von Günther Strauß
Das Coronavirurs eignet sich hervorragend, um die Freiheiten der Bürger einzuschränken. Erst kürzlich warnte der bekannte US-amerikanische Whistleblower und ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden vor einem Missbrauch der Corona-Krise durch Regierungen, um Überwachung und Unterdrückung weiter voranzutreiben. In Berlin ist dies nun still und heimlich geschehen.
Mit der Verordnung über das Verbot von Großveranstaltungen vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2-Pandemie (Großveranstaltungsverbotsverordnung – GroßveranstVerbV) hat Berlins regierender Bürgermeister Michael Müller gemeinsam mit Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, nun den feuchten Traum freiheitsfeindlicher Überwachungsfanatiker wahr werden lassen. Unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes wurden den Bürgern kurzerhand die Grundrechte entzogen.
Was zunächst noch vergleichsweise harmlos klingt, nämlich das Verbot von Großveranstaltungen, woran viele Bürger sich mittlerweile schon gewöhnt haben, wird mit fortschreitendem Studium der Verordnung immer krasser. In den ersten beiden Paragraphen werden Großveranstaltungen, Theater-, Konzert- und Opernaufführungen bis zum 31. August 2020 verboten – eine Tatsache, die vielen Bürgern bereits bekannt ist. Doch Pragraph 3 der Verordnung schlägt dem Fass den Boden aus:
§ 3 Einschränkung von Grundrechten
Durch diese Verordnung werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Ohne mit der Wimper zu zucken, schafft man in Berlin kurzerhand die Grundrechte der Bürger ab. Und zwar mit Wirkung zum 22. April 2020, wie im Paragraphen 4 bestätigt wird. Auf den ersten Blick mögen einige Zeitgenossen diese „Einschränkung von Grundrechten“ noch nachvollziehen können. Immerhin sei bei einem Verbot von Großveranstaltungen die Versammlungsfreiheit logischer Weise eingeschränkt, könnte man meinen. Doch was ist mit der Unverletzlichketi der Wohnung?
Was hat die Unverletzlichkeit der Wohnung mit der Tatsache zu tun, ob ich eine Großveranstaltung besuchen kann oder nicht? Sie ahnen es schon: Gar nichts! Deshalb liegt an dieser Stelle der Verdacht nahe, dass die rot-rot-grüne Regierung in Berlin die Corona-Krise lediglich als Vorwand nutzt, um in der Hauptstadt eine freiheitsfeindliche Diktatur zu errichten.
Mit der Aushebelung des Artikels 13 Grundgesetz können Staatsbedienstete ohne richterlichen Beschluss, etwa bei Oppositionellen, Hausdurchsuchungen vornehmen. Wenn bei Ihnen also demnächst frühs um 6 Uhr die Tür eingetreten wird und 10 Beamte Ihre Wohnung stürmen, werden Sie als Antwort auf die Frage nach dem Durchsuchungsbeschluss lediglich ein müdes Lächeln erwarten können.
Doch nicht nur willkürliche Hausdurchsuchungen drohen unliebsamen Zeitgenossen nun in Berlin. Durch die Abschaffung des Artikels 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes ist auch die Freiheit der Person nicht mehr unverletzlich. Was dies bedeutet, muss wohl an dieser Stelle kaum detaillierter beschrieben werden.
Im Windschatten von Corona etabliert sich nun in der BRD, ausgehend von Berlin, eine linksgrüne Diktatur, in der grundgesetzlich verbriefte Rechte einfach ausgehebelt werden. Berlins regierender Bürgermeister Michael Müller macht den Anfang und es wäre kaum verwunderlich, wenn in Kürze weitere Bundesländer diesem Vorbild folgen würden. Es ist nicht mehr 5 vor 12, sondern schon 5 nach 12. Wenn die Deutschen sich jetzt nicht zur Wehr setzen, werden sie von den Herrschenden für alle Zeiten an die Kette gelegt.
ALLES WILLKÜR, ohne Rechtsgrundlagen!!!
.. Artikel 1 GG "Die Menschenwürde ......gilt nur Menschen, hier gibt es aber überwiegend NUR PERSONEN!!
.. https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20-03-20-ausgangsbeschraenkung-bayern-.pdf?fbclid=IwAR3i4R_il6AQHyapRpcD61lQY46yBfvTSlE6Rhjg0-41pe0vsj94F7eYpjw
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt auf der Grund-lage des § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)...
Lest mal was da genau steht:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28.html
(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war....
Leute,die schreiben,wie kann man so einen Blödsinn nur posten,sollten Mal ihren Kopf freimachen von vorgekauten Nachrichten,wo von Verschwörungstheoretiker,Nazis etc die Rede ist. Vieles was "Verschwörungstheoretiker" in Umlauf gebracht haben,hat sich als die bittere Wahrheit entpuppt. Dieser Begriff "Verschwörungstheoriker" ist von Politikern erfunden worden um diejenigen zu diskreditieren und unglaubwürdig zu machen,die an der Wahrheit dran sind. Das Recht zu behaupten die Wahrheit kenne nur er,das ist vermessen,aber ein sehr gutes Stück dran zu sein,ist ein Fortschritt.
Ihr seid bescheuerte geisteskranke idioten
Der Kommunist Müller kann mit einer Verordnung nicht in Grundrechte eingreifen, das geht nur auf Grund eines Gesetzes. Artikel 1 GG "Die Menschenwürde ist unverletzlich" kann auch durch ein Gesetz nicht eingeschränkt werden. Geschieht aber - durch Maskenzwang, der weiter nichts ist als eine Gehorsamkeitsprüfung gegenüber der Diktatur, denn der "Virus" ist frei erfunden, ebenso der angebliche "Virentest"
Bisse deppert oder kennste das Grundgesetz nicht? Das hat mehr als einen Artikel. Die Maske hat mit der Menschenwürde nichts zu tun, nur weil irgendwelche Deppen das als Maulkorb bezeichnen. Stattdessen fällt sie auch unter das Grundgesetz zum Schutz anderer und daher ist sie durchaus erlaubt und rechtens, auch wenn Ihnen das nicht ins Konzept passt.
Die gehören abgeschaft.drecks pack.
Wir sind das volk
Die deutsche Geschichte wiederholt sich.
In den1920er Jahren , als in Deutschland die Arbeiter wegen der großen Hungersnot auf die Strasse gingen , sagte der Polizeipräsiden von Berlin (SPD - Genosse Scheidemann) : ,,Einer muss derBluthund sein !" und ließ durch die Polizei die Demonstranten zusammenschiessen .
Wann wird es wieder soweit sein ?
An die Nummer 4, der fragt, wie man so einen Dünnschiss verbreiten kann.
In dem Bericht, auch wenn es von "EinReich" kommt, ist blau unterlegt ein Link zu https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/grossveranstaltungen/ . Also eine offizielle Seite der Stadt Berlin. Da steht auch § 3 nachweislich wie hier aufgeführt drin.
Lesen bildet.
Und weiter? Versteh jetzt Ihr Problem nicht. Da geht es um Verordnungen und nicht um Gesetze oder permanente Einschränkungen. Es sind Regelungen, die unser Grundgesetz zulässt und sogar ausdrücklich empfiehlt, siehe "Artikel 2, Absatz 2" des GG.
Echt Krank, was will die (tolle) Regierung damit
E
Das schlägt ja den Fass den Boden aus ! Ist ja wohl die größte Frechheit ! Wenn das Volk nicht will Ändern wir mal kurz die Gesetze so wie es uns passt ! Ich glaub mein Hamster Bohnert ! Echt liebe Polizisten lasst die Kirche im Dorf
Wie kann man so einen Dünnschiss verbreiten?
Aber " EinReich.de " sagt ja eigentlich schon alles
Verordnung hinfällig, weil Begründung (Pandemie) fehlerhaft. Der Nachweis, dass eine solche gegeben ist, fehlt bis heute!
Bei z.b. Knapp 40 Neuinfizierten am Tag in Niedersachsen, noch den Maulkorb einzuführen ist Ideotie., sollen wir Maultod gemacht werden oder was geht gerade wirklich ab, die Zedo Pandemie diese dürfte selbst die Hohlste, der Knospen auf der Welt, schon erkannt haben das es keine Pandemie gibt.
Das sind Stasi Methoden
DDR 2.0
Die Regierung muss weg !!!
Also ich kann dem nur begegnen am 20.04 hatte der Führer Geburtstag, ich beame z
Ja genau so ist es Stasi Methoden sind das und ja die müssen weg !!!
DasVolk sollte endlich aufwachen und aufstehen. Am 01.Mai ist Kampftag der Werktätigen. Alle auf die Strasse.