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Grenzkontrollen wegen Corona: Bundespolizei vollstreckt über 500 Haftbefehle

swaine1988
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Autor: SputnikNews
Quelle: https://de.sputniknews.com/deu...
2020-05-23, Ansichten 790
Grenzkontrollen wegen Corona: Bundespolizei vollstreckt über 500 Haftbefehle

Seit der Anordnung von Grenzkontrollen wegen der Corona-Pandemie hat die Bundespolizei 581 offene Haftbefehle vollstreckt.

Nach Informationen der DPA, stellten die Beamten bei ihren Kontrollen außerdem knapp 130 Verstöße gegen das Waffengesetz fest. In rund 150.000 Fällen wiesen sie demnach zur Unterbrechung des Infektionsgeschehens Ausländer an den Grenzen ab, die keinen triftigen Einreisegrund geltend machen konnten.

Wie die Bundespolizei auf Anfrage mitteilte, erzielten die Beamten innerhalb von gut zwei Monaten zudem über 3100 Personen-Fahndungstreffer. In fast 500 Fällen seien Gegenstände, nach denen gefahndet wurde, aufgefunden worden. Außerdem registrierten die Bundespolizisten den Angaben zufolge mehr als 800 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

„Diese Zahlen verdeutlichen die Bedeutung der grenzpolizeilichen Filterfunktion für die Sicherheit und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, wenn es darauf ankommt”, sagte Bundespolizeipräsident Dieter Romann.

Er hatte Mitte März betont, Deutschland werde seine Grenzen nun zwar wegen der Pandemie kontrollieren. Es sei aber falsch, von einer Grenzschließung zu sprechen - die Bundesrepublik sei schließlich kein Land wie Nordkorea.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte zur Eindämmung der Corona-Pandemie am 16. März vorübergehend stationäre Kontrollen an der Grenze zu Österreich, Frankreich, Dänemark, Luxemburg und der Schweiz angeordnet. In anderen Grenzabschnitten wurde die sogenannte Schleierfahndung im 30-Kilometer-Raum an der Grenze intensiviert. Inzwischen wird die Grenze zu Luxemburg nicht mehr kontrolliert. An der Grenze zu Österreich, Frankreich und der Schweiz soll es mindestens noch bis zum 15. Juni Kontrollen geben, allerdings nur noch stichprobenartig. Einreisen darf bis Mitte Juni grundsätzlich nur, wer dafür einen wichtigen Grund anführen kann - etwa der Besuch bei Angehörigen oder berufliche Verpflichtungen.

ai/dpa


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