Menschen erster Klasse müssen sich nicht testen lassen.
von Max Erdinger
Muslime, Ausländer, Migranten oder Flüchtlinge jedoch haben in Zeiten von „Rassismus“-Geisterdebatten einen unschlagbaren Trumpf in der Hinterhand: Sie können sich, ganz nach Bedarf, in die Opferrolle flüchten und den Vorwurf in die Welt setzen, „ethnisches Profiling“ oder „Diskriminierung“ sei der Grund für die staatliche Zwangsmaßnahmen, wann immer sie es sind, die davon betroffen sind.
Da – nicht nur im Berliner Antidiskriminierungsgesetz – beim auch nur dem leisesten Verdacht von Ungleichbehandlung, Vorurteilen oder gar rassistischer Ressentiments hierzulande die Umkehr der Beweislast (und der Beschuldigte somit als schuldig) gilt, bleibt eine angemessene Gegenrede zu solche Unterstellungen meist aus.
Im Wissen um diese Diskursmechanik hat nun der bayerische Flüchtlingsrat die „ausgeweitete Corona-Textpraxis für Asylbewerber“ kritisiert. Hintergrund ist laut „Süddeutscher Zeitung“ (SZ) ein Beschluss der bayerischen Staatsregierung, in Asylunterkünften ab sofort häufiger verdachtsunabhängig auf das Coronavirus zu testen. „Eine Respektlosigkeit sondergleichen ist das“, mosert wie auf Knopfdruck deshalb der Sprecher des Flüchtlingsrates, Stephan Dünnwald; mehr zu testen sei „grundsätzlich gut“, aber jeden zu einem Test zu verpflichten, der mit Knieschmerzen zum Arzt gehe, „ist eine Frechheit“, so Dünnwald gegenüber der SZ.
Nach dem Willen von Söders Regierung soll – aus durchaus guten Gründen, angesichts der oft prekären Verhältnisse in den Unterkünften – jeder Asylbewerber, der einen Arzttermin in einem der Ankerzentren im Freistaat hat, demnach beispielsweise künftig routinemäßig auf Sars-CoV-2 getestet werden – unabhängig vom Verdacht auf das Virus und dem Grund des Arztbesuches. Das passt den Flüchtlingslobbyisten natürlich nicht; für sie ist die Zugrundelegung des Kriteriums, ob es sich um Asylbewerber handelt oder nicht, diskriminierend.
Würde man dieser Haltung konsequent folgen, dürfte am Ende überhaupt niemand mehr getestet werden – außer natürlich rein biodeutschen Kartoffel-Almans, alte weiße Männer und völkische Normaldeutsche, die in fünfter Generation ohne jeden Migrationshintergrund hier leben – am besten nachzuweisen per Ahnenpass – und gegen die Zwangstests problemlos zu verhängen sind, weil sie garantiert keine Diskriminierung geltend machen können. Selbst dann nicht, wenn sie auf dem besten Weg sind, zur ethnischen Minderheit im eigenen Land zu werden.