Symbolbild: Der Mond schillert hinter einer E-Flagge hindurch, die auf dem Gebäude des Reichstages weht.
Bislang wurden lediglich die staatlichen Symbole der Bundesrepublik Deutschland vor Verunglimpfung strafrechtlich geschützt. Für die Hoheitszeichen anderer Staaten oder der Europäischen Union galt ein vergleichbarer Schutz allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen.
Mit dem zusätzlichen Passus im Strafgesetzbuch soll diese Gesetzeslücke künftig geschlossen werden. Ab sofort können Verstöße gegen die neue Vorschrift mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder mit einer Geldbuße geahndet werden. Dazu gehören neben der Verunglimpfung der Flaggen der EU und anderer Staaten auch deren Zerstörung, Beschädigung oder Unkenntlichmachung. Der Versuch ist ebenfalls strafbar. Auch die EU-Hymne soll durch die neuen Regelungen vor Verunglimpfung besser geschützt werden.
Außerdem wurde die bisherige Beschränkung auf die offizielle Verwendung ausländischer Flaggen aufgehoben, was nun auch dem Verbrennen von Fahnen bei Demonstrationen Einhalt gebieten soll. Zu den weiteren Strafvoraussetzungen gehört, dass Deutschland zu dem betreffenden Staat gegenseitige Beziehungen unterhält und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt haben muss.
Anlass der nun beschlossenen Änderungen waren Vorfälle im Jahr 2017, als Demonstranten in Berlin israelische Flaggen zerstörten. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht kommentierte dazu:
Das Verbrennen von Flaggen in der Öffentlichkeit hat mit friedlichem Protest nichts zu tun. Brennende Flaggen verletzen die Gefühle vieler Menschen.
Ihr zufolge würden solche Taten vielmehr "Hass, Wut und Aggression" schüren. Mit der beschlossenen Erweiterung gebe es nun "einen einheitlichen strafrechtlichen Schutz für ausländische Flaggen und die Symbole der Europäischen Union", so die Ministerin.
(rt/dpa)