Zudem erhielten die beiden 15jährigen einen vierwöchigen Dauerarrest. Wegen des Alters der Beteiligten fand der Prozeß unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Auch ein strafunmündiges zwölfjähriges Kind sei an der Tat beteiligt gewesen.
Einer der Verurteilten soll sich bereits zuvor an dem Opfer vergangen haben. Der Fall hatte deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt und eine Debatte über die Altersgrenze der Strafmündigkeit und die Asylpolitik der Bundesregierung ausgelöst. So konnten die Familien der Täter nicht abgeschoben werden, da mehrere Erwachsene später angeblich einer Arbeit nachgingen. (ag)