Das Verbot sei bereits Teil des Auflagenbescheids der Stadt München für die Demonstration am Samstag gewesen, bestätigte ein Sprecher der Polizei am Sonntag auf Anfrage. Zuerst hatte der Bayerische Rundfunk (BR) darüber berichtet.
Auf einigen Corona-Kundgebungen soll der sogenannte Judenstern (oder auch gelber Stern) mit der Inschrift „ungeimpft“ gezeigt worden sein. Damit sollen Assoziationen an die Verfolgung während der Nazi-Zeit geweckt werden. Dies will die Stadt München nicht mehr dulden und künftig mit einem Bußgeld ahnden.
Wie in anderen Städten auch hatten am Samstag in der bayerischen Landeshauptstadt mehrere Hundert Menschen gegen eine Beschneidung von Grundrechten beim Kampf gegen das Corona-Virus protestiert. Bei der Demonstration in München sei allerdings kein Verstoß gegen die Auflage registriert worden, sagte der Polizeisprecher.
Der gelbe Stern war in NS-Deutschland ein Zwangskennzeichen für Personen, die als Juden galten. Er diente der sozialen Ausgrenzung und Diskriminierung und machte später seine Träger für Deportationen in Gettos, Konzentrations- und Vernichtungslager erkennbar.
mka/gs/dpa