten ist, in der wir nach dem Brexit und nach Diskussionen über Zuständigkeiten und über unsere Grenzen auch darüber debattieren müssen, wie wir Europa weiterentwickeln, dürfen wir nicht noch mehr Kritik provozieren und nicht noch mehr Ängste vor der Europäischen Union schüren.“
Aus der Opposition gibt es heftige Kritik – insbesondere am Umfallen von CDU/CSU. Die habe sich „hinter den verschlossenen Türen des nicht öffentlich tagenden Sozialausschusses zum willfährigen Vollstrecker einer EuGH-Entscheidung gemacht, die unser Sozialsystem aus vollen Rohren torpediert“, beklagt der sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer.
Für ihn hat das Ganze eine fatale Signalwirkung: „Zukünftig sind Kinder eine goldene Eintrittskarte für EU-Ausländer, um in Deutschland Sozialleistungen zu beziehen“, sagte Springer der JUNGEN FREIHEIT. Damit, ist sich auch der Abgeordnete sicher, „wird die Einwanderung in unsere Sozialsysteme weiter zunehmen“.