„Wenn bei Konflikten mit der Staatsmacht Gebühren fällig werden, kann die Ausübung des Versammlungsrechts oder gar ziviler Ungehorsam aber schnell zur Existenz- und Klassenfrage werden. Die Gebührenordnung muss schleunigst zurückgenommen werden. Abkassieren, noch bevor die Polizeimaßnahmen gerichtlich geprüft werden, geht gar nicht.“
„Kosten, die durch eine spezielle, dem Einzelnen zurechenbare Sicherheitsleistung der Bundespolizei entstanden sind” sollten vom Verursacher und nicht von der Allgemeinheit getragen werden, teilte das Bundesinnenministerium dem "Nordkurier" mit. Die Behörde verfolge damit nach eigenen Angaben einen beinahe pädagogischen Ansatz: Die Umlage der Kosten eines Polizeieinsatzes auf seinen Verursacher solle diesem nicht nur seine Verantwortung für diese Kosten aufzeigen, sondern auch „zu einer künftigen Verhaltensbeeinflussung beitragen”, heißt es aus dem Ministerium. Ob die Gebührenordnung vor Gericht Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.